14.12.07 (19:49)
Gerade jetzt sind viele kauf willige Internetuser im World Wide Web unterwegs, um noch schnell Geschenke einzukaufen.
Verbraucherzentrale prüft Ebay-Händler
Da kommt es jetzt gerade recht die Ebay-Händler mal unter die Lupe zu nehemen, dachten sich wohl die Verbraucherzentrale.
So wurden 80 Ebay-Profi-Händler vom Bundesamt der Verbraucherzentrale überprüft und das Ergebnis ist alarmierend.
Um das Widerrufsrecht oder das Gewährleistungsrecht außer Kraft zu setzen tarnen sich die Schwarzen Ebay-Händler als Privatkunden und geben somit falsche Angaben an.
Die Verbraucherzentrale hat 71 Abmahnungen ausgesprochen und 7 Klagen eingeleitet. Und fordert von Ebay sein Qualitätsmanagement zu verbessern und solchen Händler abzustrafen.
Die Regeln Stand 14.12.2007:
Gewährleistung bei Neuware sind zwei Jahre. Firmename und E-Mailadresse sind anzugeben. Bei Versteigerungen hat man nach Erhalt der Ware und ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung einen Monat Widerrufsfrist. Aber nur wenn eine Firma an einen Privatkunde verkauft.
Tarnt man sich als Privatkunde, also Privatkunde verkauft an Privatkunde hat man keine Gewährleistung und keine Widerrufsfrist für den Einkäufer zu leisten.
Also Vorsicht geboten bei 1, 2, 3 Meins!
Quelle: www