1. Startseite
  2. Forenübersicht
  3. Dashboard
  4. Forum
    1. Unerledigte Themen
  5. Tipps und Tricks
    1. Windows 11 Tipps
    2. Windows 10 Tipps
    3. Windows 8 Tipps
    4. Windows 7 Tipps
    5. Windows Vista Tipps
    6. Windows XP Tipps
    7. MS Office Tipps
    8. FritzBox Tipps
    9. Workshops - Anleitungen
  • Anmelden oder registrieren
  • Suche
Dieses Thema
  • Alles
  • Dieses Thema
  • Dieses Forum
  • Seiten
  • Forum
  • Erweiterte Suche
  1. win-tipps-tweaks.de Community
  2. Aktuelle News
  3. News

Das Urteil: Werbeanrufe auf dem Handy

  • Anonymous
  • 11. September 2006 um 17:12
  • Geschlossen
  • Anonymous
    ehemalige Gäste/Mitglieder
    Reaktionen
    2
    Punkte
    157.137
    Beiträge
    26.959
    • 11. September 2006 um 17:12
    • #1

    11.09.06 (17:13)
    OLG Hamm urteilt kundenfreundlich - Werbeanruf-Klausel wird ab sofort für "nichtig" erklärt.




    Das Urteil: Werbeanrufe auf dem Handy



    Vir wenigen Minuten kam die dpa-Meldung: Handykunden müssen Werbeanrufe nicht dulden

    Somit müssen Mobilfunkkunden keine ungebetenen Werbeanrufe mehr auf ihrem Handy dulden. Und das gelte selbst dann, wenn im Vertrag eine Klausel enthalten sei, die Werbeanrufe mit "weiteren interessanten Informationen" erlaube.

    Das entschied das Oberlandesgericht Hamm in dem am heutigen Montag veröffentlichten Urteil (Az.: 4 U 78/06).

    Die Klausel verstoße eindeutig gegen das Transparenzgebot, weil sie im Vertrag an versteckter Stelle stehe. Der Wettbewerbssenat des Oberlandesgerichtes schob damit dem immer mehr florierenden Adressenhandel bei den Mobilfunkanbietern endlich einen Riegel vor.

    Vorausgegangen war der Fall, dass ein Kunde einen Vertrag unterschrieben hatte, in dem unter Punkt 5 die Klausel versteckt war, er sei auch damit einverstanden, "weitere interessante Informationen" zu erhalten. Der Mobilfunkanbieter gab, wie in der Branche üblich, die Telefonnummer des Kunden an eine andere Firma weiter, höchstwahrscheinlich sogar gegen Bezahlung, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Die Firma rief den Kunden dann wiederholt an, um ihre supertollen Werbebotschaften zu verbreiten.

    Dieser wehrte sich und bekam Recht. Das Argument der Firma, es liege eine Einverständniserklärung vor, erkannte das Gericht nicht an. Die Einwillung sei unwirksam, weil für den Verbraucher angesichts des bestehenden Adressenhandels völlig unüberschaubar sei, wer sich künftig auf eine solche Einverständniserklärung berufen könne. Der Verbraucherschutz wäre nach Ansicht des Gerichtes ausgehöhlt.

    Na, geht doch! Ein HOCH auf ein weiteres Verbraucherschutz-Urteil, wenn diese auch selten sind....

Registrierung

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!

Benutzerkonto erstellen

Letzte Beiträge

  • Künstliche Intelligenz in der Plattformentwicklung

    MasonOgden 24. August 2025 um 10:58
  • Wie finde ich die besten Fototapeten für mein Zuhause?

    LukasSchmidt 31. März 2025 um 16:24
  • Was habt ihr euch zuletzt gekauft?

    LarsKlars 3. März 2025 um 10:08
  • Word 2010: Silbentrennung aktivieren

    Mannitwo 28. November 2024 um 16:24
  • Die Kunst des Einschenkens von Bier.

    Mannitwo 22. November 2024 um 17:45

Benutzer online in diesem Thema

  • 1 Besucher
  1. Kontakt
  2. Impressum
  1. Datenschutzerklärung
  2. Nutzungsbedingungen
Community-Software: WoltLab Suite™ 6.0.22