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Datenschützer beklagen Mängel beim Kontenabrufverfahren

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  • 2. Januar 2006 um 11:02
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    • 2. Januar 2006 um 11:02
    • #1

    Datenschützer beklagen Mängel beim Kontenabrufverfahren

    Seit Inkrafttreten des "Gesetzes zur Förderung der Steuerehrlichkeit" ermöglicht bekannterweise ein automatisches Kontenabrufverfahren die Abfrage der sogenannten Kontostammdaten. Nach einem Bericht des Spiegel aber geht die Finanzverwaltung offenbar recht sorglos mit dem neuen und einschneidenden Recht um. Insgesamt können rund 500 Millionen Konten und Depots abgefragt werden, die bei Banken innerhalb Deutschlands geführt werden.

    Die Stichprobe war erschreckend

    Bei einer vom Bundesbeauftragten für Datenschutz veranlassten Stichprobe in drei Finanzämtern in NRW stellte sich nach dem Bericht des Magazins heraus, dass immerhin neun von zehn Kontenabfragen leichte bis gravierende Mängel aufwiesen.

    Betroffenen Steuerzahler sind nicht vorher wie gefordert zum Sachverhalt befragt worden. Die Überprüfung der Konten ist nicht einmal lückenlos dokumentiert worden.

    Dazu der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar "Das sind ganz gravierende Mängel", die das "allgemeine Misstrauen gegen die Aushöhlung des Bankgeheimnisses weiter schürten".

    Das Kontenabrufverfahren wurde eigentlich im Zuge der Terrorbekämpfung installiert, um Daten über die Finanzsysteme von Terrororganisationen besser und schneller finden zu können. Bei diesem Verfahren werden eindeutig vordefinierte Stammdaten (Kontoinhaber, Verfügungsberechtigte, Konten) von den Banken an spezielle Dienstleister übermittelt, die vierzehn "Kontenevidenzzentralen" eingerichtet haben. In diesen gesammelten Gesamtbeständen wiederum sucht bislang die BaFin, wenn ein Abruf der Daten durch Ermittlungsbehören, also Polizei und Strafverfolgung, verlangt wird. Es werden die Suche und die Resultate der Suche verschlüsselt, damit die Dienstleister den Banken keinerlei Hinweise geben können, über welche Personen und Firmen Auskünfte eingeholt wurden.

    Zum Glück kann man sich auf Polizei und Strafverfolgung verlassen, hier sind Kriterien zu erfüllen ohne die eine Abfrage schlicht unmöglich ist. Bei den Finanzämtern jedoch gibt es wohl Nachholbedarf...

    Quelle: http://www.spiegel.de und das www

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