06.06.07
Media Mark und Mindfactory streiten um die korrekte Angabe der Versandkosten im Internet. Heute setzte sich der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe mit dem Thema auseinander.
Streit um Versandkostenangabe im Internet
Im Streit geht es darum wo die Versandkosten angegeben werden müssen. Direkt auf der Seite des begehrten Produkts oder im Bestellvorgang selbst.
Media Markt vertritt die Meinung, der Kunde sollte auf einer Seite den Versandpreis angezeigt bekommen, um so auch besser vergleichen zu können.
Der Klage wurde vom Hamburger Berufungsgericht stattgegeben mit der Begründung, dass sonst gegen die Preisangabenverordnung verstoßen werde.
Die Preisverordnung besagt, dass die Umsatzsteuer und Versandkosten genau erkennbar sein müssen.
Jetzt kommt die Mindfactory AG ins Spiel und vertritt die Gegenmeinung. "Dass diese Angaben unmittelbar neben dem Produktpreis stehen müssen, ist aus der Verordnung nicht zu entnehmen" verkündete der Anwalt von Mindfactory.
Das Urteil wird noch erwartet ...
Quelle: PC-WELT | Start