Deutsche Telekom: Richter stoppen Pseudo-Flatrate - Klausel zur Drosselung der Leitung in Verträgen für unzulässig erklärt
Das Kölner Landgericht durchkreuzt die Pläne der Deutschen Telekom http://telekom.de , wonach die Surfgeschwindigkeit nach dem Verbrauch einer bestimmten Datenmenge bei Internet-Flatrates gedrosselt werden sollte. Die Rechte der Verbraucher werden mit dem heute, Mittwoch, gesprochenen Urteil klar gestärkt. Es betrifft sowohl die ursprünglich angekündigte Drosselung auf 384 Kilobit als auch diejenige auf zwei Megabit pro Sekunde. Die entsprechenden Klauseln in den Telekom-Verträgen wurden für unzulässig erklärt.
Telekom-Zentrale in Bonn: Konzern muss Drosselung aufgeben (Foto: telekom.de)
Zwei-Klassen-Netz befürchtet
Das Gericht gibt damit einer Klage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen nach. Zur Begründung heißt es: Mit dem Begriff "Flatrate" verbinde der Kunde bei Internetzugängen über das Festnetz eine bestimmte Surfgeschwindigkeit und rechne in der Folge auch nicht mit etwaigen Einschränkungen. Die seitens der Telekom im Sommer vorgestellten ...