Prepaid: Guthaben darf nicht verfallen
Erneut wird von Verbraucherschützern ein Prozess geführt. Im Juni ging es noch gegen O², heute gegen Vodafone.
Das OLG München entschied im Juni zu Gunsten der Verbraucher und somit gegen O², die fast 5 Millionen Prepaid-Kunden dürfen ihr Guthaben auch über das ehemalige Verfallsdatum hinaus nutzen.
Seit heute steht Vodafone vor dem Landgerciht Düsseldorf. Hier klagen die Verbraucherschützer ebenfalls wegen des Prepaid-Guthabens, das auch bei Vodafone, wie bei fast allen Mobilfunkanbietern, nach Ablauf einer gewissen Frist verfällt. Ferner geht es in der Klage um die Tatsache, dass Kunden nach einer gewissen Frist, in der sie den Vodafone-Service nicht nutzen, noch komplett aus dem Netz des Anbieters fliegen dürfen.
Die Richter am LG Düsseldorf sagten schon heute früh, dass sie keinen Grund sehen, der gegen die Urteilsbegründung des OLG München spreche. Somit werden auch 15 Millionen Vodafone-Prepaid-Kunden zukünftig kein Guthaben mehr verlieren. Bleibt jedoch die Frage offen: Was geschieht nach einer "Auszeit" des Kunden?
Nach der ersten Anhörung akzeptierte Vodafone das Münchner Urteil, das zunächst vehement angefochten wurde, da die Klauseln von O² mit denen von Vodafone nichts zu tun hätten. Man besonn sich nach den belehrenden Worten eines Richters dann eben doch anders, zum Glück im Sinne des Verbrauchers, der nun auch mehr als 12 Monate Zeit hat das Guthaben abzutelefonieren. Oder zu simsen...oder ein "halbes Spiel" downzuloaden...
Wer wird der nächste sein? T-Mobile?