30.10.07 (10:04)
Der seit dem 11. August 2007 in Kraft getretene Hackerparagraf soll einen besseren Schutz vor Hackern, Datenklau und Computersabotage bringen.
Soweit die Theorie, in Wirklichkeit stellt der Paragraf nicht nur die IT-Branche vor große Probleme.
Denn nicht nur der gemeine Hacker an sich ist betroffen, auch Webmaster, Sicherheitsexperten und Hersteller.
Formulierungen wie (Zitat BMI Pressemitteilung)[INDENT]"Besonders gefährliche Vorbereitungshandlungen zu Computerstraftaten werden künftig strafbar sein. Sanktioniert wird insbesondere das Herstellen, Überlassen, Verbreiten oder Verschaffen von ‚Hackertools’, die bereits nach Art und Weise ihres Aufbaus darauf angelegt sind, illegalen Zwecken zu dienen."
[/INDENT]tragen sehr zur Verunsicherung bei.
Der vollständige Text ist zu lesen unter bmj.de
Die Firma VisuKom Deutschland GmbH, welche Dienstleistungen im Bereich ICT-Security anbietet, soll nun Verfassungsbeschwerde gegen das stark umstrittene Strafrechtsänderungsgesetz eingereicht haben.
Das Ergebnis des Verfahrens soll Klarheit über die Strafbarkeit von Tätigkeiten, die nicht nur dieser Berufszweig betreffen, bringen.
Wir berichteten:
Der Hackerparagraph, was darf man noch?
Danke für den Hinweis an JOGILBÄR