Ich weiß zwar nicht ob es hilfreich ist oder nicht, aber ich habe letztens einen Bericht gesehen, wo jemand sich per Internet etwas kostenlos bestellt hat und aufeinmal kamen Rechnungen. In diesem Fall war die Rechtslage so, dass der Jenige nicht wusste, dass er einen kostenpflichtigen Vertrag einging und dadurch der Vertrag nichtig ist. Ich weiß allerdings nicht, ob das in diesem Fall auch zu trifft. Leider weiß ich auch nicht mehr genau, um was es in meinem geschildertem Beispiel ging.
Aber wenn auf der HP keine Hinweise zu finden waren, dass es sich um einen kostenpflichtigen Dienst handelt, ist das dann nicht arglistige Täuschung oder so ähnlich? Bin leider auch kein Jurist, aber ich würde auch raten den Betrag nicht zu bezahlen, denn wenn man das tut hat man noch schlechtere chancen.
Bin leider auch dummerweise Opfer von Probenzauber geworden
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jetti6 -
11. Februar 2006 um 18:58 -
Geschlossen
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Da wir keine drei Beiträge zu einem Thema betreuen mache ich diesen hier dicht.
Entweder da weiter schreiben: http://www.xp-tipps-tricks.de/PNphpBB2-viewtopic-t-9258.html oder nirgendwo... :wink:
Bitte keine neuen Beiträge eröffnen!!!
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