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eazyfind.de

  • bigbram
  • 12. Mai 2009 um 19:42
  • bigbram
    umgesehen
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    Beiträge
    15
    • 12. Mai 2009 um 19:42
    • #1

    Heute kam ein Kollege zu mir, er hat sich bei
    Suchmaschineneintragung Eazyfind.de
    für eine Eintragung seiner HP angemeldet.

    Bissle unübersichtlich alles, rechts steht zwar für nur 39 Euro wird die HP in die Suchmaschinen eingetragen.
    Aber in der Eile...

    Mit seinem Namen, HP, Daten ect. hat er alles widerrufen, doch der Anbieter meldet sich nicht mit einer Bestätigung oder änlichem.

    Er wird die überweisung ( innerhalb einer Woche) erst mal ignorieren, und warten was passiert.

    Liegt ein Fluch über dem kleinem Örtchen Hirschlanden bei Stuttgart:rolleyes:


    Modedit *Blue*
    Eine News bitte auch in der Form einer selben erstellen.
    Thema und Beitrag verschoben.

    Carpe Diem- Nutze den Tag;)
    Facebook.de Kontakt: Lars Brammer
    studivz.net Kontakt: Lars Brammer
    kwick.de Kontakt: hirschlaender

  • *Blue*
    Supermoderator
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    Beiträge
    4.578
    • 13. Mai 2009 um 06:25
    • #2

    Also ich kann auf der Seite nichts entdecken was nach Abzocke oä. aussieht.
    Groß und breit steht dort das der Service 39,00 Euro kostet.

    Aber halte uns einmal auf dem laufenden.

    -Forensuche-

    -Forenregeln-

    !!WinTT Sicherheitscheck !!

    !-Windows XP mit Bordmitteln reparieren-!

    Als Gott sah, dass er die Menscheit nicht mit Seuche, Pest und Sintflut bestrafen konnte, schickte er mich!!!

  • streetdevil
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    Beiträge
    1.102
    • 13. Mai 2009 um 06:36
    • #3

    also ich finde die seite nicht unübersichtlich,
    wie groß soll der anbieter noch schreiben das
    es 39€ kostet ? ich persönlich würde gar nicht
    auf die idee kommen , dass ein suchmaschieneneintragungs-
    dienst kostenlos ist .
    in der heutigen zeit , wo die medien immer mehr
    davor warnen nicht so leichtsinnig mit seinen daten
    umzugehen, sollte man doch vorher schauen, wer da
    seine daten bekommt.
    zur not einmal die seite in google eingeben und schauen
    was da kommt.

    @ blue
    jepp sehe ich auch so, ist für mich nicht die typische abzockseite.
    naja jeder trägt auch ein wenig eigenverantwortung, keine zeit
    bzw mal eben auf die schnelle was ausfüllen, ist ein bischen blauäugig..

    BS: Win10
    CPU : Ryzen 7 5700X

    RAM: 32 GB

    SSD: Samsung 860 EVO 1TB - M100 512 HB - HDD: 4TB

    Grafikkarte: RTX 3060 TI

    Soundkarte:X-FI Titanium

    TFT: 1x LG 4K 27``1xAsus 27"
    Maus
    : Sharkoon Drakonia Black

    Tasta: Ducky Zero Zone

  • doc049
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    Beiträge
    1
    • 13. Mai 2009 um 07:19
    • #4
    Zitat von streetdevil

    also ich finde die seite nicht unübersichtlich,
    wie groß soll der anbieter noch schreiben ....

    Die Möglichkeiten von Suchmaschineneinträgen, die ich kenne, sind kostenlos.

    Auch wenn der Widerruf nicht bestätigt wird und er rechtzeitig auf dem gleichen Weg, auf dem die Rechnung gekommen ist abgesandt wurde, ist er rechtens. Er sollte zur Sicherheit jedoch dokomentiert werden.

    Also, wenn das zutrifft, nicht zahlen und erst auf einen möglichen aber unwahrscheinlichen gerichtlichen Mahnbescheid mit Einspruch reagieren.

    //Modedit *Blue*//
    Vollzitat entfernt.
    Ein Vollzitat auf ein direktes Posting ist völlig unnötig und auch nicht Regelkonform.

  • klekun
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    • 8. Juli 2009 um 00:54
    • #5

    leichter gesagt als getan, denn ihr landet auf die seite von eazyfind nicht direkt, sondern meistens über die Umwege, die später nicht nachvolziehbar sind, geworben wird trügerisch mit dem kostenlosen Service und die Preise bleiben für user verborgen, nicht aber wenn man direkt nach eazyfind sucht, da steht der Preis fett markiert wo er vorher nicht gewesen war! Doppelte Seiten? doppelte Formulare? automatische Übertragung von einem kostenlosem service in das kostenpflichtige ohne jegiche Genehmigung des Besitzers/Einträgers, denn Sie bestätigen die Eintragung nicht - es gibt keine Bestätigungsmail zwecks einer Freischaltung! Theoretisch könnte ich jetzt am heutigen Abend einige tausende Seiten so bei eazyfind eintragen!!! Ich brauche nicht mal die korrekte emailadresse der Unternehmens anzugeben. Die werden dann schon in zwei tagen Ihre Rechnungen bekommen....Das ist höchst Skandalös.


    Zitat von doc049

    Die Möglichkeiten von Suchmaschineneinträgen, die ich kenne, sind kostenlos.

    Auch wenn der Widerruf nicht bestätigt wird und er rechtzeitig auf dem gleichen Weg, auf dem die Rechnung gekommen ist abgesandt wurde, ist er rechtens. Er sollte zur Sicherheit jedoch dokomentiert werden.

    Also, wenn das zutrifft, nicht zahlen und erst auf einen möglichen aber unwahrscheinlichen gerichtlichen Mahnbescheid mit Einspruch reagieren.

  • michael
    Administrator
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    • 8. Juli 2009 um 07:34
    • #6

    klekun

    Ich habe deinen Beitrag mal etwas entschärft.
    Man findet zwar einige Sachen zu diesem Thema um Netz, trotzdem ist es ratsam das gemäßigt zu formulieren und nicht in Großschrift herauszuschreien.

  • Neandie
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    • 24. August 2009 um 14:15
    • #7

    hallo,

    ich bin wohl auch über einen Umweg zu eazyfind geraten und wurde jetzt zur Zahlung von 39€ aufgefordert und dann auch gemahnt. Also ich habe niemals diese Seite von denen mit klarer Preisansage gesehen; denn dann hätte ich es sofort gestoppt.

    Mich interessiert brennend, wie es in Deinem Falle weitergegangen ist.

    Ich habe vor, mir von denen einen Nachweis erbringen zu lassen, daß ich ausdrücklich dem Vertrag zugestimmt habe und die AGBs anerkannt habe. Außerdem wünsche ich einen Leistungsnachweis.
    Ich werde wohl auch den Mahnbescheid abwarten und Einspruch einlegen.

    Weiß jemand wie es dann evt. weiter geht?

  • Inge09
    Gerade reingestolpert
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    2
    • 27. August 2009 um 05:09
    • #8

    War leider auch per Link über "kostenfreie Suchmaschineneinträge" auf die Seite von eazyfind gelangt und habe den Preis nicht gesehen. Normalerweise nehme ich URL-Einträge bei Suchmaschinen selbst vor, aber in der Annahme, dass es sich um ein kostenfreies Angebot handelt und im Gegenzug die Mail- oder Wohnadresse evtl. doch weiter gereicht werden könnte, habe ich also in aller Ruhe für einen Freund die Daten entsprechend in die Maske eingetippt.

    Die Rechnung, die dann kam, erstaunte mich natürlich, zumal daraus nicht hervor ging, wann und bei welchen Suchmaschinen ein Eintrag vorgenommen worden sei. Mein sofortiger schriftlicher Widerspruch wurde von eazyfind zurück gewiesen mit Hinweis auf ihre AGB, weil sie die Leistung schon erbracht hätten und somit mein Widerrufsrecht vorzeitig erloschen sei. Irrtum von eazyfind !!

    Die Widerrufsbelehrung in ihren AGB ist nicht rechtens, da seit 04.08.09 folgende gesetzliche Regelung gilt: "' Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben."

    Wird also innerhalb der 14tägigen Frist Widerspruch eingelegt und die Rechnung nicht bezahlt, dann ist der Vertrag nicht von beiden Seiten und auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden vollständig erfüllt. Und dabei spielt auch keine Rolle, wenn der Dienstleister mitteilt, dass er den Vertrag bereits komplett erfüllt hat. Das teilte ich eazyfind entsprechend mit, woraufhin sie meinen Widerspruch anerkannten und ihre Rechnung zurückzogen.

    Bei Verträgen, die vor dem 04.08. geschlossen wurden, kann ich nur raten, beharrlich auf einen Leistungsnachweis zu drängen - was allerdings bei eazyfind auch nicht so einfach zu haben ist. Ich hatte es versucht, bekam lediglich ne Mail-Antwort, dass ich mich an eine andere Mail-Adresse wenden sollte. Kundenfreundlicher Service sieht anders aus !

    Aber es gibt auch für Kleinstbetragsrechnungen gesetzliche Vorschriften, da Menge und Art der gelieferten Sache oder Umfang und Art der Leistungen aus der Rechnung hervorzugehen hat. Eintrag in diverse, in relevante oder in viele Suchmaschinen ist keine klare und nachprüfbare Aussage über die tatsächlich erbrachten Leistungen.

    Weiterempfehlen könnte ich diese Firma wahrlich nicht, weil es ja seit langer Zeit schon Missverständnisse und Probleme mit eazyfind gibt, wie in diversen Internet-Foren nachlesbar ist. Und eine seriöse kundenfreundliche Firma würde bestimmt dafür sorgen, dass derartiges ausgeschlossen bzw. abgeändert wird. Denn speziell die Preisangabe auf der Webseite könnte doch wohl in der allgemein üblichen Schreibweise dort erscheinen, damit es auch entsprechend eindeutig, unmissverständlich und optisch als Preis erkannt und nicht als geschriebenes Wort von so vielen Usern übersehen wird. Zufall ??

    Viele gute Hinweise sind auf den Seiten der Verbraucherschutzzentralen zu finden, wo ich mich auch entsprechend schlau gemacht hatte.

    Ein Schelm, der Böses dabei denkt....

  • Inge09
    Gerade reingestolpert
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    Beiträge
    2
    • 27. August 2009 um 05:14
    • #9

    Bitte um Entschuldigung, mein halb fertiger Text ist leider vorab schon mal reingerutscht; wollte natürlich nur einmal posten.

    :confused:


    Modedit *Blue*
    Alles kein Problem
    Beitrag bearbeitet und Doppelposting entfernt.

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