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proBino - Onlineabzocke mit dubiosen Rechnungen

  • Anonymous
  • 17. Oktober 2005 um 17:44
  • Geschlossen
  • Anonymous
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    • 28. November 2005 um 14:11
    • #41

    Nun lese doch diesen Beitrag einmal in RUHE...da steht alles drin, alles. Und am Schluss wird es nochmals zusammengefasst.

    Keine Hektik!

    10.11.2005 plus 14 Tage Widerrufsrecht ist ohnehin zu spät, aber keine Bange, zahlen musst du nicht!

    Bitte auch nicht freiwillig überweisen, nur lesen und dann handeln.

  • nimaco
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    • 28. November 2005 um 14:11
    • #42

    hallo kaiserfive, wie soll ich mich denn jetzt verhalten. hab mich am 10.11. dort registriert und auch die anmeldung bestätigt. komm ich da wieder raus ohne zu bezahlen ? hab etwas gelesen von alter und neuer seite ?
    conni

    p.s. bin leider nicht die conni aus den büchern, aber meine beiden kids haben auch die geschichten.

  • Anonymous
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    • 28. November 2005 um 14:14
    • #43

    Nun mal schön mit der Ruhe....

    Bitte lese diesen Beitrag ganz, von Seite 1 an. Die 14 tage für das Recht auf Widerruf sind vorbei, nicht aber die Chance auf das Nichtbezahlen.

    Bitte lese alles in Ruhe durch, wenn dann noch Fragen sind nur zu, aber diese 30 Minuten musst du dir ganz in Ruhe geben...

  • nimaco
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    • 28. November 2005 um 20:05
    • #44

    hallo kaiserfive,
    hab heut nachmittag mit dem herrn schuber von der polizeidienststelle hofheim gesprochen, der meinte, brief verfassen, wo drin steht, an welche adressen,wegen gratisproben u.s.w. meine adresse gegeben wurde. dann, das ich bis heute keine gratisproben erhalten habe und das die rechnung ab anmeldung 17 tage gedauert hat, also zu lange.
    ich hoffe, das ich da durchkomme.

    liebe grüße

  • Anonymous
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    • 28. November 2005 um 20:09
    • #45

    Da kommst du durch!!!

    Bitte gehe zur Polizei, also deinem Wohnort-Revier. Steht ja alles im Beitrag, ich weiß, er ist lang und man hat Sorgen, das kann ich gut nachvollziehen. Aber Kopf hoch, gemeinsam sind wir verdammt stark!!!

  • nimaco
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    • 7. Dezember 2005 um 09:44
    • #46

    hallo kaiserfive,
    hab heute per mail meine erste mahnung bekommen. soll ich darauf reagieren ? hab so eine angst, das ich das alles doppelt und dreifach bezahlen muß, weil ich mich doch idiotischer weise dort angemeldet habe, und alles bestätigt habe (ich könnte heulen).
    bitte bitte antworte doch schnell !!!
    vielen dank und liebe grüße von conni

  • Anonymous
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    • 7. Dezember 2005 um 09:47
    • #47

    Guten Morgen,

    wer sagt dir, dass es nach der Zahlung aufhört?

    Verweise auf ein laufendes Verfahren und schreibe denen, dass sie Abstand nehmen sollen von dieser Zahlungsaufforderung, da du sonst einen Vertieidger mit der Wahrung deiner Interessen beauftragen wirst. Ferner hast du dich polizeilich beraten lassen und wirst nicht bezahlen. Abgesehen davon hast du keinerlei Leistungen gewünscht und auch keine erhalten, ein weiterer Grund nicht zu bezahlen.

    Du musst das für dich entscheiden, ich würde nicht bezahlen.

    Warst du bei der Polizei? Wenn nein, dann wärst du, sorry, schön blöd...

  • xX-Tommy-Xx
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    • 7. Dezember 2005 um 11:16
    • #48

    last euch nicht einschüchtern...

    nehmt das Gesetzt in die Hand...
    und macht sie auf die gleiche weise kalt...

    wer sagt den das das sie nur Mails schreiben koennen...
    scheibt doch mal eine 2 malige Warnung...

    so habe ich das auch gemacht...
    und sie halten jetzt die klappe...

    tipps:
    last euch nicht einschüchtern...
    last euch nicht belestigen...
    geh doch mal zu einen Anwalt... (kostet doch nix)
    last euch aufkleren...
    und fragt was ihr gegen so was machen koennt...

    Es ist nicht alles so,wie es zu schein mag.

  • Madelein75
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    • 14. Dezember 2005 um 17:26
    • #49

    Hallo!

    Habe mich vor einigen Tagen auch dummerweise bei Probino angemeldet und wollte von meinem Wiederrufsrecht gebraucht machen. Leider habe ich keine Antwort per E-Mail bekommen, telefonisch scheint es den Laden auch gar nicht zugeben. Aslo wer kann mir helfen? Wie komme ich da wieder raus. Wer hat die richtige Anrschift und wie formuliere ich so ein Schreiben am besten?

    Gruss Alexandra

  • Anonymous
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    • 14. Dezember 2005 um 17:29
    • #50

    Hallo und willkommen bei uns im Forum,

    14 Tage hast du Zeit nach der Registrierung diese zu widerrufen.

    Setz dich also in Ruhe hin und lies diesen gesamten Beitrag, daraus geht alles hervor, wirklich alles. Also keine Hektik.

    Denke an den Brief per Einschreiben!!!

  • Plögie
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    • 19. Dezember 2005 um 14:46
    • #51

    Probino hat jetzt einen anderen Betreiber in Östereich. Das find ich ja toll. Haben wohl kalte Füße in Deutschland bekommen.

  • Anonymous
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    • 19. Dezember 2005 um 16:43
    • #52

    Hallo und willkommen bei uns im Forum.

    Hast du nähere Infos, wie die da jetzt heißen etc.???

  • erdi
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    • 23. Dezember 2005 um 12:20
    • #53

    Hallo ale da drausen

    Habe das gleiche problem wie ihr mit diesem unternehmen.

    habe auch die Rechnung bekommen und 3 Mahnungen vom Inkassounternehmen. War zwichenzeitlich auch bei der Polizei und habe anzeige erstattet. Bis her ist von der Polizei aber nichts zurückgekommen.
    Jetzt habe ich noch ein schreiben von einem Rechtsanwalt namens Olaf Tank aus Osnabrück bekommen. wiedermal die letzte mahnung mit der drohung vor gericht zugehen.

    Was soll ich machen?????

  • Anonymous
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    • 23. Dezember 2005 um 12:34
    • #54

    Hallo,

    das ist deine Entscheidung, was du machst. Und von der Polizei kommt nichts, was auch? Die Anzeige geht zur Staatsanwaltschaft.

    Ich würde nicht bezahlen und es denen ein für alle mal schreiben, dass die Abstand nehmen sollen von Forderungen und du keinen Schriftverkehr mehr wünschst. Im Übrigen, was nicht per Einschreiben kam oder persönlich abgegeben wurde gilt ohnehin nicht. Da fehlt es am Beweis, dass das Schriftstück ankommen musste...

    Bekamst du alles per Einschreiben oder ähnlich?

    Wie gesagt, es ist deine Entscheidung. Hast du eine Rechtschutzversicherung? Dann frage nach ob die ggf. bei einem Prozess die Kosten übernehmen.

  • erdi
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    • 23. Dezember 2005 um 12:42
    • #55

    hallo


    Nein ich bekamm alles auf normalen postweg oder E-Mail.

    nichts per einschreiben oder dergleichen.

    habe gerade noch mal mit Herr Schubert telefoniert und er hatt mir geratten nicht zubezahler, ersagte auch das der Rechtsanwalt der dritte im bunde ist der mit absahnen will. Ich soll nur das schreiben nach hofheim schicken und abwarten.

    Danke noch mal für die Antwort.

  • Rudi69
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    • 4. Januar 2006 um 14:33
    • #56

    Olaf Tan...k,

    verantwortlicher Rechtsanwalt, allerdings nur diplomierter Jurist und nicht Volljurist, hat mir heute einen netten Brief geschrieben mit vielen von Euch sicherlich schon bekanntem Inhalt! Auch der war in Wiesbaden abgestempelt und nun kommt das Beste! Der Brief war, als ich ihn bekommen habe noch nicht einmal zugeklebt!! Habe Orginal noch hier liegen! Ist das nicht ne Frechheit? Stellt euch vor mein Postbote liest den Brief!! Kann ich da nicht auch juristisch gegen vorgehen? Rufmord oder dergleichen? Würde mich sehr freuen wenn fachkundige Kräfte mir da Auskunft geben könnten!

    MfG

    geschädigter aus dem Kreis Niedersachsen sniff

    P.S. Das ist übrigens der Zeitpunkt wo auch Ich Anzeige erstatten werde, hab' mich bisher von meiner polizeilichen Dienstelle einmal abwimmeln lassen! Nun führt allerdings kein Weg mehr an einer Anzeige vorbei. Den Namen habe ich aus rechtlichen Gründen ein wenig verändert! Evil or Very Mad

    P.P.S. Sorry, habe den gleichen Beitrag unter neue Rubrik platziert, bin Newbie hier auf dem Board :roll:

  • Anonymous
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    • 4. Januar 2006 um 14:36
    • #57

    Hallo,

    willkommen bei uns und den neuen Beitrag lösche ich gleich, kein Problem!

    Offener Brief ohne Einschreiben? Der kam doch gar nie bei dir an, oder...?

    Rufmord geht nicht, üble Nachrede auch nicht...ich hätte einen nicht persönlich zugestellten oder per Einschreiben versandten Brief gewiss nicht erhalten...

    Und die Polizei darf dich nicht abwimmeln. Lass dir das Aktenzeichen des Sachbearbeiters gebe, geht aus dem Bericht hier hervor.

    Halt die Ohren steif und zahle nicht, also ich würde nicht bezahlen, sagen wir mal so. Du musst für dich selbst entscheiden, klar...

  • Rick24146
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    • 18. Januar 2006 um 22:06
    • #58

    Hello @ all

    Obwohl es jetzt ein wenig ruhiger wird in Sachen Probino, so kann man doch noch keine Entwarnung geben. Obwohl B.C und M.C das Projekt Verkauft haben und nach Wien geschickt haben so hat es sich jetzt verdoppelt. Seit heute gibt es nämllich nun auch Probenzauber.de und auch hier geht es wieder um die lieben Proben.

    Aber was muß man dann unter Kundeninformationen 3.3 finden ?

    Dieses:

    3. Nach der Betätigung des Buttons „Jetzt anmelden“ haben“ noch einmal die Möglichkeit, Änderungen an Ihren Registrierungsdaten vorzunehmen. Am Ende dieser Seite finden Sie einen Button, mit dem Sie zu den Kundeninformationen geführt wurde. Am Ende des Registrierungsformulars finden Sie noch einmal einen Button "Jetzt anmelden". Klicken Sie auf diesen Button, so geben Sie gegenüber proBino eine verbindliche Erklärung über die kostenpflichtige Nutzung des Gewinnspielvermittlungsdienstes ab. Gleichzeitig akzeptieren Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Sie an dieser Stelle noch einmal einsehen können, und willigen in die erforderliche Übermittlung Ihrer Daten an Gewinnspielanbieter ein, an deren Gewinnspielen Sie über uns vermittelt teilnehmen. Auch die Einwilligung und die Datenschutzerklärung können Sie an dieser Stelle vor dem Akzeptieren nochmals einsehen.

    Zitat ende.

    Mal abgesehen das die selbe Masche jetzt auch mit sms abgeklopft wird ist es chon traurig. unser guter Doc F. aus Wien fing mit simsen.de an und schon zogen viele nach.

    Ich habe es chon an anderen Stellen/Foren erwähnt - aber ich glaube es wird noch ein heißes frühjahr.

    Also , aufpassen was da wieder in die Email Postkästen kommt oder alls Popup lacht.

    Weiterhin stehe ich immer noch den Probino/Probenzauber aber auch den simsen Opfern zur Verfügung.

    gruß Rick

    Rick24146@yahoo.de
    http://www.probenabzocke.de

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    • 19. Januar 2006 um 10:24
    • #59

    Hallo und willkommen im Forum,

    herzlichen Dank für die "Lagefortschreibung".

    In einem anderen Forum war ein ähnliches Angebot benannt worden, es ging um das Testen hochwertiger Produkte wie Laptops...

    Für einen Minimalbetrag kann man sich als Tester zur Verfügung stellen und anschließend diese Produkte "kostenfrei" testen.

    Statt Notebook gibt es dann Dinge wie 3ml Holzleim...

    Also Leute, immer überlegen! Nicht jeder Anbieter ist ein Betrüger, aber auch nicht immer gibt es für 10 Euro im Monat ein Notebook samt Porsche...

  • Anonymous
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    • 22. Januar 2006 um 15:30
    • #60

    Heute traf es leider auch eine liebe Freundin, so sieht übrigens eine Nachricht von denen aus, schämt euch, probinos und Co...

    Wichtig für alle:

    Zuständig ist die

    Staatsanwaltschaft beim
    Landgericht Wiesbaden
    - Abteilung III -
    Postfach 5569
    65046 Wiesbaden

    Aktenzeichen 3362 Js 26286/05

    Wichtig für Anzeigen:

    Diese Fragen notieren und beantworten:

    Haben Sie sich bei proBino oder WiNow angemeldet ?
    Haben Sie die Anmeldemaske ausgefüllt und den Vorgang abgebrochen ?
    Haben Sie die Internetseite lediglich besucht ?
    Haben Sie eine andere Erklärung dazu, warum die betroffenen Unternehmen von Ihnen Zahlung verlangen ?
    Haben Sie Leistungen der Gegenseite erhalten ?
    Haben Sie Zahlungen geleistet, wenn ja in welcher Höhe und an wen ?

    Bitte fügen Sie ggf. weiteren Schriftverkehr in Kopie oder Ausdruck bei.

    Diese Tipps kamen von einem Mitglied per PN!


    Und so sieht so eine "miese" Mail / ein Brief aus:

    Zitat


    Sehr geehrte(r) Frau XXXXX,

    Sie haben Einwendungen gegen die vorbezeichnete Mahnung erhoben und dabei vorgetragen, dass Sie sich zu keinem Zeitpunkt bei probino.de angemeldet haben, um eine kostenpflichtige Leistung in Anspruch zu nehmen. Wir bedauern sehr, dass es Unstimmigkeiten bei Ihrem Vertragsverhältnis gibt und sind bemüht, alles Notwendige zu veranlassen, um den Sachverhalt aufzuklären.

    Es ist Teil des Rechtsverkehrs im Internet, dass die handelnden Personen
    gelegentlich nicht ohne weiteren Aufwand eindeutig identifiziert werden
    können. Dies führt dazu, dass regelmäßig Bestellungen mit fremden Namen aufgegeben werden oder aber auch die eigene Inanspruchnahme von Leistungen nachträglich geleugnet wird. Wir möchten daher jedem Anhaltspunkt für eine missbräuchliche Nutzung unseres Systems nachgehen und bitten Sie hierzu um Ihre Mithilfe.

    Zunächst sollte jedoch klargestellt werden, ob Ihre Einwendung rechtlicher
    oder tatsächlicher Natur ist. Wir haben in der Vergangenheit festgestellt,
    dass Nutzer, die sich zunächst selbst bei probino.de angemeldet haben,
    dabei jedoch die Vertragsbedingungen, insbesondere die Entgeltlichkeit der Leistung übersehen haben, die Anmeldung insgesamt bestritten haben, was erst in dem daraufhin eingeleiteten Ermittlungsverfahren aufgedeckt werden konnte. Sofern Sie also Einwendungen gegen den Vertragsinhalt, beispielsweise die Höhe der Gebühren, Laufzeit, Widerrufsrechte o. ä. haben, die eigentliche Anmeldung jedoch nicht bestreiten wollen, sollten Sie uns dies rechtzeitig mitteilen.

    Wenn Sie weiterhin davon ausgehen, dass ein Dritter unter missbräuchlicher Nutzung Ihres Namens, Adresse und/oder Bankverbindung eine Anmeldung bei probino.de durchgeführt haben sollte, werden wir hierzu weitere Ermittlungen einleiten. Die Inanspruchnahme von Dienstleistungen im Internet unter Angabe eines falschen Namens stellt regelmäßig einen versuchten oder vollendeten
    Betrug gemäß § 263 StGB dar, der bei Ermittlung der Täter mit Geldstrafe
    oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren geahndet werden kann. Wir erstatten
    daher in den Fällen eines begründeten Verdachtes Strafanzeige gegen
    unbekannt, wobei wir alle uns vorliegenden Daten aus dem Anmeldeprozess an die zuständige Staatsanwaltschaft weitergeben. Für Ihren Fall liegen uns die folgenden Informationen vor:

    IP-Adresse '84.xxx.xxx.x ; Anmeldedatum xx/xx/xxxxx ; eMail
    xxxxxxx@hotmail.com ; Rechnungsdatum xx/x/2005 x:xx:xx PM ; Mahnungsdatum xx/xx/2005 xx:xx:13 PM

    Geburtstag x/xx/xxxx ; Vorname xxxxx ; Nachname xxxx ; Straße
    xxxxxxx 1B ; PLZ, Ort xxxxx xxxxxxx ; Telefon oder Mobiltel. ''017xxxxxxxx

    Die Erfahrung zeigte, dass anhand dieser Daten zumindest ermittelt werden kann, von welchem Computer die Anmeldung durchgeführt wurde. Soweit der Anschlussinhaber bei einer polizeilichen Vorladung keine Angaben zur Täterschaft macht, können je nach Gerichtsbezirk auch Hausdurchsuchungen angeordnet werden. Im Anbetracht dieser für den Betroffenen sehr einschneidenden Maßnahmen und zur Vermeidung von Überraschungen im Ermittlungsverfahren möchten wir Sie erneut bitten, genau zu prüfen, ob die Anmeldung möglicherweise von Ihrem eigenen Computeranschluss ­möglicherweise durch einen Familienangehörigen oder Bekannten ­ ausgeführt wurde.

    Anschließend möchten wir Sie bitten, Ihre Angaben zu dem Sachverhalt zur Weiterleitung an die Staatsanwaltschaft an Eides Statt zu erklären. Wir müssen Sie darauf hinweisen, dass eine falsche Angabe an Eides Statt auch bei fahrlässiger Tatbegehung mit erheblicher Strafe bedroht ist. Wir benötigen Ihre Erklärung, bei der Sie sich des beigefügten Formulars bedienen können, im unterschriebenen Original.

    Bitte schreiben Sie unbedingt das Aktenzeichen/Kundennummer auf die
    eidesstattliche Versicherung: COV-xx-PRO-xxxxx

    Sofern wir bis zum 25.01.2006 keine Erklärung erhalten, gehen wir davon
    aus, dass der Sachverhalt in Ihrer Sphäre geklärt werden konnte und die zunächst bestrittene Forderung ausgeglichen wird. Sicherlich können wir Ihnen in diesem Fall mit einer Ratenzahlung weiterhelfen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Proinkasso Team

    mailto:info@proinkasso.de

    Proinkasso GmbH
    Rodenbacher Chaussee 6
    63457 Hanau

    Bekannt durch Rundfunk und TV

    Zugelassenes Inkasso-Unternehmen nach Art.1 § 1 Abs. 2 des RBerG


    PROINKASSO GmbH| Rodenbacher Chaussee 6 | D-63457 Hanau | HR Hanau HRB 7142
    Geschäftsführer: Stefan Straßburg Email: sb3@proinkasso.de
    <mailto:sb2@proinkasso.de> | http://www.sagichliebernicht.de | Bankverbindung:
    Frankfurter Volksbank Hanau | BLZ 501 900 00 | Kontonummer 6001502377

    zugelassenes Inkassounternehmen nach dem Rechtsberatungsgesetz durch den
    Gerichtspräsidenten

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