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Generalbundesanwalt blamiert sich und das Amt

  • Anonymous
  • 26. Mai 2006 um 15:11
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    • 26. Mai 2006 um 15:11
    • #1

    Generalbundesanwalt blamiert sich und das Amt

    Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof ist die einzige Anklagebehörde auf der Bundesebene. Er übt somit das Amt des Staatsanwalts in allen schwerwiegenden Staatsschutzstrafsachen aus, die die innere oder auch äußere Sicherheit in besonderem Maße berühren.

    Kay Nehm kam am 17. März 1994 und wurde Generalbundesanwalt. Er übernahm eine wankende und schwer angeschlagene Behörde. Sein Vorgänger, Alexander von Stahl, war ja wegen der extremnen Pannen bei der Festnahme der RAF-Mitglieder in Bad-Kleinen, Mecklenburg-Vorpommern, berechtigt entlassen worden. Dabei wurde der RAF-Terrorist Wolfgang Grams "erschossen". Die gesamten Abläufe der Aktion, bei der sich Grams beim Fluchtversuch angeblich selbst erschossen haben soll, mussten immer wieder aufs Neue korrigiert werden. Von Stahl und die Bundesanwaltschaft wirkten so über Wochen völlig zurecht inkompetent.

    Kay Nehm war ein fast unbeschriebenes Blatt und zeigte sich so gut wie nie. Offenbar ist das Amt unnütz...

    Die Geschehnisse des 11.Septembner 2001 machten dann klar, dass es nun wieder Blicke gen Generalbundesanwalt gibt... Aber als einer der mutmaßlichen Unterstützer des Todespiloten Atta freigesprochen wurde und der Prozess gegen den herrn Mounir El Motassadeq wiederholt werden musste, da kursierten natürlich Gerüchte über eine mögliche Entlassung Nehms, der sich wie sein Vorgänger nicht mit Ruhm bekleckerte.

    Nehm gibt die Potsdam-Ermittlungen zurück

    Generalbundesanwalt Kay Nehm hat aber dem allem noch eins drauf gesetzt! Er hat die Ermittlungen wegen des Überfalls auf einen Deutsch-Äthiopier in Potsdam nach endlosen Streitereien an die dortige Staatsanwaltschaft zurückgegeben. Seine Zuständigkeit sei nicht mehr gegeben, hieß es belanglos in einer Mitteilung.

    Die beiden Hauptbeschuldigten seien auf Grund von Indizien nach wie vor dringende der Tat verdächtig, in der Nacht zum Ostersonntag den 37-jährigen Ingenieur niedergeschlagen zu haben. Entgegen der ersten Verdachtslage stünden allerdings die "nachweislich fremdenfeindlichen Äußerungen der Täter gegenüber ihrem späteren Opfer angeblich weder räumlich noch zeitlich in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Vorfall des Niederschlagens des Opfers". Wegen des sogenannten "zwei-aktigen Geschehensablaufs" könne den Verdächtigen nicht mit der erforderlichen Sicherheit der bedingte Tötungsvorsatz nachgewiesen werden.

    Der nach wie vor bestehende einfache Anfangsverdacht reiche somit zur Erhebung einer Anklage zu diesem Punkt eben einfach nicht aus. Eine Anklage wegen gefährlicher, möglicherweise schwerer Körperverletzung ist immer noch drin, aber, und dazu benötigte der Herr Generalbundesanwalt sechs Wochen, falle nicht in die Verfolgungskompetenz des Bundes. Diese sei nur bei schweren Taten wie Mord und Totschlag gegeben. Oder erwartete man das sofortige Ableben des Opfers?

    Streit mit Brandenburgs Schönbohm

    Der Deutsch-Äthiopier Ermyas M. wurde am Ostersonntag in Potsdam heimtückisch und absolut niederträchtig zusammengeschlagen und dabei lebensgefährlich verletzt. Selbstverständlich übernahmen Polizei und Staatsanwaltschaft wie üblich sofort die sachbearbeitung und leiteten alle erdenklichen Sofortmaßnahmen ein. Alle hielten sich an Recht udn gesetz innerhalb ihres Zuständigkeitsbereichs. Alle? Nein, ein ohnehin schon vor der Ablösung stehender Herr Nehm hatte die Ermittlungen kurz darauf an sich gezogen.

    Dafür gab es verbal eine Klatsche vom Innenministerium Brandenburgs. Innenminister Jörg Schönbohm warf der Bundesanwaltschaft sodann vor, sie habe extrem voreilig geandelt und Brandenburg dadurch stigmatisiert, öffentlich bloßgestellt.

    Der Tat verdächtigt wurden Thomas M. und Björn L., diese wurden am Dienstag aber wieder auf freien Fuß gesetzt, nachdem das Opfer Ermyas M. erstmals zum Tathergang selbst befragt werden konnte. Da jedoch das Opfer ein schweres Schädel-Hirntrauma erlitten hatte, konnte der arme Kerl sich an die Tat selbst nicht erinnern. Björn L. wurde dann am Mittwoch erneut verhaftet, weil laut Bundesanwaltschaft urplötzlich neue Verdachtsmomente gegen ihn aufgetaucht waren. Hatte man versäumt im Umfeld der Tatverdächtigen zu ermitteln? Björn L. soll ja einem Mithäftling seine Tatbeteiligung gestanden haben. Wann und wie ist noch unklar. Klar ist nur eines. Nach Angela Merkel haben wir wieder eine Frau an der Spitze, nach Kay Nehm. Eine Frau als Generalbundesanwalt...anwältin...

    Monika Harms wird folgen. Siw war schon Staatsanwältin, Richterin, Steuerexpertin und ist nun die erste Frau, die dieses Amt bekleiden wird.

    Drücken wir ihr die Daumen, dass sie das Fingerspitzengefühl behält, an dem sie 59 Jahre lang feilen durfte. Bisher war sie sehr erfolgreich, wenn auch still. Aber das muss man für dieses Amt wohl als Einstellungsvoraussetzung mitbringen...

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