07.02.2007 (18.20)
Nachdem der BGH durch sein Urteil der Online Durchsuchung von Computern eine deutliche Abfuhr erteilt hat, äußert sich nun auch unsere Bundesjustizministerin Brigitte Zypries zum Thema und erklärt uns mal ein paar rechtliche Grundlagen.
Bundesjustizministerin Zypries stoppt die Schreihälse
Schreihälse gab es schon immer in der Politik. Schreien, das heißt auf sich aufmerksam machen, koste es, was es wolle.
Das es so aber nicht geht, hat Frau Zypries eindeutig zum Ausdruck gebracht, in dem sie die Leute stoppte, die nach einem Schnüffel Trojaner schreien.
Ihre Worte in Gottes Ohr:
„Eine heimliche Durchsuchung ist etwas, was das Rechtssystem in Deutschland generell nicht kennt. Das deutsche Strafprozessrecht kennt nur offene Durchsuchungen, also im Beisein des Betroffenen oder eines Vertreters. Damit sind wir seit jeher sehr gut gefahren. Um dies zu ändern, müssen schon sehr triftige Gründe vorgelegt werden.“
Diese triftigen Gründe müssen aber erst einmal rechtlich gefasst werden. Da ist die Hürde. Wer will hier den Anfang und das Ende setzen?!
Eindeutig sind diese Worte dazu:
„Die Ermittler müssten erst einmal erklären, warum sie unbedingt Computer heimlich und online durchsuchen müssten "und nicht zu den gleichen Ergebnissen kommen, wenn sie physisch in eine Wohnung gehen und die Festplatte kopieren".
Der PC ist heute mehr, als nur Spiele Computer oder Schreibmaschine. Hier liegen sensible Daten, die es zu schützen gilt.
Frau Zypries ist eine engagierte Frau, die als Justizministerin hier eindeutige Worte gesprochen hat. Bleibt zu hoffen, dass diese Worte auch von den anderen Politikern gehört und richtig verarbeitet werden.
Wie sagte ich bereits in diesem Artikel: Klein fängt alles an….
Quelle: The Inquirer
Interview mit Bundesjustizministerin Zypries bei Spiegel Online