Ein Gerichtsurteil des AG Frankfurt (31 C 3695/04-83) sorgt für Kundenfreundlichkeit.
Ein Anbieter warb mit DSL-Anschluss, der Kunde willigte ein, freute er sich doch schon lange auf DSL.
Dann kam der Tag X und der Rechner wurde angeschlossen...der Kunde traute seinen Augen nicht...alles langsam. DSL?
Er bekam ISDN und eine Rechnung in Höhe von 325€. Grund: DSL wäre in der Straße ja gar nicht verfügbar, sagte der Telekommunikationsanbieter und beharrte auf Zahlung.
"NÖ", sagte der Richter...der Anbieter muss den Kunden im Vorfeld, also vor Vertragsabschluss darüber aufklären, dass DSL am Wohnort nicht verfügbar ist. Ohne Rücksprache ISDN zu installieren war rechtswidrig. Die sogenannten Aufklärungs- und Beratungspflichten wurden verletzt, der Zahlungsanspruch somit verloren.
Na, geht doch...