21.12.2006 (13.28)
Die Schweizer erfanden ja bekannterweise den Käse. Die Schweizer haben aber auch die Mündigkeit der Bürger neu erfunden.
Die Mündigkeit der Bürger-Umgehung des Kopierschutzes bleibt straffrei
Was in Deutschland für Privatpersonen verboten wurde, wurde für Schweizer legalisiert.
Es geht um Privatkopien digitaler Medien, die mit einem digitalen Kopierschutz versehen sind. In Deutschland ist es laut Urheberrechtsgesetz grundsätzlich verboten, davon eine Kopie zu machen. Der Schweizer Städterad hat jetzt eine Revision des Urheberrechtsgesetzes durchgeführt, die es erlaubt Privatkopien zu erstellen. Es ist eine Ausnahmeregelung, die folgenden Wortlaut beinhaltet:
„Dennoch bleibt es prinzipiell weiterhin verboten, technische Schutzmaßnahmen zu umgehen. Dann gilt jedoch, dass das Umgehungsverbot nicht gegenüber Personen geltend gemacht werden kann, die den Schutz nur zum Zweck einer gesetzlich gestatteten Nutzung umgehen.“
Diese gesetzliche Nutzung heißt nichts anderes, das ich mein Eigentum auch nutzen kann und im Falle eines Defektes, die Möglichkeit einer Reparatur(in diesem Fall=Sicherungskopie) habe.
Man sieht einmal wieder, es geht auch anders. Das Gesetz muss nun noch vom Nationalrat der Alpennation abgesegnet werden, was sehr wahrscheinlich ist. Stimmt auch der Nationalrat dem überarbeiteten Gesetz zu, wird die Ausnahmeregelung eingeführt.
Ich hoffe nur, dass der Deutsche Gesetzgeber sich daran ein positives Beispiel nimmt und auch uns Bürgern das Recht für eine Privatkopie auf allen Ebenen einräumt.
Quelle: Chip Online
(BF)