Erstaunlich: Privates mischt sich unter die großen Rundfunkstationen: Denn auch im UKW-Band von 87,5 - 108 MHz darf ab sofort jedermann senden. Die Sendeleistung ist jedoch auf 50 nW (Nanowatt !) begrenzt. Analoge Radioempfänger, die nach Umstellung der Großsender auf Digitalbetrieb nutzlos gewworden sind, kann man nun in Haus und Wohnung zum Empfang des privaten Programms nutzen, das z.B. von der heimischen Stereoanlage oder vom PC generiert wird. Ob und wann dafür geeignete Minisender in Deutschland käuflich erhältlich sein werden ist noch unklar. Außerdem sind Kollisionen mit dem Urheberschutz wahrscheinlich, da die "Sendung" schließlich von jedem empfangen weden kann, der im engen Umkreis des Senders sein UKW-Radio einschaltet. Das Nutzen dieser neu geschaffenen Möglichkeit wird damit möglicherweise zur GEMA-pflichtigen "öffentlichen Aufführung"
Weitere freigegebene Frequenzbereiche liegen bei 863-865 MHz, und damit knapp oberhalb des ehemaligen UHF-Fernsehbandes, sowie bei 1795-1800 MHz, was erstaunleicherweise in etwa dem GSM1800 Band der E-Netze des Mobilfunks (1710-1880MHz) entspricht. In diesen Bereichen darf mit immerhin 50mW gesendet werden (das wäre die Leistung professioneller WLan-Geräte)
Für Störungen oder eine Mindestqualität der Übertragung übernimmt die Bundesnetzagentur keine Gewähr.
Diese Allgemeinzuteilung ist auf Audioanwendungen beschränkt und bis zum 31.12.2016 befristet.
Die Regelung im einzelnen: Vfg 7/2006, erhältlich unter http://www.bundesnetzagentur.de/media/archive/5005.pdf
Quelle: Bundesnetzagentur
Grüße
Funkenzupfer.
P.S.: hinsichtlich der Reichweite eines solchen NanoWatt-Senders im UKW-Bereich sollte man keine allzu großen Erwartungen haben: sie dürfte unter 10 Metern liegen...