VoIP - Abhören, E-Mail - Ausleiten, Verbindungsdaten - Speichern. Wer trägt die Kosten?
Derzeit wird darüber verhandelt, wer die Kosten für die Überwachung gesicherter VoIP-Telefonate tragen soll. Die Behörden möchten es gerne möglichst leicht haben, Zugriff auf das zu bekommen, was hinter verschlossenen Drähten getuschelt wird. Verständlich, ansichts der ständigen Bedrohung der allgemeinen Ordnung und Sicherheit nicht nur durch Terrorakte. Doch wer soll für die Kosten aufkommen? Die Behörden favorisieren es angesichts knapper öffentlicher Kassen, die Kosten auf die Dienstanbieter und damit auf die einzelnen Kunden abzuwälzen.
Einen leicht faden Beigschmack hat es schon, wenn Nutzer eines Kommunikationssystems nicht nur ihr transferiertes Datenvolumen sondern auch noch für ihre eigene Ausspähung und Bespitzelung bezahlen sollen. Wohlgemerkt, es geht hierbei nicht um Straftäter, denen ein Delikt nachgewiesen wurde sondern um ganz normale, unbescholtene Bürger. Jeder von uns der heute Internet nutzt und bei einem Provider angemeldet ist zahlt für seine eigene Überwachung durch die "Obrigkeit". Ein nicht unerheblicher Teil der ihm in Rechnung gestellten Kosten wird nämlich durch die Vorhaltung von Gerätschaften und Personal verursacht, welches ausschließlich dem Zweck dient Informationen bis hin zur Kopie der übermittelten Daten an interessierte Behörden "auszuleiten", wie es in der Fachsprache heißt. Je sicherer ein Übertragungsweg ist, desto höher die hierfür zu bezahlenden Kosten. Ein ähnliches Prinzip findet sich eigentlich schon länger in unserem Rechtssysstem, war jedoch bislang stets auf überführte Straftäter beschränkt. So sind Gerichtskosten regelmäßig von der unterlegenen Partei zu tragen, Kosten für Detektei und sonstigen erforderlichen Aufwand zum Dingfestmachen eines Straftäters kann man vom rechtskräftig Verurteilten zurückfordern, was ja auch logisch ist denn der Aufwand wurde speziell wegen dem Täter veranstaltet.Niemals aber kann man etwas verlangen von Personen, die nur zufällig auf dem Überwachungsvideo zu sehen sind und sich nichts zu Schulden kommen ließen...
Sehr fragwürdig ist es, wenn man nun also dazu übergeht, Geld von einzelnen Bürgern einzutreiben, weil sie ja immerhin irgendwann einmal eine Straftat begehen könnten... Das geht für meinen Geschmack eindeutig zu weit und erinnert zumindest in seiner Tendenz an Zeiten in der deutschen Vergangenheit, in denen unschuldigen Opfern der damaligen Diktatur ihre Verfolgung und "Bestrafung" durch die ausführenden Organe auch noch zynisch in Rechnung gestellt wurde, (Ein Vorgang der durch Quellen belegt ist). Hier kann ich nur sagen: Wehrt den Anfängen! Die Aufrechterhaltung der Rechtsstaatlichkeit ist in einer Demokratie stets Aufgabe der Allgemeinheit, nicht die einzelner Personengrupen, wie z.B. die aller Internetbenutzer oder die der aller Telefonierer.
Beispiele für diese demokratische Schieflage sind u.a. die hohen Kosten für bereitgestellte Infrastruktur zwecks Ausleitung von E-Mails, Speicherung von Verbindungsdaten etc., welche speziell der Überwachung und Überführung von Straftätern dienen, und welche die Provider auf ihre Kunden umlegen, sodaß letztlich einzelne Nutzer für das Sicherheitsinteresse der Allgemeinheit zur Kasse gebeten werden. Das wäre vergleichbar damit, daß für die Fahrt eines Streifenwagens auf der Suche nach einem Verdächtigen durch eine Wohnsiedlung alle Anwohner an deren Wohnungen der Wagen auf dieser Fahrt zufällig vorbeigefahren ist eine Rechnung dafür zugeschickt bekommen. Ein absurdes Szenario, aber genau das ist es was im Virtuellen Raum derzeit praktiziert wird.
Aktuell in der Diskussion: Künftig sollen auch die VoIP-Betreiber die Kosten für das Abhören der Telefonate iher Kunden tragen, insbesondere bei künftigen VoIP-Gernerationen welche die Audiodaten verschlüsselt übertragen werden damit nicht jeder Schulbub mithören kann, wenn Vater über die ernsten Dinge des Lebens spricht ;). Na ratet mal, wer das am Ende mit kräftig steigenden VoIP-Gebühren bezahlen wird?
Nachdenkliche Grüße
Funkenzupfer.
Link zum Thema: http://www.heise.de/newsticker/meldung/65101