29.01.08 (18:30)
Laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes steht der Datenschutz vor dem Schutz des Urheberrechtes ! Das wirft die Musik- und Filmindustrie um Jahre zurück.
Der EuGH urteilt im Sinne der Internet Nutzer
Der Europäische Gerichsthof hatte zu entscheiden welche Rechte mehr wiegen.
Die der Musik-Filmindustrie oder die der Internet Nutzer.
Konkret wurde hier ein bestimmtes, in Spanien,verhandeltes Gerichtsverfahren untersucht.
Hier wollte der Spanische Musikverband den Telekommunikationsanbietzer Telefonica zur Herausgabe von Nutzerdaten zwingen.
Diese sollten unter den Verdacht des Filesharings stehen.
Nun wollte sich das spanische Gericht absichern und legete den Fall dem EuGH zur Prüfung vor.
Es wurde angefragt ob eine EU-Rechtsgrundlage für die Herausgabe von diesen Daten bestehe.
Dies wurde vom Europäischen Gerichtshof verneint.
Im Klartext heißt das nun:
Der Schutz der Privatspähre steht über dem Schutz des Urheberrechtes!
ZitatDiese Richtlinien "gebieten es den Mitgliedstaaten nicht, in einer Situation wie der des Ausgangsverfahrens im Hinblick auf einen effektiven Schutz des Urheberrechts die Pflicht zur Mitteilung personenbezogener Daten im Rahmen eines zivilrechtlichen Verfahrens vorzusehen", heißt es in dem Urteil vom 29. Januar 2008.
Jedes Eu-Mitgliedsland kann nun dieses Urteil in nationales Recht umsetzen.!