21.12.2006 (16.35)
Nun ist er beschlossene Sache. Ich rede hier von einer sehr kontroversen Angelegenheit, die bereits zu zahlreichen Protesten geführt hat.
Der Trojaner der Polizei
Bereits seit längerer Zeit schwebten im Netz Berichte über eine so genannte Online Durchsuchung der Polizei. Ja es wurde sogar darüber gesprochen, dass solche Durchsuchungen bereits stattgefunden haben.
Es wurde wahr und wurde jetzt sogar eine gesetzlich beschlossene Sache.
Nordrhein-Westfalen hat als erstes Bundesland am Mittwoch eine Verfassungsänderung beschlossen und erlaubt jetzt eine Online-Durchsuchung von Computern. Dafür werden vom Verfassungsschutz bestimmte Programme eingesetzt, die es erlauben, den Rechner auszuspionieren.
Schon jetzt hat sich dafür scheinbar der Begriff “ Polizei-Trojaner “ etabliert.
Der Beschluss wurde mit Hilfe der Mehrheit der CDU und FDP gefasst. Die Gegenseite aus SPD und Grünen stimmte erwartungsgemäß dagegen und äußerte schwere Bedenken gegen diesen Eingriff in die Grundrechte des Bürgers.
Das Zitat von Karsten Rudolf(SPD) spricht jeden, denke ich, aus dem Herzen und sollte uns allen zu denken geben:
„Das Auslesen von Festplatten ist ein schwerwiegender Eingriff in die Grundrechte, staatlich organisierter Hausfriedensbruch.“
Wir alle wissen, klein fängt es immer an. Wer setzt hier die Grenzen und wer kontrolliert wen.
Fragen, die hoffentlich, wenn dieses Gesetz auch bundesweit Anwendung finden sollte, in diesem eindeutig geklärt sind.
Quelle: Computerbase
(BF)