27.12.07 (05:50)
Das sehr umstrittene Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung von Telefon- und Internetverbindungsdaten wurde jetzt von Bundespräsident Horst Köhler unterzeichnet.
Keine verfassungsrechtlichen Bedenken zur Vorratsdatenspeicherung
Trotz starker Proteste billigte der Bundesrat schon Ende November das neue Gesetz das zum 1. Januar 2008 in Kraft tritt.
Dieses verlangt die Speicherung der Telefon- und Internetverbindungsdaten für mindestens ein halbes Jahr.
Auch wurde in desem Zuge die Telefonüberwachung verschärft.
Unter bestimmten Bedienungen können die Telefone von Anwälten, Ärzten und Journalisten mitgehöhrt werden.
Aber es wurden auch schon Verfassungsbeschwerden angekündigt.
So will sich zb. FDP-Politiker Burkhard Hirsch nicht mit dieser Sachlage abfinden.
Details der neuen Telekommunikationsüberwachung und der auf Vorrat gespeicherten Verbindungsdaten:
Neue Regeln zur Überwachung der Telekommunikation
ZitatDie umkämpften neuen Regeln für die Überwachung der Telekommunikation treten zum 1. Januar in Kraft. Telefonanbieter müssen ebenfalls von Anfang 2008 an Verbindungs- und Standortdaten verdachtsunabhängig aufbewahren. Für die
Internetprovider gilt eine Übergangsfrist bis Januar 2009.
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Von Datenschutz und Schäuble-Katalog: Terrorbekämpfung, TK-Überwachung, Online-Durchsuchung
ZitatAm 1. März 2007 startete peu a peu die Benutzung der Anti-Terror-Datei, die nach dem "Gemeinsame-Dateien-Gesetz" errichtet wird, das Bund und Länder im Dezember 2006 verabschiedet hatten. Ziel der Datensammlung ist die Aufdeckung von Mustern und Strukturen des islamistischen Terrorismus im Sinne einer Voraberkennung möglicher Gefährder und geplanter Attentate. Damit ist die Anti-Terror-Datei ein zentrales Instrument für die Strafverfolger, um die von der Politik geforderte
schärfere Terrorbekämpfung durchzusetzen.
Infoquelle: heise online
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