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Bilder der Stars - Auf privater HP kann das teuer werden!

  • Anonymous
  • 28. Oktober 2005 um 11:20
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    • 28. Oktober 2005 um 11:20
    • #1

    [Blockierte Grafik: http://www.xp-tipps-tricks.de/images/topics/news.gif] Schüler soll 6.000€ bezahlen

    Wie eine private Homepage 6000 Euro Kosten verursacht

    Das c't magazin.tv geht morgen einem Abmahnungsfall nach, der dem Betroffenen erhebliche Kosten verursacht.

    Mario K. ist Schüler. In seiner Freizeit bastelt er am Computer und versucht sich an der Konstruktion von privaten Webseiten, ein völlig normales Verhalten. Damit seine Seite auch bei den Kumpels ankommt begibt sich der Siebzehnjährige auf die Suche nach dem gewissen Extra. Auf einer britischen Website findet er, was er sucht: "Free wallpapers", also scheinbar kostenlose Bilder von Stars und Sternchen zum Verschönern der Seite. Mario freut und bedient sich, baut die Bilder in seine eigene Homepage ein. Aber ein Prominenter fehlt ihm noch – und den findet er auf einer Webseite mit offensichtlich kostenlos nutzbaren Starfotos. Also auch hier ein schneller Download – super - alles scheint perfekt.

    Denkste:

    Kurze Zeit später bekommt er Post, eine Hamburger Anwaltskanzlei schickt zwei Abmahnungen. Weil Mario unrechtmäßig urheberrechtlich geschütztes Bildmaterial verwendet habe, solle er nun bezahlen. Die Kanzlei legt den Streitwert auf 49.500 Euro fest, insgesamt soll der Schüler jetzt rund 6000 Euro Abmahnkosten bezahlen. Nach Informationen des hr-Fernsehens handelt es sich nicht um einen Einzelfall. Der Sender ist auch selbst wegen der Berichterstattung in juristische Bedrängnis geraten. Die Sendung wird morgen, Samstag, um 12:30 Uhr im hr-Fernsehen ausgestrahlt

    Was lernen wir daraus: Freeware ist nicht immer umsonst und Anwälte haben nicht immer etwas sinnvolles zu tun!

    Quelle: http://www.heise.de

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    • 1. November 2005 um 18:59
    • #2

    Das Amtsgericht Hamburg hat heute unter Vorsitz des auf Urheberrechtsfälle spezialisierten Richters Dr. Steinmetz den Fall des Schülers Mario A. verhandelt.

    Er hatte auf seiner Webseite http://www.to-you.de insgesamt elf Fotos verschiedener Fotografen verwendet, ohne die dazu erforderlichen Rechte zu besitzen.

    Die Klage der Anwaltskanzlei wurde abgewiesen, da diese kurz nach Prozessbeginn telefonisch mitteilte, nicht zum Prozess erscheinen zu wollen.

    Wie der Richter mitteilte, sei der Anwältin das Medienaufgebot in diesem Fall zu groß. Zur öffentlichen Verhandlung waren neben einigen weiteren, von Abmahnungen der Kanzlei betroffene Webseitenbetreiber auch ein Fernsehteam des Hessischen Rundfunks und ein weiteres von RTL gekommen.

    In zwei nahezu gleichlautenden Abmahnschreiben einer Hamburger Kanzlei vom 2. August wurden die Eltern des Schülers aufgefordert, die Bilder unverzüglich von der Website ihres Sohnes zu entfernen. Zudem sollten sie "zur Vermeidung einer gerichtlichen Auseinandersetzung" zwei Unterlassungserklärungen abgeben, in denen sie sich pauschal zur Übernahme von nicht näher bezifferten Lizenz-, Schadensersatz- und Anwaltskosten verpflichten sollten. Mario A. entfernte die beanstandeten Bilder unverzüglich von seiner Website, seine Eltern formulierten aber eine eigene Unterlassungserklärung ohne pauschale Kostenübernahmeverpflichtung.

    Die Kanzlei kann nun innerhalb von 14 Tagen Einspruch gegen das Säumnisurteil einlegen und wird dies nach Überzeugung des Richters auch tun. Er riet den Eltern von Mario A., der Hamburger Anwältin einen Vergleich in Höhe von 3000 Euro vorzuschlagen, da die geforderten Lizenzgebühren bei den – wie er sich ausdrückte – "hochwertigen Fotos" durchaus angemessen seien. Ob dies auch für den angesetzten Streitwert von zusammen 49.500 Euro gilt, ließ Richter Steinmetz offen. Generell, so redete er dem Beklagten ins Gewissen, ginge es hier nicht um Strafe, sondern um Lizenzgebühren.

    Die Berichterstattung wurde zudem aufgrund einer von dem Frankfurter Pressedienst beantragten Einstweiligen Verfügung eingeschränkt. Der Sender prüft derzeit rechtliche Schritte gegen diesen vorläufigen und ohne mündliche Verhandlung ergangenen Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt am Main. Ebenfalls von den Aktivitäten der Abmahnenden Betroffene können sich per E-Mail ( ctmagazin@hr-online.de ) an den Hessischen Rundfunk wenden, der den Fall von Mario A. weiterverfolgen wird.

    DANKE an http://www.heise.de für den Beitrag!!!

    Gesamter Artikel: http://www.heise.de/newsticker/meldung/65638

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