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Datenschutz, endlich das erste Urteil!

  • Magic Mike
  • 29. Februar 2008 um 01:13
  • Magic Mike
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    Beiträge
    1.369
    • 29. Februar 2008 um 01:13
    • #1

    29.02.2008 (00:30) Endlich ist das erste Urteil zum Thema Datenschutz ergangen. Über die Klage vor dem Bundesverfassungsgericht gegen den geplanten Bundestrojaner wurde am 27.02.08 entschieden.


    Der Bundestrojaner ist verfassungswidrig!!


    In einer recht nüchtern gefassten Pressemitteilung wird die Entscheidung des BVG über die sog. "Online-Hausdurchsuchung" mitgeteilt.

    Zitat

    Die Verfassungsbeschwerden einer Journalistin, eines Mitglieds des Landesverbandes Nordrhein-Westfalen der Partei DIE LINKE und dreier Rechtsanwälte gegen Vorschriften des Verfassungsschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen (vgl. Pressemitteilung Nr. 82/2007 vom 27. Juli 2007) sind, soweit sie zulässig sind, weitgehend begründet. Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat mit Urteil vom 27. Februar 2008
    die Vorschriften zur Online-Durchsuchung sowie zur Aufklärung des Internet für verfassungswidrig und nichtig erklärt.

    So einfach kann man eines der momentan wichtigsten Urteile des BVG zusammenfassen.

    Das lässt mich doch tatsächlich wieder hoffen, dass der deutsche Bürger doch nicht alles mit sich machen lassen muss!

    Wenn dann auch noch die Klage gegen das Vorratsdatenspeicherungs-Gesetz Erfolg hat (und nach diesem Urteil muss eigentlich eine Entscheidung zu Gunsten der Bürger erfolgen), sehen vll. Schäuble und Konsorten endlich ein, dass man nicht nur durch die reine Existenz gleich ein Verbrecher ist.

    In der Urteilsbegründung heisst es u.a.:

    Zitat

    ...Angesichts der Schwere des Eingriffs ist die heimliche Infiltration eines informationstechnischen Systems, mittels derer die Nutzung des Systems überwacht und seine Speichermedien ausgelesen werden können, verfassungsrechtlich nur zulässig, wenn tatsächliche Anhaltspunkte einer konkreten Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut bestehen...


    und weiter:

    Zitat

    ...Insbesondere ist der Zugriff grundsätzlich unter den Vorbehalt richterlicher Anordnung zu stellen...

    Auf gut deutsch:

    Es kann sinnvoll sein diese Massnahmen einzusetzen (da möchte ich auch gar nicht widersprechen!!) aber es muss erstmal ein begründeter Verdacht vorliegen, und die Durchsuchung muss von einem Richter genehmigt werden.


    Das ganze Urteil ist hier:
    Das Bundesverfassungsgericht
    zu finden.

    Wer nicht weiss wovon er redet sollte besser die Klappe halten.
    Also: Schnauze Welt!

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