Der Erste Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat der Musikindustrie vorerst einen dicken Dämpfer verpasst. dieses Urteil wird viele Computer Käufer freuen--ebenso die Hersteller.
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Vorerst keine Urheberrechtsabgaben auf Computer
Die Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort), eine Schwesterorganisation der GEMA wollte vor Gericht durchbringen das auf jeden PC eine Urheberrechtsabgabe zu entrichten sei.
Hier wurde als Grund angeführt ein PC wäre in der Lage gedruckte Werke zu Vervielfältigen.
Das sah der Bundesgerichtshof aber ganz anders.
Laut BGH ist nur mit einem PC eben nicht möglich Kopien urheberrechtlich geschützter Werke anzufertigen.
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Um das zu ermöglichen sind laut BGH ein Scanner und ein Drucker von nötig.
Und auf diese Hardware wird sowieso schon eine Gebühr erhoben.
Also werden keine 30 € Urheberrechtsabgaben pro Rechner fällig.