IP-Payment oder T-Pay - Neue Abzocke nach 0190?
IP-Payment oder T-Pay = Abrechnung über die IP-Adresse
Meldung T-COM 2004, diese Vertragsbedingung hat noch immer Bestand!
ZitatDas Risiko des Verlustes des Freischalt-Codes und des Passworts sowie der unbefugten Nutzung durch Dritte trägt der T-Pay Kunde, es sei denn, T-Com hat die unbefugte Nutzung durch Dritte zu vertreten.
Im Jahr 2004 wurden die Weichen endgültig in Richtung IP-Payment gestellt und der deutsche Markt wurde zum Glück nich nicht bedient, erste Anbieter taten sich jedoch schon hervor, einer davon die T-COM.
Anfang 2005 bot dann ein Unternehmen erstmals ein Abrechnungssystem allein über die IP-Adresse an, allerdings in Österreich mit zwischenzeitlich steigendem Erfolg. Die kritischen Stimmen, dass das so genannte IP-Payment auch missbraucht werden könnte, verhallten überall.
Technische Grundlagen
Wenn der PC mit dem Internet verbunden wird, bekommt dieser eine eindeutige Adresse zugewiesen, die "Internet Protocol"-Adresse oder auch IP. OHne IP keine Daten im Netz. Diese IP-Adresse besteht aus vier Zahlen zwischen 0 und 255, die durch Punkte getrennt sind. Internet-Provider wie T-Online weisen ihren Nutzern bei jedem Surfvorgang eine neue, so genannte dynamische IP-Adresse aus einem großen Pool zu. Server verfügen dagegen über eine feste IP-Adresse.
Das sogenannte IP-Payment (auch IP-Billing oder T-Pay genannt) nutzt eben diese Tatsache aus, dass jeder Internetsurfer anhand seiner IP-Adresse eindeutig identifizierbar ist. Ruft der Internetsurfer nun kostenpflichtige Inhalte oder Dienstleistungen über dieses Abrechnungssystem ab, speichert der Provider die IP-Adresse des Kunden zusammen mit Datum und Uhrzeit des Besuchs ganz automatisch ab. Die Abrechnung erfolgt wie üblich mit der Telefon- und/oder Internetrechnung. Sind sich Diensteanbieter und Provider einig, so ist genau diese Möglichkeit schon gegeben. Übrigens wurde das Thema Speicherung der Daten ohnehin erst neu aufgerollt und diskutiert, wir berichteten, wenn auch mit anderem Hintergrund. Allerdings ist Fakt: Werden die Daten auch nur freiwillig gespeichert, so könnte der Diensteanbieter theoretisch darauf zugreifen!!!
2005 lief IP-Payment zunächst nur in Österreich an unter "bill it easy". Die Telekom Austria war sofort mit an Bord, die T-COM Deutschland schaute zu und sicherte sich schon mal eine gute Ausgangsposition, denn wie gesagt standen schon 2004 die Bedingungen für ein so noch nicht eingeführtes System.
Anwendungsmöglichkeiten
Dieses IP-Payment eignet sich natürlich zur Abrechnung jeglicher Inhalte und Dienstleistungen, gesetzliche Regelungen oder gar Tarifobergrenzen gibt es KEINE!, selbst "Micropayment" ist denkbar, also Centbeträge, egal wie hoch der Verwaltungsaufwand auchs ein mag..., an die Horrorsummen wollen wir einmal gar nicht denken, Beispiel Ferrari oder Haus in Salzburg bei eBay...
Die Provider sind also nun ein Inkassobüro, denn über die normale Rechnung werden diese Dienste übernommen. Kleine Anbieter von Internet-Dienstleistungen, für die sich ein eigenes Inkasso nicht lohnen würde, hängen sich eben an die Großen, beim Geld einnehmen ist man sich ja immer schnell einig. Wer als Kunde nur einen DSL-Zugang hat, aber keine Flat und sich bisher über Dialer einwählte kann nun beim IP-Payment teilnehmen, man nennt das im Volksmund DSL-Dialer.
Der Tag der Abrechnung
ALLE Kosten, die über dieses "neue" IP-Payment anfallen, werden vom jeweiligen Internet-Provider also über die ganz normale Rechnung beim Kunden direkt eingezogen. Voraussetzung dafür ist lediglich, dass der Provider an diesem System teilnimmt. Alles leider nur eine Frage der Provisionen...
Betroffene des IP Payment
Um es kurz und prägnant auszudrücken: IP-Payment kann jeden treffen, wenn der Provider an das System angeschlossen ist. Durch die Identifizierung allein über diese oben beschriebene IP-Adresse ist es dabei egal, ob der Nutzer über analoges Modem, ISDN-Verbindung, DSL, Satellitentechnik, WLAN oder GPRS verbunden ist und egal ist auch, ob man Microsoft Windows, Linux oder MacOS und Co nutzt.
Gefahren und Risiken
Abrechnungen über die IP-Adressen haben den eindeutigen Vorteil, dass der Kunde weder Soft- noch Harware benötigt, also keinerlei Änderungen an seinem PC vornehmen bzw. installieren muss. Dieser extrem einfache Zugang birgt aber deutliche Risiken:
- Keinerlei weitere Authentisierung des Nutzers findet statt, d. h. unseriöse Anbieter können durch technische Manipulationen, also ActiveX, JavaScript und andere aktive Inhalte, veranlassen, dass die Abrechnung beim Betreten von Webseiten automatisiert gestartet wird.
- Keinerlei rechtliche Vorgaben für das IP Payment, weder für Tarifobergrenzen oder Anbieterkennzeichnung, noch für den Zugang an sich. Insofern ist nicht auszuschließen, eher sehr wahrscheinlich, dass dieses System in Zukunft auch von unseriösen Anbietern regelmäßig und stetig missbraucht wird.
Die Frage, ob die Identifizierung eines Nutzers anhand einer IP-Adresse ausreicht, um einen Vertragsschluss zu beweisen, ist völlig ungeklärt. Zahlreiche Gerichtsurteile zeigen diese Unstimmigkeiten deutlich. Der Singlehaushalt tendiert zum eindeutigen Identifizieren, die Großfamilie geht leer aus?
Die potenzielle Risikogruppe nutzt "WLAN" dar. WLANer sind in der Regel seitens der Hersteller nicht oder nur schlecht gegen unberechtigtes Eindringen geschützt, da nutzt auch manche Verschlüsselung recht wenig. Hacker hätten somit die Möglichkeit, sich von außen in das drahtlose Netzwerk einzuloggen und über den fremden Router auf kostenpflichtige Seiten mit IP Payment zuzugreifen. Die Rechnungen bekommt wer? Eben, der WLAN-Kunde... Das ist natürlich alles graue Theorie, klar...
- Konkrete Schutzmaßnahmen gegen diese ungewollte IP-Abrechnungen sind aktuell nicht bekannt.
Positives
Selbstverständlich muss sich der Kunde erst einmal für dieses Verfahren anmelden. Ich melde mich nicht an, das ist Fakt, aber ich bin ich, was macht IHR?
Für diese Anmeldung werden je nach Provider Stammdaten erhoben. Hat man jedoch bei der T-COM schon ein Konto, so sind alle Voraussetzungen schon erfüllt, es geht nur noch um den Anmeldeklick. So eine Verfahrensweise ist natürlich bei allen Providern möglich.
Pressemeldung T-Pay von T-Online, 22.12.2005: http://www.presseportal.de/story.htx?nr=765597
T-COM T-Pay: http://www.t-pay.de/t-pay/
Financal Times mit T-Pay: http://www.ftd.de/ub/in/36929.html
Quellen: http://www.ftd.de http://www.presseportal.de http://www.t-online.de http://www.dialerschutz.de http://www.teltarif.de