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Filmaufzeichnung durch Internetanbieter rechtswidrig?

  • Anonymous
  • 7. Juni 2006 um 11:59
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    • 7. Juni 2006 um 11:59
    • #1

    Filmaufzeichnung durch Internetanbieter rechtswidrig?
    Landgericht Braunschweig urteilt über Film-Mitschnitte der Internet-Anbieter

    Zweitverwertung oder nicht, dass ist hier die Frage...

    Das Mitschneiden von Fernsehsendungen ist nach wie vor legal. Ebenso legal sollte also eine Aufzeichnung desselben Inhalts durch Dritte sein. Das Landgericht Braunschweig jedoch hat über eine Klage zu entscheiden, die sich genau damit befasst. Eine Filmproduzentin hat diese Klage gegen eine solche Firma, die eben Filme für Privatpersonen aufzeichnet, beim zuständigen Landgericht eingereicht. In diesem Fall geht es speziell darum, ob die Aufzeichnung illegal sein könnte, da die Firma Kosten für diese Mitschnitte dem Auftraggeber in Rechnung stellt.

    Der Internetsmtschnitt wird dann ebenfalls über das Internet an die Kunden versandt.

    An den Richtern liegt es nun zu entscheiden, ob es sich dabei um Kopien handelt, die eben jeder zu Privatzwecken aufnehmen darf, oder ob es um die im Urheberrecht verankerte Zweitverwertung geht.

    Sollten die Richter ein Urteil fällen, so bleibt ggf. die Frage, ob man das "illegale" Tun nun am Bezahldienst aufhängt oder allgemein der Mitschnitt durch Dritte automatisch eine Zweitverwertung darstellt und somit einen urheberrechtlichen Verstoß nach sich zieht.

    Harren wir der Dinge, die da kommen...

    Interessanter Beitrag hierzu: OnlineTVRecoder

  • Anonymous
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    • 7. Juni 2006 um 17:50
    • #2

    Fortsetzung:

    Das Landgericht Braunschweig hat es nun dem Online-Videorecording-Dienst save.tv, um dieses Unternehmen ging es, per einstweiliger Verfügung verboten, Filme der Klägerin, einer Berliner Produzentin, mitzuschneiden und an Kunden zu versenden. Im Juni noch sollen diese Filme auf Arte gesendet werden.

    Auch RTL ging wohl schon gegen Cinefacts vor, da die wiederum für safe.tv Werbung machten. Bangt man um die Einschaltquote bei häufigen Wiederholungen? Der nPVR (network-based Personal Video Recorder) ist jedoch noch erreichbar.

    Ein Grundsatzurteil gibt es also nach wie vor nicht, es ging nur um eine Einzelentscheidung und eine Hand voll Dollar...äh, Filme...

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