Pressefreiheit auch für Blogger? Apple verliert Prozess
Im Fall "Apple kontra Blogger" hat ein kalifornisches Gericht gestern entschieden, dass Blogger und Online-Journalisten ebenso unter dem Schutz der Pressefreiheit stehen wie die Kollegen traditioneller Medien.
Apple wollte Mitarbeiter der Websites AppleInsider und PowerPage zur Herausgabe diverser E-Mails zwingen, in denen Apple-Mitarbeiter mutmaßliche Firmengeheimnisse zu Produktinnovationen weitergegeben haben sollen.
Die Redakteure der verklagten Websites müssen aber ihre Quellen nicht preisgeben und schützen die Informanten damit vor der Justiz, so wie es der erste Zusatz der US-Verfassung und das kalifornische Recht auch garantieren. "Wir können uns keine Konstellation vorstellen, nach der legitime und illegitime Nachrichten von einander abgegrenzt werden können", so die Jury.
Die Richter entschieden, dass es eindeutig dem verfassungsmäßigen Schutz der Presse widersprechen würde, wenn Journalisten grundsätzlich keine Firmeninterna veröffentlichen dürften. Damit hoben die drei Berufungsrichter ein Urteil vom vergangenen Jahr auf, das Apple zunächst Recht gegeben hatte. Die von Apple erwirkte einstweilige Verfügung zur Herausgabe von Daten der Internet Service Provider der beklagten Websites wurde somit unwirksam.
Apple hat sich bisher nicht geäußert. Nach eigenen Angaben lege man eben besonders vor der Vorstellung von neuen Produkten größten Wert auf die Verschwiegenheit der Belegschaft. Eine weitere Klage gegen die Redaktion der Apple-Informationsseite "Think Secret" läuft währenddessen noch.
Auch in Deutschland ist die Gesetzeslage nahezu identisch. Alles andere wäre der Tod des Journalismus. Allerdings sei jeder gewarnt, der nun meint, er könne Lügengeschichten als Firmeninterna "verkaufen". Hier wäre die Beschlagnahme des Rechners eine der Konsequenzen, die geringste...
pte