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Stalking - Opferschutz und Deeskalationshaft

  • Anonymous
  • 14. Mai 2006 um 13:37
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    • 14. Mai 2006 um 13:37
    • #1

    Stalking - Opferschutz und Deeskalationshaft
    „Hoffentlich ein Meilenstein für den Opferschutz“

    Stalker verfolgen penetrant eine bestimmte Person, terrorisieren sie mit Anrufen, EMail oder SMS. Meist ist es der Ex-Partner. Jetzt soll Stalking endlich eine Straftat werden.

    Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hofft nun, dass das Gesetz zum Schutz vor hartnäckigen Nachstellungen und Belästigungen noch innerhalb 2006 endgültig beschlossen wird. Stalking wird dann bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe einbringen!

    Eine Stalking-Studie der TU Darmstadt im Auftrag der Opferschutz-Institution "Weißer Ring", geht nach langen Untersuchungen davon aus, dass sich nur etwa ein Drittel der Betroffenen an die Polizei wendet. Fast 70 Prozent der Opfer sehen Schwierigkeiten, der Polizei den Ernst dieser Situation zu vermitteln. Fast alle Opfer aber beurteilten die polizeilichen Maßnahmen als unzureichend, logisch, denn eine gesetzliche Handhabe zum Handeln gibt es nicht, alles beschränkt sich auf Gespräche, dass muss ein Ende haben!

    Stalking-Opfer müssen durchschnittlich 28 Monate lang dieses Leid ertragen. Meist ist natürlich der Ex-Partner der Stalker und über 80 Prozent der Stalker sind Männer, nein, männlich meine ich.

    Damit die Schlafstörungen und Albträume, diese Angstzustände und sonstigen, nicht auszuhaltenden Symptome endlich beendet werden muss dieses Gesetz her! Laut Frau Zypries sollte die Polizei diesen Auftrag erkennen und handeln. Sehr witzig Frau Ministerin. Bisher hat die Polizei keinerlei Möglichkeiten eine Strafanzeige zu fertigen, man ist sogar gezwungen, um dem Opfer zu helfen, verwandte Straftaten anzuzeigen, nur damit der Stalker sieht, dass gegen ihn ermittelt wird. Und sei es eine Anzeige wegen Körperverletzung, da das Opfer zur Nachtzeit geweckt wurde...

    Der englische Begriff Stalking stammt im Übrigen aus der Jägersprache. Der Jäger möchte sich an das Wild "heranpirschen". Im angelsächsischen Recht, aber auch in Belgien ist Stalking schon lange mit Strafe bedroht, nur wir sind wieder weit hinterher...

    Anlässlich der Ersten Lesung der „Stalkinggesetzentwürfe“ der Bundesregierung und des Bundesrates im Deutschen Bundestag appellierte wohl auch Bayerns Justizministerin Beate Merk, sich auf ein effektives Gesetz gegen das „Stalking“ zu einigen. Bundesländer und Bund scheinen sich also einig zu sein, warum denoch monatelang gefeilt wird ist unklar.

    Bayern wünscht die Deeskalationshaft und erkennt im Gegensatz zu Frau Zypries, dass es nicht länger Fälle geben darf, in denen die Strafverfolgungsbehörden hilflos zusehen müssen, bis es zur Katastrophe kommt.

    Nun schaun mer mal. Hoffentlich wird das Gesetz schnell verabschiedet, damit diese geistig unterbelichteten, IQ-technisch sehr einfach strukturierten, männlichen Wesen endlich Gegenwind spüren.

    Die Deeskalationshaft könnte wie die 14-Tägige Aussperrung aus der eigenen Wohnung im Rahmen häuslicher Gewalt aussehen. Nun darf der Täter eben 14 Tage bei voller Kost und Logis in einer noblen Wohnanlage verbringen und diese auch nach Beendigung des "Urlaubs" selbst bezahlen. Kommt der Täter dann auf die Idee es nun erst recht dem Opfer heim zu zahlen, so kann man ihn auch dank eines geltenden Rechts sofort dem Haftrichter vorführen...und da heulen sie fast alle, diese harten "Männer"...

    Übrigens: Wer Opfer solcher Angriffe wird sollte die Nachrichten immer speichern, auf dem Anrufbeantworter, der Mailbos, dem Speicher des Handys etc. Auch kleine Schriftstücke und Symbole in den Briefkästen etc. immer schön sammeln, das hat Beweiskraft!

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