Filmaufzeichnung durch Internetanbieter rechtswidrig?
Landgericht Braunschweig urteilt über Film-Mitschnitte der Internet-Anbieter
Zweitverwertung oder nicht, dass ist hier die Frage...
Das Mitschneiden von Fernsehsendungen ist nach wie vor legal. Ebenso legal sollte also eine Aufzeichnung desselben Inhalts durch Dritte sein. Das Landgericht Braunschweig jedoch hat über eine Klage zu entscheiden, die sich genau damit befasst. Eine Filmproduzentin hat diese Klage gegen eine solche Firma, die eben Filme für Privatpersonen aufzeichnet, beim zuständigen Landgericht eingereicht. In diesem Fall geht es speziell darum, ob die Aufzeichnung illegal sein könnte, da die Firma Kosten für diese Mitschnitte dem Auftraggeber in Rechnung stellt.
Der Internetsmtschnitt wird dann ebenfalls über das Internet an die Kunden versandt.
An den Richtern liegt es nun zu entscheiden, ob es sich dabei um Kopien handelt, die eben jeder zu Privatzwecken aufnehmen darf, oder ob es um die im Urheberrecht verankerte Zweitverwertung geht.
Sollten die Richter ein Urteil fällen, so bleibt ggf. die Frage, ob man das "illegale" Tun nun am Bezahldienst aufhängt oder allgemein der Mitschnitt durch Dritte automatisch eine Zweitverwertung darstellt und somit einen urheberrechtlichen Verstoß nach sich zieht.
Harren wir der Dinge, die da kommen...
Interessanter Beitrag hierzu: OnlineTVRecoder