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Der Europäische Gerichtshof stärkt Internet-Nutzern den Rücken

  • *Blue*
  • 29. Januar 2008 um 18:43
  • *Blue*
    Supermoderator
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    • 29. Januar 2008 um 18:43
    • #1

    29.01.08 (18:30)
    Laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes steht der Datenschutz vor dem Schutz des Urheberrechtes ! Das wirft die Musik- und Filmindustrie um Jahre zurück.

    Der EuGH urteilt im Sinne der Internet Nutzer


    Der Europäische Gerichsthof hatte zu entscheiden welche Rechte mehr wiegen.
    Die der Musik-Filmindustrie oder die der Internet Nutzer.

    Konkret wurde hier ein bestimmtes, in Spanien,verhandeltes Gerichtsverfahren untersucht.
    Hier wollte der Spanische Musikverband den Telekommunikationsanbietzer Telefonica zur Herausgabe von Nutzerdaten zwingen.
    Diese sollten unter den Verdacht des Filesharings stehen.

    Nun wollte sich das spanische Gericht absichern und legete den Fall dem EuGH zur Prüfung vor.
    Es wurde angefragt ob eine EU-Rechtsgrundlage für die Herausgabe von diesen Daten bestehe.

    Dies wurde vom Europäischen Gerichtshof verneint.

    Im Klartext heißt das nun:
    Der Schutz der Privatspähre steht über dem Schutz des Urheberrechtes!

    Zitat

    Diese Richtlinien "gebieten es den Mitgliedstaaten nicht, in einer Situation wie der des Ausgangsverfahrens im Hinblick auf einen effektiven Schutz des Urheberrechts die Pflicht zur Mitteilung personenbezogener Daten im Rahmen eines zivilrechtlichen Verfahrens vorzusehen", heißt es in dem Urteil vom 29. Januar 2008.

    Jedes Eu-Mitgliedsland kann nun dieses Urteil in nationales Recht umsetzen.!

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    Als Gott sah, dass er die Menscheit nicht mit Seuche, Pest und Sintflut bestrafen konnte, schickte er mich!!!

  • Magic Mike
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    • 29. Januar 2008 um 19:43
    • #2
    Zitat

    Jedes Eu-Mitgliedsland kann nun dieses Urteil in nationales Recht umsetzen.!

    Leider liegt genau da das Problem!! Daran ist ja keiner interessiert.

    Im Moment wird schon darüber diskutiert, den Urheberrechtsinhabern das Recht einzuräumen, die Daten die im Rahmen der Vorratsdatensammlung gesammelt wedren einfach so ohne richterliche Verfügung generell einzusehen.

    Und bis jetzt ist nationales Recht immer noch vorrangig gegenüber dem EU Recht.

    Wer nicht weiss wovon er redet sollte besser die Klappe halten.
    Also: Schnauze Welt!

  • *Blue*
    Supermoderator
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    • 29. Januar 2008 um 20:29
    • #3
    Zitat von Magic Mike


    die Daten die im Rahmen der Vorratsdatensammlung gesammelt wedren einfach so ohne richterliche Verfügung generell einzusehen.



    Und genau da gegen dann aber jetzt jeder vor dem EuGh Klage erheben !
    Denn nur der Verdacht reicht eben nicht mehr um die Daten einsehen zu können.

    Das sehe ich jetzt schon mal als Vorteil an

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