Also stopp mal, man lese im Gesetz GENAU nach:
http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl107s1786.pdf
Zitat...herstellt, sich oder einem anderen verschafft, verkauft, einem anderen überlässt, verbreitet oder sonst zugänglich macht.....
All diese Worte erlauben einem doch eigentlich TROTZDEM den Namen eines Programmes zu nennen, oder??