11.09.06 (17:13)
OLG Hamm urteilt kundenfreundlich - Werbeanruf-Klausel wird ab sofort für "nichtig" erklärt.
Das Urteil: Werbeanrufe auf dem Handy
Vir wenigen Minuten kam die dpa-Meldung: Handykunden müssen Werbeanrufe nicht dulden
Somit müssen Mobilfunkkunden keine ungebetenen Werbeanrufe mehr auf ihrem Handy dulden. Und das gelte selbst dann, wenn im Vertrag eine Klausel enthalten sei, die Werbeanrufe mit "weiteren interessanten Informationen" erlaube.
Das entschied das Oberlandesgericht Hamm in dem am heutigen Montag veröffentlichten Urteil (Az.: 4 U 78/06).
Die Klausel verstoße eindeutig gegen das Transparenzgebot, weil sie im Vertrag an versteckter Stelle stehe. Der Wettbewerbssenat des Oberlandesgerichtes schob damit dem immer mehr florierenden Adressenhandel bei den Mobilfunkanbietern endlich einen Riegel vor.
Vorausgegangen war der Fall, dass ein Kunde einen Vertrag unterschrieben hatte, in dem unter Punkt 5 die Klausel versteckt war, er sei auch damit einverstanden, "weitere interessante Informationen" zu erhalten. Der Mobilfunkanbieter gab, wie in der Branche üblich, die Telefonnummer des Kunden an eine andere Firma weiter, höchstwahrscheinlich sogar gegen Bezahlung, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Die Firma rief den Kunden dann wiederholt an, um ihre supertollen Werbebotschaften zu verbreiten.
Dieser wehrte sich und bekam Recht. Das Argument der Firma, es liege eine Einverständniserklärung vor, erkannte das Gericht nicht an. Die Einwillung sei unwirksam, weil für den Verbraucher angesichts des bestehenden Adressenhandels völlig unüberschaubar sei, wer sich künftig auf eine solche Einverständniserklärung berufen könne. Der Verbraucherschutz wäre nach Ansicht des Gerichtes ausgehöhlt.
Na, geht doch! Ein HOCH auf ein weiteres Verbraucherschutz-Urteil, wenn diese auch selten sind....