Die "Verordnung über die Pflichtablieferung von Medienwerken (PflAV)" - darunter fallen auch alle nicht völlig privaten Veröffentlichungen im Internet - wurde gestern, am 22.10.08 veröffentlicht und ist damit ab heute in Kraft. Jeder, der nun etwas im Internet veröffentlicht, muß ab sofort eine Kopie davon an die Deutsche Nationalbibliothek einsenden, wer es unterläßt, handelt sich möglicherweise eine Strafe von bis zu € 10.000,-- ein.
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Deutsche Nationalbibliothek im Sammelrausch.
Leider hat der Gesetzgeber es vesäumt, eindeutig festzulegen wo die Grenze zwischen privat und öffentlich im Sinne der Verordnung zu ziehen ist; die Nationalbibliothek träumt davon, auch Blogs, Foren und ähnliches einzusacken. Derzeit kann davon freilich noch nicht die Rede sein, es fehlt bislang schlichtweg an der erforderlichen Speichermöglichkeit nebst zugehöriger Verfahren zur massenweisen Sammlung solcher Veröffentlichungen.
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Nach Angaben der Nationalbibliothek will man vorerst und so lange, bis diese Verfahren stufenweise entwickelt und eingeführt sind, von Ordnungswidrigkeitsverfahren absehen. Ein schwacher Trost für alle, die sich durch dieses Gesetz künftig mit einem zusätzlichen Arbeitsaufwand konfrontiert sehen, der bei vielen Veröffentlichungen zu einer Sammlung von zweifelhaftem Wert für die Nachwelt führt, verbunden mit einem großen Maß an Rechtsunsicherheit. Was sich der Gesetzgeber bei der Formulierung "marktübliche Ausführung" und "marktüblichen Hilfsmitteln zur Benutzung" (§7) gedacht haben mag, wird wohl sein Geheimnis bleiben. Über solche Gesetze freut sich wie immer eine wachsende Schar ansonsten beschäftigungsloser Rechtsanwälte, die den angerichteten Wust in der Rechtsordnung durch unermüdliche Prozessführung in den nächsten Jahren aufräumen dürfen - solange, bis sich eine halbwegs verläßliche Rechtsauffassung zu den offenen Fragen etabliert haben wird.
Die Verordnung im Volltext: Bundesgesetzblatt (pdf)
Sammlung häufig an die Nationalbibliothek gestellter Fragen zum Thema: DNB