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Warnung vor Creative Firmware-Update (MP3-Player)

  • Anonymous
  • 19. Oktober 2006 um 16:34
  • Geschlossen
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    • 19. Oktober 2006 um 16:34
    • #1

    19.10.06 (16:34)
    Wer auf seinem MP3-Player neue Firmware aufspielt wird sich wundern! Denn plötzlich gibt es eine Funktion nicht mehr...


    Warnung vor Creative Firmware-Update (MP3-Player)



    Ein Schelm, wer Böses dabei denkt...aber was soll man denn denken? Wer den MP3-Player Zen Microphoto oder Zen Vision:M besitzt und das neue Update für die Firmware zieht, der kann künftig die Aufnahme des integrierten Radios in Digital-Qualität schlicht vergessen. Denn die gibt es dann nicht mehr.

    Natürlich warnt ein guter Hersteller VOR dem Update, dass es zu Beeinträchtigungen kommt bzw. welche Funktion dann nicht mehr verfügbar ist. Nicht aber Creative!

    Eine Stellungnahme gibt es bislang nicht, man schweigt sich aus...

    Als Hintergrund vermutet man die erneute Anzeigenwelle der Musikindustrie. Der Weltverband der Phonoindustrie IFPI sieht die Sache so: "Speichern oder Rippen digitaler Radio-Verbindungen sind illegal."

    Nun harren wir der Dinge, die da kommen...

  • Funkenzupfer
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    2.009
    • 19. Oktober 2006 um 18:51
    • #2

    Erstaunlich, wie weit der Arm der internationalen Musikindustrie doch reicht. Aber soetwas muß sich kein Kunde bieten lassen.

    Mit solchen Aktionen begeben sich die Hersteller schon auf ganz dünnes Eis. Denn ein Kunde, der ein Gerät mit bestimmten Eigenschaften erwirbt, hat Anspruch darauf, daß diese ihm auch während der normalen Nutzungsdauer zur Verfügung stehen, und nicht etwa stiekum und hinterrücks entfernt werden. An dieser Tatsache ändert sich grundsätzlich auch nichts, wenn der Hersteller vorhandene Macken am Gerät durch ein nachträgliches Firmware-Update korrigieren muß. Eine Änderung am Funktionsumfang darf er damit nicht verknüpfen, in der Weise, daß der Kunde zum Update genötigt wird, weil er ansonsten weiterhin mit den Problemen leben muß. Fehlen also anschließend Funktionen, sollten betroffene Kunden das betreffende Gerät als defekt zurückgeben, notfalls mit Hinweis auf die beim Erwerb zugesicherten Eigenschaften, hilfsweise Minderung (d.h. Geld zurück) einfordern.

    Das kann sehr unangenehm und vor allem teuer für den Hersteller werden, vom Image-Schaden gar nicht zu sprechen.

    Etwas anderes gilt natürlich für alle Geräte dieses Typs, die ab jetzt verkauft werden und die Funktion bereits beim Kauf nicht mehr aufweisen. Hier muß der Käufer selbst aufpassen, da er unter gleicher Typenbezeichnung ein schlechteres Gerät geliefert bekommt, als er aufgrund der Werbeprospekte erwartet.

    Grüße
    Funkenzupfer.

    \"Wo kämen wir hin, wenn alle sagten, wo kämen wir hin, und niemand ginge, um einmal zu schauen, wohin man käme, wenn man ginge.\" (Kurt Marti)

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