Urteil: Powerseller bei Ebay müssen Gewährleistung einräumen
Unternehmer im Rechtssinne sind auch Nutzer ohne Gewerbe
Wer bei Ebay als Powerseller auftritt, der muss Käufern Garantie und auch Gewährleistung einräumen. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Bad Kissingen hervor.
Für Käufer müsse es beispielsweise ein 14-tägiges Widerrufsrecht geben, bestimmten die Richter (Az.: 21 C 185/04). Unternehmer im Rechtssinne sei eben nicht nur derjenige, der ein Gewerbe angemeldet hat und dieses mit Gewinnerzielungsabsicht betreibt. SUPER!!!
Im aktuellen Fall werteten die Richter es bereits als Hinweis auf eine Unternehmereigenschaft, dass der Anbieter bei Ebay 154 Kundenbewertungen erhalten hatte und bei dem Portal als Powerseller eingestuft war.
Somit empfehle ich JEDEM, der bei einem Powerseller oder höher eingestuften Mitglied etwas kauft VOR ABSCHLUSS des Kaufes und möglichst vor dem Bieten zu fragen, ob wenigstens dieses Widerrufsrecht angeboten wird. Stellt sich ein Verkäufer quer, kann man ihn darauf hinweisen, aber es bringt wahrscheinlich nichts auf das Urteil zu pochen, denn man wird sein Geld wohl nicht so einfach zurückerhalten, sollte die Ware nicht gefallen.
Theorie und Praxis schlittern eben etwas auseinander, aber die Grundidee ist super und Recht ist Recht. Die Umsetzung wird eben schwierig, ein langer Prozess. Denn nur wenn man diese Verkäufer meidet ändern sich vielleicht die Einstellungen zum Positiven...