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Domain Wikipedia.de ist zurzeit außer Betrieb (Tron)

  • Anonymous
  • 19. Januar 2006 um 05:57
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    • 19. Januar 2006 um 05:57
    • #1

    Domain Wikipedia.de ist zurzeit außer Betrieb (Tron)

    Wer zurzeit zur freien Internet-Enzyklopädie Wikipedia über die Domain wikipedia.de gelangen will, wird nicht wie sonst üblich auf de.wikipedia.org weitergeleitet.

    Grund: Eine am 17. Januar erwirkte einstweilige Verfügung an. Durch diese sei dem Verein untersagt worden, von der Domain auf die deutschsprachige Ausgabe der Enzyklopädie weiterzuleiten. Aus rechtlichen Gründen will der Verein dazu derzeit keine weiteren Stellungnahmen abgeben.

    In einem Eintrag auf en.wikipedia.org zum Hacker "Tron" ist von einer einstweiligen Verfügung eines Berliner Gerichts vom 17. Januar die Rede, die Wikimedia Deutschland untersagt, zu Wikipedia Deutschland zu verlinken. Das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg hatte vor kurzem im Auftrag der Eltern des 1998 verstorbenen Hackers eine einstweilige Verfügung gegen Wikipedia durchgesetzt. Sein Realname soll nicht mehr genannt werden dürfen. Sowohl in der deutsch- wie auch der englischsprachigen Wikipedia wird der Realname weiter genannt.

    Ob es sich um ein bloßes Kräftemessen handelt oder um eine Auseinandersetzung über einen längeren Zeitraum hinweg wird sich zeigen. Offensichtlich hätte diese einstweilige Verfügung mittels Entfernen des realen Namens außer Kraft gesetzt werden können, weshalb die beinahe Abschaltung derzeit nicht nachvollzuiehbar ist.

    Tron-Eintrag über http://en.wikipedia.org und dann bitte selbst nach Tron und Hacker suchen, denn aus rechtlichen Gründen bieten wir den Originallink hier NICHT an.

    Quelle: http://www.heise.de

  • Anonymous
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    • 20. Januar 2006 um 15:13
    • #2

    Wikipedia.de darf wieder umleiten

    Die Vollstreckung der einstweiligen Verfügung wurde ausgesetzt!


    Nachdem am Donnerstag die Domain Wikipedia.de auf Grund einer einstweiligen Verfügung abgeschaltet werden musste, setzte nun das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg diese Vollstreckung der einstweiligen Verfügung bis zu einer mündlichen Verhandlung aus. Die Weiterleitung von Wikipedia.de auf de.wikipedia.org ist somit wieder möglich.

    Die Elternm von TRON haben das Geggenteil dessen bewirkt, was sie anprangerten, denn nun ist der gesamte Name des verstorbenen Hackergenies in aller Welt bekannt!

    Oder war das sogar das Ziel? Es ist etwas wirr, diese Geschichte, aber Wikipedia kam mit einem hellblauen Auge davon.

    "Witz" an der Sache: Der Streitwert wurde angeblich auf nur 600€ angesetzt...damit wäre eine Berufung nicht möglich...früher galt ja die Regelung 1.500 DM...und das wurde im Gegensatz zu den Preisen nicht 1:1 übernommen...heute sind es mehr als 600€...

    Gesetzestext:

    Gegenstandswert oder Streitwert ist der
    in Geld bemessene Wertungsmaßstab für rechtliche Auseinandersetzungen. Berechnet sich bei bezifferbaren Ansprüchen nach dem Geldbetrag der gesamten Ansprüche (ohne Zinsen). Bei unbezifferbaren Ansprüchen erfolgt Festsetzung auf Grund einer Schätzung des Gerichtes nach gesetzlichen Richtlinien.

    Berufung (ZivR)

    Ein Rechtsmittel gegen erstinstanzliche Endurteile, §§ 511 ff. Zivilprozessordnung (ZPO). Die Berufung ist nur ab einem Streitwert von 600 Euro zulässig oder wenn das Gericht der Berufung zugestimmt hat....

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