1. Startseite
  2. Forenübersicht
  3. Dashboard
  4. Forum
    1. Unerledigte Themen
  5. Tipps und Tricks
    1. Windows 11 Tipps
    2. Windows 10 Tipps
    3. Windows 8 Tipps
    4. Windows 7 Tipps
    5. Windows Vista Tipps
    6. Windows XP Tipps
    7. MS Office Tipps
    8. FritzBox Tipps
    9. Workshops - Anleitungen
  • Anmelden oder registrieren
  • Suche
Dieses Thema
  • Alles
  • Dieses Thema
  • Dieses Forum
  • Seiten
  • Forum
  • Erweiterte Suche
  1. win-tipps-tweaks.de Community
  2. Aktuelle News
  3. News

Verwirrung um .eu Domain für Familiennamen

  • comvalley
  • 26. Januar 2006 um 18:46
  • Geschlossen
  • comvalley
    Gast
    • 26. Januar 2006 um 18:46
    • #1

    Verwirrung um .eu Domain für Familiennamen

    Ab dem 7. Februar 2006 startet die Phase 2 der Sunrise-Period im Rahmen der EU Domain Registrierung. Um teilnehmen zu können, benötigt man für seinen Domainnamen eine der folgenden Voraussetzungen:

    Nicht-eingetragene Markenzeichen
    Handelsnamen und Geschäftsbezeichnungen
    Familiennamen
    Werktitel

    Wer seinen Familiennamen als EU-weite Domain verewigen will, wird jedoch einige Hürden nehmen müssen: Da sich die neue Domäne auf EU Ebene abspielt, haben somit alle Einwohner und Unternehmen aus den zur Zeit 25 EU Mitgliedsländern ein potentielles Recht an der Registrierung von Domains. Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Familienname mehrfach in den EU-Ländern vorkommt, ist daher groß: Allein in Deutschland tragen 755.000 Menschen den Nachnamen Müller.
    Darüber hinaus kommunizieren viele Provider, dass die Vorlage des Personalausweises ausreicht, um den Familiennamen als .eu-Domain zu registrieren. Die Vorgaben der staatlichen Vergabestelle EURID sind aber wesentlich komplizierter:
    Gemäß der ".eu Registrierungspolitik und Allgemeine Geschäftsbedingungen für Domänennamenanträge während der gestaffelten Registrierung" müssen während der Sunrise Periode Phase 2 folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    Abschnitt 17 Familiennamen
    1. Wenn ein Antragsteller ein früheres Recht auf einen Namen auf Basis eines Handelsnamens, einer Geschäftsbezeichnung oder eines Unternehmensnamens geltend macht, der bzw. die einem Familiennamen entspricht, muss der Typ "Handelsname, Geschäftsbezeichnung oder Unternehmensname" als früheres Recht im Antrag ausgewählt und der Nachweis eines solchen früheren Rechts gemäß Abschnitt 16(4) bzw. 16(5) nachgewiesen werden.

    2. Wenn ein Antragsteller ein früheres Recht auf einen Namen auf Basis seines Familiennamens geltend macht, sofern dieser im Mitgliedstaat, in dem dieser ansässig ist, geschützt ist, muss der Typ "Andere" als früheres Recht im Antrag ausgewählt und der Nachweis eines solchen früheren Rechts gemäß Abschnitt 12(1) bzw. (2) dieses Dokuments nachgewiesen werden.

    Vereinfacht ausgedrückt:
    Die domain http://www.mustermann.eu kann nur dann erfolgreich registriert werden, wenn der Namensinhaber zum Beispiel gleichzeitig Inhaber der Firma Mustermann GmbH ist oder die Rechte an einem Produkt mit dem Handelsnamen Mustermann besitzt. Möglich ist die Registrierung auch, wenn der Name Mustermann als Marke registriert ist.
    In Deutschland sind Familiennamen in der Regel nicht explizit geschützt. Es besteht lediglich ein ?negativer" Schutz, der anderen eine missbräuchliche Nutzung eines Namens untersagt.

    Dazu Dirk Estenfeld, Black Point Arts Internet Solutions: "Anfänglich sah es so aus, dass tatsächlich eine Kopie des Personalausweises ausreicht, um den Familiennamen als .eu Domain zu registrieren. Mittlerweile hat die EURID hierzu jedoch erklärt, dass nach Absprache mit der EU Kommission ein Nachname nur in wenigen besonderen Fällen ein Recht auf die entsprechende Domain http://www.nachname.eu hat. Auch wenn es bislang keine offizielle Stellungnahme zu dieser Fragestellung gibt, raten wir allen Interessenten, sich genau über die notwendigen Voraussetzungen für eine Beantragung zu informieren. Da die von den Kunden zu entrichtende Bewerbungsgebühr in Höhe von rund 100 EURO unabhängig von dem Erfolg der Registrierung im Voraus entrichtet werden müssen, kann mangelhafte Information schnell zu unnötigen Investitionen führen. Interessenten müssen sich überlegen, ob Ihnen die besseren Chancen einer Zuteilung der Domain die Gebühren für die Teilnahme an der Sunrise Period wert sind, insbesondere vor dem Hintergrund der verschärften Bedingungen für die Nutzung eines Familiennamens."


    Wer die notwendigen Voraussetzungen erfüllt, kann seine .eu-Wunschdomain kostenlos zum Beispiel in das Vormerkungssystem bei der Registrierungsstelle von Black Point Arts, http://www.eDNS.de, eintragen.

    Quelle: http://www.openpr.de

  • Anonymous
    ehemalige Gäste/Mitglieder
    Reaktionen
    2
    Punkte
    157.137
    Beiträge
    26.959
    • 26. Januar 2006 um 18:50
    • #2

    Sieh auch diese NEWS: http://www.xp-tipps-tricks.de/modules.php?op…3&highlight=.eu

    und die: http://www.xp-tipps-tricks.de/index.php?name…c&p=72355#72355

Registrierung

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!

Benutzerkonto erstellen

Letzte Beiträge

  • Wie finde ich die besten Fototapeten für mein Zuhause?

    LukasSchmidt 31. März 2025 um 16:24
  • Was habt ihr euch zuletzt gekauft?

    LarsKlars 3. März 2025 um 10:08
  • Word 2010: Silbentrennung aktivieren

    Mannitwo 28. November 2024 um 16:24
  • Die Kunst des Einschenkens von Bier.

    Mannitwo 22. November 2024 um 17:45
  • "Foundation" bei Apple TV+: Zwei Folgen so teuer wie ein Kinofilm

    kinleyperson 17. September 2024 um 11:35

Benutzer online in diesem Thema

  • 1 Besucher
  1. Kontakt
  2. Impressum
  1. Datenschutzerklärung
  2. Nutzungsbedingungen
Community-Software: WoltLab Suite™ 6.0.21