Die alten Standard CT1+ und CT2 sind ab 2009 verboten. Und wer sich nicht dran hält wird von der Bundesnetzagentur mit Bußgeld bestraft.
CT-Funktelefone ab 2009 verboten!
In vielen Medien wurde publiziert das Bußgelder von 1600 Euro möglich sind. Diese Aussage ist falsch! Das Bußgeld wird abhängig vom Entstörungseinsatz sein und wird sich eher um mehrere Hunderte von Euro belaufen, sagte ein Sprecher der Behörde. Die Bundesnetzagentur wird sich jeden Fall genaustens anschauen, aber eine Schonfrist gibt es nicht.
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Wie findet man heraus mit welchem Standard mein Funktelefon strahlt? Am Gerät sind meistens keine Angaben, daher lohnt sich ein Blick ins Handbuch. Die alten Standards funken im Bereichen 885 bis 887, 930 bis 932 sowie zwischen 864,1 und 868,1 Megahertz (MHz). Zur Not kann man auch beim Hersteller nachfragen.
Die alten Standards sollen für Mobilfunk und anderen Funkanwendungen verwendet werden.
Aktuelle DECT-Telefone sind vom Verbot nicht betroffen und dürfen noch bis zum 31. Dezember 2020 verwendet werden.