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binge drinking - Aufruf zu Massenbesäufnis

  • Anonymous
  • 6. Juni 2006 um 15:18
  • Geschlossen
  • Anonymous
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    • 6. Juni 2006 um 15:18
    • #1


    binge drinking - Aufruf zu Massenbesäufnis

    Diese neue "Sportart", das Komatrinken, Massenbesäufnis, Saufen bis zum Umfallen oder kurz "binge drinking" erfreut sich großer Beliebtheit.

    In zahllosen Chats und Internetforen wird zu Saufgelagen aufgerufen, Hintergrund dabei ist schlicht und einfach das konsumieren von Alkoholika bis zur Bewusstlosigkeit. Je schneller, desto eher ist man der "Held". Wow!

    Nun aber reagieren die Behörden und gehen endlich scharf gegen diese neue Erscheinung vor. In England bereits zum Volkssport Nummer 1 verkommen greift man in Deutschland massiv ein. Gerade während der WM!

    Zunächst ist es natürlich legal sich irgendwo zu treffen und auch Alkohol zu konsumieren, keine Diskussion. Diese Veranstaltungen aber sind es nicht, das ist gesetzlich eindeutig geregelt. Man spricht hier von einer unerlaubten Ansammlung nach § 113 OWiG. Nun kann die Ordnungsbehörde oder die Polizei die Teilnehmer auffordern, diese Veranstaltung zu verlassen. Wurde drei Mal ohne Erfolg aufgefordert, so drohen weitere Konsequenzen, wobei die Aufforderung nicht dem Einzelnen ausgehändigt oder persönlich ausgesprochen werden muss!

    Diese Konsequenzen gehen über einen Platzverweis und Ingewahrsamnahmen bis hin zu Geldstrafen...und jetzt kommt es...Meldungen an die Führerscheinstellen.

    Dieses Druckmittel sollte sich alsbald unter den Jugendlichen und Heranwachsenden herumsprechen. Wer im Besitz einer Fahrerlaubnis ist kann somit eine behördliche Entziehung riskieren, im Einzelfall eine richterliche Beschlagnahme. Abgenommen wäre die Pappe in beiden Fällen. Ferner, sofern man Bewerber für den Führerschein ist, kann eine Untersagung an Prüfungen erfolgen, das war es dann, mit der begonnenen Führerschen-Ausbildung.

    Wer meint, dass er mit z. B. 16 Jahren ohnehin durch das Raster fällt, der irrt. Denn diese Meldungen werden von den Behörden fein säuberlich im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften gesammelt und ggf. später aus den Schubladen gekramt. Selbst dem 16-Jährigen könnte aber auch eine Sperre auferlegt werden, die sich beispielsweise bis zum Erreichen des 21. Lebensjahres hinziehen kann. Somit se gesagt: Raster gibt es keines, jeder ist somit diesbezüglich "gefährdet".

    Mit diesen drastischen und gesetzlich durchaus legitimen Maßnahmen möchte man den Teilnehmern zeigen, dass es keine Vorteile bringt sich an Veranstaltungen dieser Art zu beteiligen.

    Nun hoffe ich, dass die Vernunft unter euch siegt!

    Sollten solche Aufrufe hier erfolgen, so wird dieses Mtglied von mir persönlich sofort auf Lebenszeit gesperrt, der Beitrag gelöscht! Denkt auch an die gesundheitlichen Konsequenzen und danach an unser seriöses Forum. Und das bleibt seriös!

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