Die Gema hat erfolgreich gegen Rapidshare geklagt. Das Hamburger Langgericht untersagt dem Filehoster nun das anbieten von über 5000 Musiktiteln.
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Die Gema sieht sich nun als Gewinner gegen Raubkopierer.
Zwar hat Rapdishare immer gesagt sie wären nicht für getauschte Audiodateien haftbar zu machen.
Dieses Urteil nun macht aber Rapidshare genau dafür verantwortlich.
Rapidshare hat zwar, wenn sich Rechteinhaber gemeldet haben, Dateien gelöscht,aber das wohl nur aus gutem Willen.
Nach diesem Urteil schwenkt Rapdishare nun um.
Man wolle gemeinsamm mit der Gema Musiktitel vermarkten.
Man erwägt Musiktitel zu einem günstigen Preis anbieten zu wollen.
Ob die Gema auf dieses Angebot eingeht ist noch ungewiss.
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