Beiträge von Funkenzupfer

    Die "Verordnung über die Pflichtablieferung von Medienwerken (PflAV)" - darunter fallen auch alle nicht völlig privaten Veröffentlichungen im Internet - wurde gestern, am 22.10.08 veröffentlicht und ist damit ab heute in Kraft. Jeder, der nun etwas im Internet veröffentlicht, muß ab sofort eine Kopie davon an die Deutsche Nationalbibliothek einsenden, wer es unterläßt, handelt sich möglicherweise eine Strafe von bis zu € 10.000,-- ein.


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    Deutsche Nationalbibliothek im Sammelrausch.


    Leider hat der Gesetzgeber es vesäumt, eindeutig festzulegen wo die Grenze zwischen privat und öffentlich im Sinne der Verordnung zu ziehen ist; die Nationalbibliothek träumt davon, auch Blogs, Foren und ähnliches einzusacken. Derzeit kann davon freilich noch nicht die Rede sein, es fehlt bislang schlichtweg an der erforderlichen Speichermöglichkeit nebst zugehöriger Verfahren zur massenweisen Sammlung solcher Veröffentlichungen.


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    Nach Angaben der Nationalbibliothek will man vorerst und so lange, bis diese Verfahren stufenweise entwickelt und eingeführt sind, von Ordnungswidrigkeitsverfahren absehen. Ein schwacher Trost für alle, die sich durch dieses Gesetz künftig mit einem zusätzlichen Arbeitsaufwand konfrontiert sehen, der bei vielen Veröffentlichungen zu einer Sammlung von zweifelhaftem Wert für die Nachwelt führt, verbunden mit einem großen Maß an Rechtsunsicherheit. Was sich der Gesetzgeber bei der Formulierung "marktübliche Ausführung" und "marktüblichen Hilfsmitteln zur Benutzung" (§7) gedacht haben mag, wird wohl sein Geheimnis bleiben. Über solche Gesetze freut sich wie immer eine wachsende Schar ansonsten beschäftigungsloser Rechtsanwälte, die den angerichteten Wust in der Rechtsordnung durch unermüdliche Prozessführung in den nächsten Jahren aufräumen dürfen - solange, bis sich eine halbwegs verläßliche Rechtsauffassung zu den offenen Fragen etabliert haben wird.



    Die Verordnung im Volltext: Bundesgesetzblatt (pdf)


    Sammlung häufig an die Nationalbibliothek gestellter Fragen zum Thema: DNB

    Update:


    Aldi hat sich aufgrund eines verschärften Wettbewerbs dazu entschieden, das Notebook um 30,-- € günstiger als ursprünglich geplant abzugeben. Der neue Preis für das sowohl bei Aldi Süd als auch bei Aldi Nord ab Donnerstag, 16.10.2008 erhältliche Gerät beträgt €369,--


    Mittlerweile findet sich das Angebot auch auf der Internetseite des Discounters:


    Aldi Süd


    Aldi Nord




    [Blockierte Grafik: http://www.aldi-essen.de/OFFER_D_DO/OFFER_42/BILD001K.JPG]

    Das Vertrauen der Kunden in den Telekommunikationsanbieter Telekom dürfte nun endgültig verspielt sein: Nachdem bereits vor knapp zwei Wochen offenkundig geworden war, wie viele Daten im Jahr 2006 tatsächlich abhanden gekommen waren und wie schwerwiegend die Konsequenzen für die betroffenen Kunden sein können (wir berichteten), ist jetzt ruchbar geworden, daß seit langem durch ein scheunentorgroßes Sicherheitsloch bei T-Mobil e Zugriffsmöglichkeiten auf die sensiblen Daten der Kunden bestanden haben.


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    Telekom-Skandal und kein Ende in Sicht.


    Bisher war es ohne großen Aufwand möglich, ungeschützt per Internet von jedem beliebigen Computer aus sämtliche Kundendaten wie Anschrift, Bankverbindung, Einzugsermächtigung, Sim-Kartensperren und Tarife der 30 Millionen Kunden nicht nur einzusehen, sondern diese nach belieben zu verändern. Die "Vollprofis" der Telekom gaben sich bei der Systemkonfiguration ihrer Verwaltungssoftware tatsächlich mit einem einfachen Paßwort zufrieden, das in den als "T-Punkte" bezeichneten Filialen allen Mitarbeitern bekannt gemacht wurde, damit diese ihrer Arbeit nachkommen konnten. Bei so viel Professionalität nimmt es kein Wunder, daß das Paßwort nebst weiteren Login-Daten nicht lange brauchte, um in den falschen Händen zu landen.
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    Das Sicherheitsloch wurde selbstverständlich sofort mit einem Pin/Tan-Verfahren gestopft, allerdings erst, nachdem die Presse den Konzern auf den Mißstand aufmerksam gemacht hatte: Spiegel-Mitarbeiter hatten noch Gelegenheit, sich die 30 Millionen Daten anzusehen und nach Belieben daran herumzumanipulieren, bevor sie den Konzern und die Öffentlichkeit über das Sicherheitsloch informierten.
    Es darf spekuliert werden, wie lange der Zugang zu T-Mobile-Daten für Kriminelle noch offen gelassen worden wäre, wenn der Mißstand nicht publik gemacht worden wäre...


    Das Maß an Unfähigkeit dieses Konzerns mit dem geschützten "T" und der patentierten rosa Farbe ist wohl mit nichts mehr zu überbieten. Da muß die Frage erlaubt sein: Zu was ist unsere alte "Post", der ja das Telekommunikationswesen über viele Jahrzehnte hinweg unterstanden hat inzwischen verkommen? Was werden wir als nächstes berichten?




    Hier der vollständige Bericht bei Spiegel Online: Sicherheitsleck bei der Telekom: Millionen Kontodaten von T-Mobile-Kunden waren manipulierbar - SPIEGEL ONLINE - Nachrichten - Wirtschaft

    Wer bei der ersten Verkaufsaktion keines mehr abbekommen hat oder unentschlossen war, hat ab dem 16. Oktober erneut die Möglichkeit bei Aldi ein kleines und leichtes 10'' Notebook zu erwerben.




    Akoya Mini E1210 demnächst bei Aldi Süd



    Lt. Medion wird Aldi Süd das Akoya Mini E1210 bei unverändertem Preis von 399,- (Update: nun für € 369,--, siehe unten) diesmal mit leicht erweiterter Ausstattung anbieten. Konkret:

    • SATA Festplatte mit 160GB (statt 80 GB)
    • Bluetooth 2.0 (USB-Dongle)

    Weitere technische Daten:

    • 10'' TFT Widescreen Display mit 1024x600 Pixeln
    • Intel Atom Prozessor N270 mit 1,6 GHz
    • Intel Graphics Media Accelerator 950
    • 1 GB Arbeitsspeicher
    • WLAN 802.11 b/g und n (Draft n) bis 300 Mbit/Sec
    • Interierte VGA Webcam
    • Integriertes Mikrofon
    • USB 2.0 (3 Anschlüsse)
    • Multi-Kartenleser SD, MMC, MS

    Der Käufer hat die Wahl zwischen den Farben Titan, Schwarz oder Weiß.


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    Als Betriebssystem wird Microsoft Windows XP Home (SP3) ausgeliefert; das Softwarepaket umfaßt die Programme

    • Wiso Mein Geld 2008
    • Cyberlink PowerDVD 7
    • Corel Draw Essentials 3 + Media One
    • Corel Word Perfect Office X3
    • Berlitz e-Wörterbücher Englisch, Französisch, Italienisch, Spanisch

    Aldi verkauft die Geräte mit 3 Jahren Hersteller-Garantie von Medion. Die Service-Hotline ist an 365 Tagen erreichbar.


    Weitere Infos (Derzeit bei Aldi-sued.de noch nicht verfügbar) im Verkaufsprospekt bei discountfan: http://www.discountfan.de/arti…-netbook-oktober-2008.jpg



    Weitere News zum Thema Discount-PC Angebote:
    Aldi-Pc Medion Akoya E4320 MD 8396 für 499 Euro
    Medion Akoya MD 96970 15,4 Zoll Notebook ab 04.09.2008 erhältlich

    Die Gebühreneinzugszentrale GEZ des öffentlich-rechtlichen Rundfunks möchte es gerne, die damit finanzierten Sender ebenfalls: Das Geld aller PC-Besitzer. Doch ist diese relativ neue Gebühr auch rechtens?




    Noch immer keine Klarheit über Rechtmäßigkeit der GEZ-Gebühr auf Internet-PCs.



    Pauschal läßt sich diese Frage, die doch jeden Computernutzer in unserem Land betrifft dank einer verworrenen Rechtslage und einer entsprechend unterschiedlich ausfallenden Rechtsprechung nicht beantworten. In letzter Zeit mehren sich jedoch die Anzeichen dafür, daß die Gebühr zu Unrecht eingetrieben wird. Zumindest bedeutet das "bereithalten" eines Gerätes, das theoretisch auch zum Empfang des Rundfunkprogramms genutzt werden könnte nicht mehr automatisch, daß GEZahlt werden muß. Dies belegen verschiedene Urteile aus jüngster Zeit. Einige Richter bestätigen die Gebührenpflicht auch für die absurdesten Konstrukte, wie z.B. den berühmten Kühlschrank mit Internetanschluß, andere weisen eine solche zurück.



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    Ein besonders interessantes Urteil ist gestern hinzugekommen. Das Verwaltungsgericht Münster verwies die GEZ in ihre Schranken und verneinte die Pflicht zur Gebührenzahlung für private Computer mit breitbandigem Internetanschluß. Das Urteil kann noch angefochten werden.
    Im Fall des Klägers konnte die GEZ nicht nachweisen, daß der PC tatsächlich zum Rundfunk- oder Fernsehempfang genutzt wurde. Allein die Möglichkeit, daß man mit so einem Tausendsassa wie es ein Computer nun einmal ist, unter tausend anderen Dingen auch Rundfunk- oder Fernsehsendungen ansehen könnte, genügte dem Richter nicht, zumal nur die wenigsten Computernutzer ihr Gerät in dieser Weise nutzen: Grade mal 3,4% aller Menschen mit Onlinezugang hören Radio auf diesem Wege.


    Angesichts dieser mageren Nutzerzahlen ist die Gebührenpflicht gradezu absurd. Sie wird damit zur unrechtmäßigen "Besitzabgabe".
    Die Chancen, daß sie in absehbarer Zeit ganz gekippt wird, stehen also nicht schlecht. Das wissen natürlich auch die Verantwortlichen und zaubern eilig olle Kamellen aus dem Hut: Die pauschale und geräteunabhängige Haushaltsabgabe für alle wird wieder ins Gespräch gebracht. Lassen wir uns überraschen, was die Zukunft bringt.

    Microsoft-Chef Steve Ballmer kündigte auf einer IT-Konferenz am Freitag in London vor Managern ein zweites Windows-Betriebssytsme neben Windows 7 an. Es soll noch in diesem Monat präsentiert werden.




    Windows Cloud - Microsofts Einstieg in Cloud Computing



    Das von Ballmer als Windows Cloud benannte System wird sich von herkömlichen, vollständig auf dem lokalen Rechner arbeitenden Betriebssystemen grundlegend unterscheiden: Der lokale Rechner wird zum einfachen Eingabeterminal degradiert, die eigentliche Rechenarbeit auf Servern externer Dienstanbieter durchgeführt.


    Ein klarer Vorteil dieses Konzeptes ist es, daß der Anwender im Bedarfsfall auch hochkomplexe und rechenintensive Anwendungen ausführen kann, ohne in spezielle Hardware investieren zu müssen. Er kauft die Leistung einfach dann hinzu, wenn er sie tatsächlich benötigt.


    Gravierend sind die Nachteile, mit denen der Kunde sich diese Vereinfachung erkauft: Alle seine Daten - auch sensible - müssen über das Internet auf fremde, nicht unter seiner Kontrolle stehende Server übertragen werden, welche die Aufgaben abarbeiten und ihm die Ergebnisse zurück übermitteln. Sicherheitsprobleme sind bei einer solchen Konzeption unweigerlich ab Werk eingebaut.


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    Mit dieser Ankündigung tritt Microsoft nach längerem Zögern in den Wettbewerb mit anderen Cloud-Computing Anbietern wie z.B. Google, Amazon und nicht zuletzt Apple, die auf diesen Trend schon früher mit eigenen Lösungen aufgesprungen sind. Microsoft wird jedoch nicht seine gesamte Softwarepalette auf Cloud-Computing umstellen. Vielmehr sollen die Online-Dienste ergänzend bereitgestellt werden, ähnlich wie dies von Windows Live her schon bekannt ist. Mit Windows Cloud soll die Einbindung der Webdienste vereinfacht werden.


    Windows Cloud wird noch Ende Oktober auf der Entwicklerkonferenz PDC in Los Angeles vorgestellt werden.

    Die freie und kostenlose Grafikbearbeitungs-Software GIMP wurde in Version 2.6 veröffentlicht. Das beliebte und mächtige Programm läßt bei der privaten Bearbeitung von Bildern, Fotos und Grafiken nur wenige Wünsche offen.


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    Neu erschienen: GIMP 2.6


    Die neue Fassung bringt einige Änderungen gegenüber dem Vorgänger. So wurde an der Oberfläche gearbeitet, die Menubar der Toolbox wurde endlich mit der des Bildfensters zusammengelegt. Ebenso sinnvoll erscheint die Möglichkeit, nun außerhalb der eigentlichen Bildgrenzen arbeiten zu können.


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    Besonders vielversprechend ist die Einführung des Bildbearbeitungs-Frameworks GEGL in GIMP und die damit verbundene - lange erwartete - interne Umstellung des Farbraumes von 8 auf 32 Bit. Dadurch gehen keine Bildinformationen (Farbtiefe) mehr bei der Bearbeitung mit GIMP verloren.


    GIMP steht für Windows, MacOS sowie Linux zur Verfügung und ist damit vorzüglich für den Einsatz in gemischten Rechnerumgebungen geeignet.


    Weitere Details und Download: GIMP2.6 Release Notes

    Hallo don@lexXx


    Zitat

    1.Wie sicher ist das? Schließlich weiß ich nicht, was er mit dem Internetzugang macht und was er für Seiten besuchen wird oder welche Sachen er runterladen wird.

    Das ist weniger eine Frage der Sicherheit, als eine der rechtlichen Haftung für mögliche Vergehen. Mehr dazu weiter unten.


    Zitat

    2.Leidet die Geschwindigkeit bei mir, wenn er mitsurft?

    Ja und nein. Ob es für beide reicht, kommt ganz darauf an, was Du mit Deinem Anschluß machst. Aber eine 12000er Leitung hält schon einiges aus. Es gibt außerdem gut funktionierende Abhilfe, falls Du den Zugang über fli4l realisierst (was ich empfehlen würde): Mit dem optionalen Paket QOS kannst Du selbst bestimmen, wieviel Prozent der Bandbreite die einzelnen Mitnutzer zugestanden bekommen, wenn die Bandbreite voll ausgeschöpft ist. Auch lassen sich Antwortpakete automatisch priorisieren, sodaß Verbindungsabbrüche wegen Überlastung ausgeschlossen werden können.


    Zitat

    3.Bekommt er eine eigene IP – Adresse? Beispiel: Er macht illegale Dinge mit seinem Zugang. Kann nachgewiesen werden, dass das mit seinem PC gemacht wurde, oder fällt das alles auf den Namen des Internetinhabers zurück, also auf mich?

    Wie cucoo schon schrieb, bekommt er keine separate öffentliche IP (Intern in eurem Intranet hat er natürlich seine eigene). Ein Problem ist das aber nicht, denn Du kannst im Falle eines Mißbrauches natürlich nachweisen, welcher PC die Verbindung zu einer Webseite aufgebaut hat. Schließlich betreibst Du ja den Router und kannst Dir entsprechende Verbindungsprotokolle erstellen lassen (fli4l kann das), die Du aufbewahrst. Das teilst Du Deinem Mieter selbstverständlich vorher mit.


    Zitat

    4.Kann er dann auf meinen PC zugreifen?

    Nein, wenn Du alles korrekt konfigurierst, hat er keine Möglichkeit, auf Deine Rechner zuzugreifen. Er kann auch nicht sehen, was Du grade im Internet machst. (Wenn Du als Routeradmin böswillig bist, kannst Du hingegen sehen, was er treibt :twisted:. Sein Risiko.) Das sicherste und mit wenig zussätzlichen Kosten verbunden wäre es, ihn in ein anderes Subnetz zu hängen und im fli4l-Router eine separate Netzwerk- bzw Wlan-Karte für ihn zu verwenden.


    Zur rechtlichen Lage in Deutschland kannst Du Dich am besten informieren, wenn Du über foneros oder freifunk recherchierst. Das ist beides Deinem Vorhaben ähnlich, mit einem wesentlichen Unterschied: Dort können gänzlich Fremde die Verbindung nutzen, Du hingegen willst sie nur einem namentlich bekannten Mieter zur Verfügung stellen. Ich sehe da kein Problem, wenn Du es richtig anstellst. Das schöne daran: man kann sich die Kosten teilen :D


    Mein Tipp: Du kennst Deinen Mieter, hast ihn Dir schließlich für Dein Haus ausgesucht. Du weißt am besten, ob Du das Risiko mit ihm eingehen willst, denn ein gewisses Risiko bleibt immer. Ich halte es jedoch mit den beschriebenen Vorkehrungen in jedem Fall für vertretbar.


    Grüße
    Funkenzupfer

    Vollmundig wurde er von der Politik als absolut fälschungssicher und zuverlässig propagiert, um ihn der Bevölkerung schmackhaft zu machen. Sicherheitsfachleute, die ihr Handwerk verstehen und nicht von einer gut funktionierenden Lobby gekauft wurden, haben jedoch schon seit langem vor den Mängeln des Konzeptes und der unzulänglichen Technik des elektronischen Ausweises gewarnt.


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    Elektronischer Ausweis versagt bei der Sicherheit


    Eine nicht zu widerlegende Bestätigung ihrer Bedenken, einen Beweis, lieferte nun Jeroen van Beek in Form eines Experimentes, das er zur Dokumentation auf Video aufzeichnete: Ein am Amsterdamer Flughafen stehendes amtliches Lesegerät akzeptierte einen Ausweis von Elvis, ja genau von dem Elvis, King of Rock ’n’ Roll - als echt. Natürlich war der Ausweis gefälscht, Elvis ist bereits 1977 verstorben.


    Wer es nicht glaubt, kann selbst nachlesen und ansehen, wie der Sicherheitsprofi bei seiner Manipulation vorgegangen ist:
    THC-ePassports


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    Wozu - diese Frage muß nun gestellt werden - muß der Bürger für die Einführung zweifelhafter elektronischer Sicherheitsmerkmale nun mehr als doppelt so viel für ein Dokument bezahlen wie für einen herkömmlich gesicherten Ausweis? Wer verdient sich da heute eine goldene Nase, und wer hat profitiert?


    Angesichts des sich offenbarenden Sicherheitsdesasters sollte über eine Einführung weiterer elektronischer Dokumente noch einmal gründlich nachgedacht werden. Das betrifft sowohl den Personalausweis als auch die elektronische Gesundheitskarte. Es wäre in höchstem Grade unverantwortlich, diese nun noch - wie von der Politik beabsichtigt - einzuführen. Ein Sicherheitsgewinn ist jedenfalls nicht zu erkennen.

    Sie gehört zu Windows wie das Klappern zum Handwerk. Die Rede ist von der DLL-Hölle. Gemeint ist damit der Wust von unterschiedlichen Versionen einer Dynamic Link Library (DLL) auf einem einzelnen Windows-System, die sich die Programme in ihre eigenen Verzeichnisse installieren und welche untereinander nicht immer kompatibel sind.


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    Sicherheitsprobleme durch DLL-Hell


    Das Chaos mit den DLLs erschwert die Systempflege erheblich und macht es fast unmöglich, ein erkanntes Sicherheitsloch in einer dieser Dateien zuverlässig und dauerhaft zu stopfen:
    Jedes Programm kann mit seiner eigenen Fassung einer solchen DLL ein auf dem jeweiligen System bereits gepatchtes Sicherheitsloch erneut aufreißen. Eigentlich ein krasser Design-Fehler in Windows bis einschließlich Vista. Das Problem ist bei Microsoft seit langem bekannt und auch dokumentiert. Geändert wurde seit Jahren reinweg nichts.


    So darf es auch nicht weiter verwundern, daß in regelmäßigen Zeitabständen Meldungen über neuerliche Sicherheitsprobleme mit diesen - um es einmal zurückhaltend zu formulieren - unübersichtlich organisierten DLLs erscheinen.


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    Diesmal hat es WinZip erwischt, das bekannte und von vielen gern genutzte Datenkompressionswerkzeug. Der Hersteller warnt aktuell vor einer Schwachstelle in der bisher verwendeten GDiplus-Version. Ein Problem tritt nur unter Windows 2000 auf, in XP und Vista
    hingegen wird die fehlerhafte, im Programmverzeichnis von WinZip enthaltene Datei nicht für die Bildvorschau benötigt und kann daher einfach gelöscht werden.


    WinZIP hat ein Update bereitgestellt, das das Problem für alle Windowsverisonen behebt:


    Für Version 11.x WinZip® - WinZip 11.2 SR-1 (Build 8261)


    Für Version 12.x WinZip® - Download Evaluation Page


    Es wird dringend empfohlen, die fehlerhafte Vorgängerversion 11 zu aktualisieren. Version 10 ist lt. Hersteller nicht betroffen.

    Zitat von cut_throat

    Der zweite AP bekommt eine Verbindung mit dem "Hauptrechner" der Familie per LAN-Kabel!


    Dann ist also der "Hauptrechner" für die weitere Verteilung der Datenpakete zuständig?


    Warum klemmst Du an den "Hauptrechner" dann nicht einfach z.B. per USB den WLAN-Empfänger (z.B. einfacher Stick) an? Bis 5 m Entfernung geht das direkt, bis 30 m per USB-Hub-Kaskade. Oder Du spendierst dem "Hauptrechner" eine WLAN-Karte und legst zum günstigsten Empfangspunkt ein Antennenkabel. Beides erlaubt Dir jedenfalls die volle Verschlüsselung mit WPA bzw. WPA2


    Wie auch immer, ich sehe einfach nicht, wozu Du bei der beschriebenen Konstellation unbedingt einen Repeater haben willst, vor dem Hintergrund der von Mike schon beschriebenen Nachteile.

    Erneut sehen sich Kunden geprellt, die mit Digitalem Rechte-Management (DRM) versehene Musik oder andere Werke gekauft haben. Die Anbieter Yahoo und Sony haben ihre Schlüsselserver bereits abgeschaltet.


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    Die Crux an DRM - Nun tritt das wahre Gesicht des Rechtemanagements zutage.


    Microsoft hatte diesen Schritt ebenfalls für dieses Jahr angekündigt, mußte sich jedoch dem Protest der Nutzer beugen und den Betrieb um 3 Jahre verlängern. Nun folgt Wal Mart dem Beispiel und läßt seine Kunden im Regen stehen: Wer nicht bis zum Stichtag am 9. Oktober 2008 seine Mucke auf CD gebrannt hat, guckt in die Röhre.


    Das Positive daran: Schon seit Jahresbeginn liefert auch dieser Anbieter nur noch DRM-freie Titel aus. Betroffen sind also nur Titel, die vor Februar erworben worden sind.


    Der Versuch der Musikindustrie, ihre Kunden mit DRM zu gängeln, kann nunmehr als gescheitert angesehen werden. Das hat sich mittlerweile sogar bis in die Managementetage herumgesprochen.
    Die logische Konseqenz daraus ist: Mehr und mehr Werke werden wieder ohne diesen leidigen Kopierschutz angeboten, und es ist verständlich, daß der Handel seine Altlasten aus dem DRM-Experiment loswerden möchte. Zu diesen kostspieligen Lasten gehören eben jene DRM-Schlüsselserver, bei denen jedes DRM-Abspielgerät um Erlaubnis fragen muß, um die erworbene Musik wiedergeben zu können. Dank Verschlüsselung ist mit DRM eine Wiedergabe ohne passenden Schlüssel unmöglich.


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    Was die Kunden nun erleben, war vorhersehbar. Wir haben schon oft davor gewarnt. Daß dieses Szenario so schnell Wirklichkeit wurde, war kaum vorhersehbar.


    Unverständlich bleibt, warum WalMart seinen Kunden keinen adäquaten Ersatz bietet. Es wäre sicher nicht zuviel verlangt, den betroffenen Kunden den Download der erworbenen Titel aus dem aktuellen DRM-freien Angebot des Shops zu gewähren, nachdem die DRM-Server heruntergefahren sind. Schließlich findet der zahlende Kunde, der der Aufforderung zum Umgehen des DRM-Kopierschutzes durch Brennen - aus welchen Gründen auch immer - nicht nachkommen konnte, nur noch Datenmüll auf seinen Speichermedien.


    Geprellten Kunden, die erst nach Abschaltung der DRM-Server von ihrem Verlust erfahren, kann man jedenfalls nur raten, Anspruch auf Entschädigung beim Anbieter geltend zu machen - sofern dieser überhaupt noch existiert. Im Fall WalMart ist das vermutlich kein Thema, deren Reklamationsabteilung freut sich sicherlich auf reichliche Post.

    Relativ kurz nach Erscheinen der Version 3.0.2 hat Mozilla die Version 3.0.3 des Firefox-Browsers herausgebracht. Die Verteilung per Updatefunktion des Browsers hat bereits am Nachmittag begonnen.


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    Fehlerbereinigte Firefox-Version 3.0.3


    Das neuerliche Update wurde erforderlich, weil sich ein Fehler in die Paßwortverwaltung eingeschlichen hatte, der diese unter bestimmten Umständen unbrauchbar machte (wir berichteten).


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    Die Freigabe der Version 3.0.3 war zunächst für Anfang Oktober angekündigt worden, die erforderlichen Tests wurden nun jedoch im Hinblick auf die Probleme der 3.0.2 beschleunigt, sodaß eine Freigabe bereits heute erfolgen konnte.

    Gelogen, daß sich die Balken biegen. Das ergab eine aktuelle Studie unter Leitung von Liuba Belkin an der Lehigh University, Pennsylvania (USA).



    Unwahrheiten in der E-Mail-Korrespondenz aufgedeckt



    Das ist das erstaunliche Ergebnis des Experimentes, bei dem jedem Mitglied einer Gruppe von Studenten ein Betrag von US$ 89,-- zur Verfügung gestellt wurde, mit der Aufgabe, diesen zwischen sich und einem Mitglied einer anderen Gruppe zu teilen. Dabei waren die Mitglieder der zweiten Gruppe nicht über den tatsächlichen Betrag informiert, sondern hatten zu akzeptieren, was ihnen der andere freiwillig überließ. Erfolgte die Verständigung über die Betragshöhe auf klassischem Wege per Papier und Stift, waren 64% unehrlich und nannten eine falsche Summe, die zur Verteilung stünde.


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    Unter denjenigen, die per E-Mail miteinander kommunizierten, logen hingegen immerhin 92%. Außerdem war der jeweils unterschlagene Anteil der Summe bei E-Mail-Mitteilungen erheblich größer.


    Die Studienergebnisse reihen sich in Befunde vergangener Jahre ein, bei denen E-Mails in anderer Hinsicht schlechter davonkamen, als real auf Papier geschriebene Nachrichten. Als Erklärung für das Phänomen nimmt man an, daß sich der Schreiber auf Papier stärker an juristische Konsequenzen seiner Wort gemahnt fühlt.


    Inwieweit die neue Studie als repräsentativ bezeichnet werden kann, ist fraglich: Der Kreis der Probanden beschränkte sich auf ganze 69 Teilnehmer, ausschließlich amerikanische MBA-Studenten. Eine Übertragbarkeit auf ein anderes soziales Umfeld oder einen anderen soziokulturellen Hintergrund darf bezweifelt werden.


    Lehigh University

    In seiner am 23.9. veröffentlicheten Studie mit dem Titel "Privatsphärenschutz
    in Soziale-Netzwerke-
    Plattformen"
    fällt das renomierte Fraunhoferinstitut für sichere Informationstechnologie ein vernichtendes Urteil über die sieben betrachteten Internetseiten.


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    Fraunhofer stellt sozialen Netzen schlechtes Zeugnis aus


    Ausgewertet wurden die Plattformen myspace, facebook, studiVZ, werkenntwen,
    lokalisten, XING und LinkedIn
    .
    Nicht eine davon konnte die aus dem Blickwinkel des duchschnittlichen Internetnutzers bewertenden Tester vollständig überzeugen; am besten schnitt noch facebook ab, am schlechtesten kam LinkedIn davon.


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    Was die Tester am meisten störte, waren mangelnde Zugriffskontrollen, unnötig gesammelte Daten und fehlende Möglichkeiten, auf Wunsch den Klarnamen zu pseudonymisieren. Auch bei der Datenlöschung nach Beendigung der Mitgliedschaft patzten einzelne Dienste.


    Die Studie zeigt, daß es dringenden Nachholbedarf in Sachen Privatsphäre bei den Plattformen der sozialen Netzwerke im Internet gibt, und daß Nutzer gut beraten sind, diese Seiten - wenn überhaupt - so nur mit größter Vorsicht zu nutzen, solange die Mißstände nicht abgestellt sind.

    Wer sich über die Ergebnisse im Detail informieren möchte findet den kompletten Text der Studie beim Fraunhofer-Institut für
    sichere Informationstechnologie kostenfrei zum Download angeboten: http://www.sit.fraunhofer.de/f…u_Final_tcm105-132111.pdf

    Ab dem Montag, den 29.9.2008, bietet Aldi Nord das 22'' LCD TFT-Display MD 30422 der Firma Medion mit "FlatPro Technologie" für € 199,-- an. Die sichtbare Bildschirmdiagonale beträgt 55,8 cm, das Gehäuse mißt ca. 397 x 524 x 224 mm (H x B x T) und hat ein Gewicht von ca. 5.2 kg


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    Das Display hat zwei integrierte Lautsprecher und bietet eine maximale Auflösung von 1680 x 1050 Pixel bei einer Reaktionszeit von 5 ms und einem Kontrastverhältnis von 1000:1; die Helligkeit liegt bei 300 cd/m2


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    Das Display erlaubt einen Betrachtungswinkel von 178° H/V (CR>5) und verfügt über einen VGA und einen DVI-D Anschluß mit HDCP Dekodierung und automatischer Signalerkennung.


    Das Gerät ist Strahlungsarm nach TCO 03


    Aldi bietet das Gerät mit 3 Jahren Hersteller-Garantie an (im Medion-Shop gibt's fürs gleiche Geld nur 2 Jahre), wobei man allerdings bedenken sollte, daß Medion nach Schließung der Reperaturwerkstatt im Kundencenter Mülheim über keine direkt und unkompliziert erreichbaren Techniker mehr in Deutschland verfügt. Alle Geräte müssen im Garantiefall umständlich auf dem Postweg verschickt werden, die Ansprüche schriftlich geltend gemacht werden. Die Erfahrung hat gezeigt, daß einzelne Geräte auch nur teilrepariert von dort zurück kommen.

    Erst nachdem die aktuelle Version 3.0.2 des beliebten Browsers Firefox bereits veröffentlicht worden war, fand sich ein Fehler in seiner Paßwortverwaltung: Diese kann nur ASCII-Zeichen verwalten.


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    Fehler in Firefox - Paßwortverwaltung


    Enthält ein Paßwort andere als ASCII-Zeichen, wird die gesamte Paßwortverwaltung lahmgelegt. Der Nutzer hat keinen Zugriff mehr auf seine gespeicherten Kennworte und kann auch keine weiteren hinzufügen.


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    Behoben werden soll dieser Fehler mit der Anfang Oktober erscheinenden Version 3.0.3
    Nach Angaben von Mozilla sollen die verschwundenen Kennworte dann wieder zugänglich sein, da sie nicht etwa gelöscht seien, sondern nur von der Programmkomponente derzeit nicht gelesen werden könnten.


    Firefox-3-Nutzer sind wohl in dieser Sache auf etwas Geduld angewiesen, es gibt keinen Hinweis von Mozilla, wie das Problem provisorisch umgangen werden und Paßworte in der Aktuellen Version zum Vorschein gebracht werden können.


    Derzeit bringt Mozilla weiterhin noch munter die schadhafte Version per Updatefunktion unter's Volk.