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proBino - Onlineabzocke mit dubiosen Rechnungen

  • Anonymous
  • 17. Oktober 2005 um 17:44
  • Geschlossen
  • anna30
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    • 2. März 2006 um 20:51
    • #81

    Hallo Leute,
    War leider auch blöd und habe mich am 4.2.06 bei Probenzauber.de angemeldet. Nach zwei Wochen habe rechnung von 84euro bekommen und gestern erste Mahnung.Weis nicht was ich machen soll.Bitte hilft mir.

  • Pepsi35
    Gast
    • 6. März 2006 um 10:36
    • #82

    ich kann euch nur sagen
    lest dieses thema mal von vorne bis hinten durch ( ich hab das auch getan)
    dann wisst ihr was ihr machen müsst
    ich weiss ist bestimmt ziemlich nervig das ganze,
    mails kopieren, mahnschreiben kopieren, zur polizei gehen, die firma anzeigen
    meinewenigkeit hat das auch gemacht, bisher habe ich nichtsmehr gehört
    das aktenzeichen hängt an der pinwand
    viel erfolg :loopy:

  • anna30
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    • 6. März 2006 um 11:48
    • #83

    Hallo Leute,

    Habe grade Kripo Hofheim Taunus angerufen. Hr.Schuber war leider nich da,aber der Hr.!!!!! habe Name leider vergessen wollte mir "helfen" und hat mich gefragt wie weit ich gegangen bin,habe gesagt das ich mich angemeldet habe,vorauf er antwortete: tja,wenn sie sich angemeldet haben,dann müssen sie auch zahlen.Bin sprachloss. 8O

  • Anonymous
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    • 6. März 2006 um 11:52
    • #84

    Hallo zusammen,

    zum Thema: "Ich habe nichts mehr gehört" kann ich folgendes sagen.

    Erfahrungsgemäß ziehen sich solche Verfahren über einen längeren Zeitraum. Die Akten werden bei der Staatsanwaltschaft zusammengeführt und die Anklageschrift verfasst. Sollte bei euren Einzelvorgängen alles wichtige dabei sein, so hört ihr bis zum Ausgang des Verfahrens nichts mehr. Normalerweise erhält man, sofern gewünscht, eine Mitteilung, sofern das Verfahren eingestellt wird, wovon nicht auszugehen ist.

    Weiteren Schriftverkehr gibt es nicht, wozu auch.

    Sollte in eurem Einzelvorgang etwas fehlen oder unklar sein, so wird der Staatsanwalt über die Polizei nachermitteln, spätestens der Richter.

    Vermutlich benötigt man euch auch bei Gericht nicht, da die Beweislage eindeutig sein sollte. Es st jedoch davon auszugehen, dass dieser Prozess "absichtlich in die Länge gezogen wird". So könnte es sein, dass sich jeder einzelne vor Gericht begeben muss. Aber keine Sorge, ihr bekommt rechtzeitig Bescheid.

    Sollten noch weitere Schreiben von probino und Co. bei euch eingehen, so dürft ihr die nach Rücksprache mit den anzeigeaufnehmenden Beamten nachreichen. Seine Telefondurchwahl und den Namen werdet ihr ja alle haben.

    Ansonsten drücke ich euch die Daumen, dass alles so verläuft wie üblich, das Hornberger Schießen...aber besser, als bezahlen...

  • Pepsi35
    Gast
    • 12. März 2006 um 16:38
    • #85

    telefonnummer, name , aktenzeichen habe ich alles hier
    wenn noch was kommen sollte, was bisher nicht der fall war, werde ich das nachreichen


    anna30

    geh zu deiner örtlichen polizeistation und zeige die an, lass dich nicht einschüchtern oder abwimmeln

    Gruß

    Pepsi

  • Anonymous
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    • 12. März 2006 um 17:49
    • #86

    Anna30: Der Beamte hat ja Recht, wenn man sich anmeldet, dann muss man auch bezahlen. Anmelden ist ein bewusster Vorgang.

    Wenn du dich aber NICHT angemeldet hast, sondern einfach überrumpelt wurdest ohne diese Dinge und vor allem eine Rechnung zu "wünschen", dann bist auch du Opfer einer Straftat und hast das Recht Anzeige zu erstatten.

    Bitte genau unterscheiden, ob man sich nun freiwillig hin gibt oder "vergewaltigt" wird, das ist ein kleiner Unterschied...

  • anna30
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    • 31. März 2006 um 18:19
    • #87

    Hallo Leute,

    bin überglücklich :lol: :lol: :lol: , die Probendingsda haben mich aus Kulanzgründen entlassen aus dem Vertrag....wenn es interressiert stelle ich gern mal meinen Brief online. Habe dennen nur eine Email heute um 12.41 uhr geschickt und kaum 45min später (13.25uhr) eine Kulanzkündigung bekommen. JUHUUUUU!

  • anna30
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    • 31. März 2006 um 18:22
    • #88

    Mein PC macht sich selbstständig....

    Rate allen betroffenen auch so was schreiben...

    LG Anna30

  • Anonymous
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    • 31. März 2006 um 19:59
    • #89

    Hallo,

    dann drucke diese Mails aus und archiviere sie zusätzlich auf dem Rechner. Sicher ist sicher!!!

  • Pepsi35
    Gast
    • 4. April 2006 um 17:41
    • #90

    herzlichen glückwunsch anna

    ich hab isher imemrnoch nichts gehört, ich warte einfach weiter ab was passiert

    gruss

    Pepsi

  • Anonymous
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    • 16. Mai 2006 um 17:25
    • #91

    Übrigens nennt die Staatsanwaltschaft Wiesbaden nun alle Beteiligten mit vollen Vor- und Zunamen!!!

    Tipps zu eventuellen Strafanzeigen hinter dem LINK Staatsanwaltschaft Wiesbaden.

    Hinweis der Staatsanwaltschaft Wiesbaden:


    Die Staatsanwaltschaft Wiesbaden führt unter dem Aktenzeichen 3362 Js 26286/05 Ermittlungen gegen die Verantwortlichen der Internetangebote der Firma NewAdMedia in Hochheim/Main, insbesondere winow.de und probino.de. Dabei handelt es sich nach den bisherigen Feststellungen um die Beschuldigten Brian David Corvers und Michael Corvers.
    Ferner richten sich die Ermittlungen gegen die Firma Proinkasso GmbH in Hanau und deren Geschäftsführer Stefan Straßburg sowie gegen Herrn Rechtsanwalt Olaf Tank in Osnabrück, die teilweise mit der Beitreibung der Forderungen aus der angeblichen Inanspruchnahme der angebotenen Dienstleistungen befasst waren und sind. Andere Mandate der Proinkasso GmbH und des Rechtsanwaltes Olaf Tank sind nicht Gegenstand der hiesigen Ermittlungen.
    Die Seite probino.de wurde seit Mitte Dezember 2005 allerdings nicht mehr von der Firma NewAdMedia in Hochheim betrieben sondern laut Impressum von der Firma Opulentia EDV-Diensteistungs GmbH in Wien/Österreich.
    Seit einiger Zeit laufen entsprechende Angebote auch nicht mehr unter probino.de sondern unter probenzauber.de mit gleicher Verantwortlichkeit.
    Ebenfalls in Wien/Österreich firmiert nach dem Impressum der Internetseiten die Zweigniederlassung der Firma Verimount mit Hauptsitz in Dubai, die unter simsen.de Gratis-SMS anbietet, deren Inanspruchnahme in eine Zahlungspflicht münden kann.
    Als Verantwortlicher wird Valentin Peyman Fritzmann genannt, der wiederum auch als Verantwortlicher des Angebotes unter probenexpress.de aufgeführt ist.

    Eine Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft Wiesbaden für die Verfolgung in Österreich begangener strafbarer Handlungen ist nicht gegeben, wenn nicht andere Gesichtspunkte die hiesige Zuständigkeit begründen. Ebenso besteht keine Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft Wiesbaden für vergleichbare andere Internetangebote, deren Verantwortliche laut Impressum ebenfalls außerhalb des Landgerichtsbezirkes Wiesbaden ihren Sitz haben.

    Bislang haben sich noch keine hinreichend sicheren Erkenntnisse dafür ergeben, dass die Beschuldigten Brian David und Michael Corvers auch für die weiteren Aktivitäten mit den Seiten probino.de und probenzauber.de durch die Firma Opulentia EDV-Diensteistungs GmbH verantwortlich sind.
    Ebenso wenig liegen aktuell hinreichend konkrete Anhaltspunkte dafür vor, dass zu dem unter probenexpress.de angebotenen Dienst des Valentin Peyman Fritzmann oder anderen ähnlichen Angeboten eine Verbindung besteht, die zu strafrechtlichen Konsequenzen führen könnte.

    Falls Sie sich durch die Verantwortlichen der von Wien aus unterhaltenen Internetangebote betrügerisch geschädigt fühlen, könnten Sie unmittelbar bei der zuständigen Staatsanwaltschaft der Bundesrepublik Österreich Strafanzeige erstatten. Dies ist ein deutlich schnellerer Weg, als dies in Deutschland zu unternehmen, weil von hier aus nur auf dem Weg eines recht aufwändigen Strafverfolgungsersuchens im Internationalen Rechtshilfeverkehr vorgegangen werden könnte.
    Insoweit müsste mit erheblichen Verzögerungen gerechnet werden, weil schon die Bearbeitung der zahlreichen ständig neu hier anhängig werdenden Vorgänge und Anfragen die vorhandenen Kapazitäten weitgehend auslasten.

    Hier ist folgende Anschrift bekannt:

    Staatsanwaltschaft Wien
    Landesgerichtsstr. 11
    1010 Wien
    Bundesrepublik Österreich
    Tel/ + 43 (1) 4 01 27 - 0

    Strafanzeigen gegen Personen oder Firmen, die von Deutschland aus operieren, können Sie dagegen entweder bei der für Sie zuständigen Polizeidienststelle oder bei der für den jeweiligen Firmensitz zuständigen Staatsanwaltschaft erstatten.

    Folgende Punkte und Fragen sind im Übrigen für die Bearbeitung der Strafanzeigen in Sachen Winow/Probino usw. wesentlich und sind bei einer Anzeigeerstattung zu beachten:

    • Haben Sie sich auf der Internetseite angemeldet ?
    • Haben Sie dabei die Zahlungspflicht erkannt, falls nicht, warum nicht ?
    • Haben Sie die Anmeldemaske ausgefüllt und den Vorgang abgebrochen ?
    • Haben Sie die Internetseite lediglich besucht ?
    • Haben Sie eine andere Erklärung dazu, warum die betroffenen Unternehmen von Ihnen Zahlung verlangen ?
    • Haben Sie Leistungen der Gegenseite erhalten ?
    • Haben Sie Zahlungen geleistet, wenn ja in welcher Höhe und an wen ?
    • Bitte fügen Sie ggf. weiteren Schriftverkehr in Kopie oder Ausdruck bei.

    Schließlich ist zu empfehlen, keine Zahlung zu leisten, sofern Sie sicher sind, dass eine entsprechende Verbindlichkeit nicht eingegangen wurde. Von Ihren Gründen sollten Sie die Gegenseite schriftlich unterrichten.
    Spätestens wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid gegen Sie erwirkt werden sollte, müssten Sie umgehend zivilrechtlichen Rat einholen. Dessen Erteilung gehört nicht zum Aufgabenbereich der Strafverfolgungsbehörden wie Polizei und Staatsanwaltschaften.
    Bitte wenden Sie sich deswegen an einen Rechtsanwalt, an die Rechtsberatungsstelle des für Sie zuständigen Amtsgerichts oder an eine Verbraucherberatungsstelle.


    Begleichung einer Geldstrafe


    Wurde eine Geldstrafe verhängt und kann der Verurteilte diese nicht auf einmal bezahlen, so besteht die Möglichkeit, diese auf Antrag durch Ratenzahlung bzw. gemeinnützige Arbeit abzuleisten. Dem Antrag sind entsprechende Belege beizufügen, aus denen ersichtlich ist, dass die gesamte Geldstrafe nicht auf einmal gezahlt werden kann.

    Bei einer Ladung zur Verbüßung einer Ersatzfreiheitsstrafe wird schriftlich auf diese Möglichkeit hingewiesen. Der Antrag muss dann innerhalb der Frist zum Strafantritt gestellt werden. Sofern weder Geldstrafe gezahlt noch gemeinnützige Arbeit geleistet wird, muss eine Ersatzfreiheitsstrafe verbüßt werden.

    Auskünfte


    Fernmündliche Auskünfte können aus datenschutzrechtlichen Gründen grundsätzlich nicht erteilt werden.

    Anfragen zu einem Verfahren müssen schriftlich unter Angabe des Aktenzeichens an die Staatsanwaltschaft gesandt werden. Ist das Aktenzeichen nicht bekannt, werden folgende Daten benötigt:

    • Aktenzeichen der Polizei
    • beteiligte Personen
    • Straftat (Diebstahl o.ä.),
    • Datum des Vorfalls und der Strafanzeige.

    Termine zu einem persönlichen Gespräch sind telefonisch bzw. schriftlich mit den zuständigen Dezernenten zu vereinbaren.

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