01.02.2007 (12:22)
Einen eher ungewöhnlichen Rat gibt es heute vom Bundeskriminalamt (BKA): Man solle ihre Strafanzeigen schleunigst und ungelesen in den Papierkorb verfrachten - sofern sie per E-Mail beim angeblichen Beschuldigten ankommen.
Da könnte doch jemand auf die glorreiche Idee kommen, gleich auch per Snailmail (Postbrief) zugestellte Anzeigen unbesehen in die "Ablage Rund" zu befördern, doch halt: Das kann das schwerwiegende Folgen haben...
Des Rätsels Lösung: Nicht das BKA selbst, sondern irgend ein Spaßvogel verschickt diese gefälschten Mails unter falschem Absender. Vorsicht: Die in der Anlage versteckte Software kann Schäden am PC bzw. seinen Programmen verursachen. Keinesfalls solle man den Anhang öffnen, so das BKA, es handele sich um eine bislang nicht näher untersuchte Schadsoftware. Die meisten Virenschutzhersteller werden eine Signatur für den Tunichtgut erst in die nächste Definitionsdatei ihrer Schutzprogramme eingearbeitet haben. Deshalb wie immer unser Rat: Virenschutzsoftware ständig aktuell halten, um möglichst Rasch einen Schutz gegen neu erkannte Angreifer zu erhalten.
Quelle: BKA Pressestelle