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ElektroG ist kein neuer, elektronischer Baukasten für Jungs sondern die Abkürzung des im März 2005 verabschiedeten Gesetzes.
Elektro- und Elektronikgerätegesetz heißt es genau.
Ab März 2006 dürfen wir Kunden unsere defekten Elektrogeräte kostenlos bei den Sammelstellen der Kommunen abgeben. was daran neu ist? Nicht viel, das ist schon heute ein weit verbreiteter Service. Da aber die Mülldeponien in sämtlichen Bereichen aus den Nähten platzen hat der Gesetzgeber die Rücknahme der Altgeräte durch die Hersteller gefordert und umgesetzt.
Die Betreiber der Wertstoffdeponien dürfen nun darauf hoffen, dass ab März 2006 die Hersteller die Geräte an den Deponien abholen, so will es das Gesetz!
Nun wurde auf verschiedenen Messen unter den Händlern eine UMfrage gestartet und festgestellt, dass die meisten bis zur letzten Sekunde warten.
Die Geräte müssen zurückgenommen, Neugeräte entsprechend gekennzeichnet werden. Selbstverständlich dürfen sich Gemeinschaften bilden, die Frage jedoch ist, was ändert sich?
Das Gerät wird zurückgenommen und muss nun vom hersteller entsorgt werden. Wer nun diesen Abfallklotz auf die Deponie X stellt ist lettendlich doch egal, der Platz für 1.000 cbm Elektromüll ist gleich groß, egal ob Privat- oder Industriemüll.
Der Verbraucher wird wieder einen höheren Grundpreis bezahlen, der das Entsorgen mit beinhaltet, das kennen wir ja noch vom grünen Punkt...
Der Bund kann sich zurücklehnen und behaupten etwas für die Umwelt getan zu haben, die Wertstoffhöfe werden entlastet.
Fakt aber ist: Der Wertstoffhof ist nicht Endlager. Die Transportkosten dahin wird der Händler der Ware nun tragen müssen, also wohl doch wir alle, oder?
Infos zum ElektroG
Umweltbundesamt 1 Umweltbundesamt 2 Hintergrundpapier pdf Bundesumweltamt (BMU) mit weiteren Infos
Quelle: BMU