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VoIP-Abhör, eMail-Ausleit, Verb.-daten Wer trägt die Kosten?

  • Funkenzupfer
  • 20. Oktober 2005 um 13:06
  • Geschlossen
  • Funkenzupfer
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    • 20. Oktober 2005 um 13:06
    • #1

    VoIP - Abhören, E-Mail - Ausleiten, Verbindungsdaten - Speichern. Wer trägt die Kosten?

    Derzeit wird darüber verhandelt, wer die Kosten für die Überwachung gesicherter VoIP-Telefonate tragen soll. Die Behörden möchten es gerne möglichst leicht haben, Zugriff auf das zu bekommen, was hinter verschlossenen Drähten getuschelt wird. Verständlich, ansichts der ständigen Bedrohung der allgemeinen Ordnung und Sicherheit nicht nur durch Terrorakte. Doch wer soll für die Kosten aufkommen? Die Behörden favorisieren es angesichts knapper öffentlicher Kassen, die Kosten auf die Dienstanbieter und damit auf die einzelnen Kunden abzuwälzen.

    Einen leicht faden Beigschmack hat es schon, wenn Nutzer eines Kommunikationssystems nicht nur ihr transferiertes Datenvolumen sondern auch noch für ihre eigene Ausspähung und Bespitzelung bezahlen sollen. Wohlgemerkt, es geht hierbei nicht um Straftäter, denen ein Delikt nachgewiesen wurde sondern um ganz normale, unbescholtene Bürger. Jeder von uns der heute Internet nutzt und bei einem Provider angemeldet ist zahlt für seine eigene Überwachung durch die "Obrigkeit". Ein nicht unerheblicher Teil der ihm in Rechnung gestellten Kosten wird nämlich durch die Vorhaltung von Gerätschaften und Personal verursacht, welches ausschließlich dem Zweck dient Informationen bis hin zur Kopie der übermittelten Daten an interessierte Behörden "auszuleiten", wie es in der Fachsprache heißt. Je sicherer ein Übertragungsweg ist, desto höher die hierfür zu bezahlenden Kosten. Ein ähnliches Prinzip findet sich eigentlich schon länger in unserem Rechtssysstem, war jedoch bislang stets auf überführte Straftäter beschränkt. So sind Gerichtskosten regelmäßig von der unterlegenen Partei zu tragen, Kosten für Detektei und sonstigen erforderlichen Aufwand zum Dingfestmachen eines Straftäters kann man vom rechtskräftig Verurteilten zurückfordern, was ja auch logisch ist denn der Aufwand wurde speziell wegen dem Täter veranstaltet.Niemals aber kann man etwas verlangen von Personen, die nur zufällig auf dem Überwachungsvideo zu sehen sind und sich nichts zu Schulden kommen ließen...
    Sehr fragwürdig ist es, wenn man nun also dazu übergeht, Geld von einzelnen Bürgern einzutreiben, weil sie ja immerhin irgendwann einmal eine Straftat begehen könnten... Das geht für meinen Geschmack eindeutig zu weit und erinnert zumindest in seiner Tendenz an Zeiten in der deutschen Vergangenheit, in denen unschuldigen Opfern der damaligen Diktatur ihre Verfolgung und "Bestrafung" durch die ausführenden Organe auch noch zynisch in Rechnung gestellt wurde, (Ein Vorgang der durch Quellen belegt ist). Hier kann ich nur sagen: Wehrt den Anfängen! Die Aufrechterhaltung der Rechtsstaatlichkeit ist in einer Demokratie stets Aufgabe der Allgemeinheit, nicht die einzelner Personengrupen, wie z.B. die aller Internetbenutzer oder die der aller Telefonierer.
    Beispiele für diese demokratische Schieflage sind u.a. die hohen Kosten für bereitgestellte Infrastruktur zwecks Ausleitung von E-Mails, Speicherung von Verbindungsdaten etc., welche speziell der Überwachung und Überführung von Straftätern dienen, und welche die Provider auf ihre Kunden umlegen, sodaß letztlich einzelne Nutzer für das Sicherheitsinteresse der Allgemeinheit zur Kasse gebeten werden. Das wäre vergleichbar damit, daß für die Fahrt eines Streifenwagens auf der Suche nach einem Verdächtigen durch eine Wohnsiedlung alle Anwohner an deren Wohnungen der Wagen auf dieser Fahrt zufällig vorbeigefahren ist eine Rechnung dafür zugeschickt bekommen. Ein absurdes Szenario, aber genau das ist es was im Virtuellen Raum derzeit praktiziert wird.
    Aktuell in der Diskussion: Künftig sollen auch die VoIP-Betreiber die Kosten für das Abhören der Telefonate iher Kunden tragen, insbesondere bei künftigen VoIP-Gernerationen welche die Audiodaten verschlüsselt übertragen werden damit nicht jeder Schulbub mithören kann, wenn Vater über die ernsten Dinge des Lebens spricht ;). Na ratet mal, wer das am Ende mit kräftig steigenden VoIP-Gebühren bezahlen wird?


    Nachdenkliche Grüße
    Funkenzupfer.


    Link zum Thema: http://www.heise.de/newsticker/meldung/65101

    \"Wo kämen wir hin, wenn alle sagten, wo kämen wir hin, und niemand ginge, um einmal zu schauen, wohin man käme, wenn man ginge.\" (Kurt Marti)

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    • 20. Oktober 2005 um 15:04
    • #2

    Völlig falscher Ansatz Funki!!!

    Wir, die Polizei, können uns vielleicht etwas wünschen, aber von einem Mitspracherecht sind wir weit entfernt.

    Der Staat macht die Musik. Der Bund, die Länder, nicht die Polizei. Wir sind das letzte Licht in der Kette und müssen Straftaten aufklären. Richter können über derartige krasse Eingriffe in die Persönlichkeit entscheiden und diese zulassen. WIR NICHT!

    Und für die öffentliche Sicherheit ist nie Geld da. Dann lassen wir daas Speichern der Daten einfach bleiben und die Straftäter verabreden ihre Straftaten wieder mündlich, wie früher. Das wäre doch okay.

    Und wenn jemand von Euch Opfer einer Straftat wurde, dann überreichen wir, die Polizei, ihm ein sogenanntes "Leider-Schreiben"...leider konnten wir Ihnen nicht helfen, denn es scheiterte an der Speicherung der Daten und am Kleingeld...

    Also, Polizei aus dem Spiel lassen und die an den Pranger stellen, die Gesetze "machen". Dann die, die Recht sprechen...wir sind ganz unten und für die Strafverfolgung zuständig. Ich darf Handys beschlagnahmen und bitten, dass man mir den Einzelgesprächsnachweis gibt oder Verbindungsdaten. Ausschließlich bei Gefahr im Verzug habe ich mehr Rechte, dieser Fall ist aber Theorie.

    Hausdurchsuchungen, Sicherstellungs- und Durchsuchungsbeschlüsse, das kann ich beantragen, aber nicht selbstständig durchführen.

    Also: POLIZEI = GUT, BUND und GESETZGEBUNG = ???

  • Funkenzupfer
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    • 23. Oktober 2005 um 16:28
    • #3

    Nein, o Du mein Kaiser, der Ansatz ist nicht so verkehrt. Ich sage nicht, daß man diese Daten nicht benötigt, und schon gar nicht daß die Polizei mit der Aufklärung von Straftaten im Regen stehen gelassen werden soll. Die Frage ist aber: Wer zahlt dafür? Kann es in einer Demokratie richtig sein, für Maßnahmen die im Interesse der Allgemeinheit durchgeführt werden müssen, nur einzelne Gruppen bezahlen zu lassen? Wie gesagt, was würdest Du davon halten wenn Du als Anwohner der o.g. Straße bezahlen müßtest? Ich für meinen Teil würde einwenden, das ist nicht nur Sache der Anwohner allein. Sie haben vermutlich weder etwas mit dem Verbrechen zu tun noch sind sie alleinige Nutznießer des Sicherheitsgewinnes der daraus resultiert den Straftäter einzulochen. Warum also sollen sie bitteschön alleine für die Kosten aufkommen, weil ein Polizeiauto zufällig in ihrer Straße einen Verbrecher jagt? Nur weil uns und den Regierenden grade keine bessere Lösung einfällt? Das wäre ein Armutszeugnis für unsere Demokratie... Nein, es muß einen anderen Weg geben.
    Vielleicht bin ich ja nicht im Bilde, aber ich glaube, daß nichteinmal ein Juwelier oder sonstiger Händler mit sehr wertvoller Ware als Einzelner Geld dafür bezahlen muß, daß er von der Polizei geschützt und die Gegend in der Sein Laden liegt routinemäßig überwacht wird bzw. damit ihr eine Verbrecherkartei führt, die vielleicht einmal zur Aufklärung eines möglichen Einbruchs bei ihm beiträgt. Und das, obwohl er mit seiner wertvollen Ware doch einen besonderen Anreiz für Ganoven bietet... Nur ein Beispiel von vielen. Aber das meine ich mit Schieflage. Hier ist noch alles im Lot, was die Lastenverteilung angeht. Wenn wir von diesem Prinzip der Sicherheit als gesamtgesellschaftliche Aufgabe aber abrücken, kommen wir bald dorthin, daß Sicherheit auch nur noch demjenigen geboten wird, der dafür entsprechend bezahlen kann. Das würde die Daseinsberechtigung der öffentlich bestellten Polizei insgesamt zweifelhaft werden lassen und in diese Richtung will doch nun wirklich keiner, denke ich. Bleibt also nur übrig, es auch weiterhin in allen Bereichen - somit auch in dem des Internets und der Computerkriminalität - von staatswegen zu finanzieren. Egal, wie schwierig das bei der gegenwärtigen Haushaltslage erscheinen mag.

    Übrigens: Wie nun einmal gespeicherte Daten genutzt werden dürfen und von wem, das ist eine ganz andere Frage. Die ist mindestens genauso interessant...


    Grüße
    Funkenzupfer.

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  • Anonymous
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    • 23. Oktober 2005 um 16:43
    • #4

    Für so etwas bezahlen wir Steuern. Diese werden leider falsch ausgegeben, da kann man nichts heben...

    Die Innere Sicherheit ist gewährleistet, sagen Politiker, ein weiterer Beweis für die offensichtliche Ungeeignetheit in manchen Ämtern....

    Und er von dir angesprochene Juwelier war mir im Streifendienst "scheißegal"...denn der hat die Kohle für eine Alarmanlage und Sicherungsvorkehrungen am Geschäft. Ferner kann er einen privaten Sicherheitsdienst beauftragen. Der 56-Jährige Bauarbeiter, der nicht schlafen kann weil der halbe Kosovo in Form von 5 - 10-Jährigen Kids nachts im Haus verstecken spielt und den Herrn nicht schlafen lässt war mir wichtiger...

    Back to the roots...Diese Daten sind wichtig und müssen gespeichert werden. Übrigens sind das extrem teure an unseren TÜ-Maßnahmen (Telefonüberwachung) die benötigten Dolmetscher.

    2.500 Anrufe überwachen und aufzeichen kostet mit allem drum und dran keine 500€! Nicht bei jedem Verfahren haben wir so viele Anrufe, meist erheblich weniger...

    Steuern bezahlen wir ja genug, es geht also um eine Umverteilung...anders kann man sich solchen angeblichen Luxus nicht leisten...

    Und wenn am Schluss der Kunde zahlt, dann ist es ja wie immer...

  • Drehkopplung
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    • 10. November 2005 um 12:58
    • #5

    Abhörfinanzierung - ein Verstoss gegen die Demokratie ???

    Bin nicht ganz deiner Meinung, Funkenzupfer; denn nicht Demokratie hat damit zu tun, sondern die Gleichbehandlung aller Bürger: Alle sollen die Einrichtungen des Staates gleichermassen mitfinanzieren! Meines Erachtens forderst du mit diesem Statement den vollkommenen Sozialstaat, der - als Erinnerung - (zum Glück) Geschichte ist. Denn heute "entscheidet der freie Markt", dies ist der Wille der heutigen Demokratie. Beispiel Festnetztelefonie: Die Kosten für die Überwachungsschnittstellen tragen ebenfalls die entsprechenden Fernmeldedienstanbieterinnen, und schlussendlich deren Kunden. Eine Besserstellung der VoIP-Nutzer durch Verteilung der Abhörkosten auf alle Bürger entspräche eindeutig einer Diskriminierung.
    Trotzdem sollte der Staat im Moment noch nichts unternehmen bezüglich Abhörmassnahmen zusammen mit den kritisierten Überwachungskosten. Er würde damit den Markt der erfolgsverprechenden VoIP-Technologie bedeutend hemmen. Bei erfolgreicher Durchsetzung der VoIP-Technologie wäre dann auch der Streitpunkt um Übernahme der Abhörkosten wesentlich kleiner, da sie eine grössere Bevölkerungsgruppe träge.

    Grüsse
    Drehkopplung

  • Funkenzupfer
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    • 15. Dezember 2005 um 02:01
    • #6

    Hier muß ich widersprechen, Drehkoplung.

    Es ist kein Verstoß gegen die Demokratie, denn diese Staatsform zu haben bedeutet nicht automatisch auch Gerechtigkeit. Letztere muß von den Bürgern beständig gegenüber sich selbst eingefordert werden, und nur die Möglichkeit dazu zu bieten zeichnet die Demokratie aus.

    Es hat auch rein garnichts mit perfektem Sozialstaat zu tun, wenn die Kosten, welche für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung entstehen, von der Allgemeinheit und nicht von einzelnen getragen werden.
    Die *Überwachung* von Telefonanschlüssen ist genauso wenig Sache der einzelnen Nutzer, als die von E-Mail oder Internetverkehr, oder Postpaketen und Briefen, Botensendungen und Gepäckkontrollen.
    Eine Soziale Leistung wäre es nur dann, wenn der Nutzer daraus, also durch die Speicherung der Daten, für sich einen persönlichen Vorteil, z.B. eine zusätzliche Sicherheit, ziehen würde. Dies ist aber nicht der Fall, ihm werden vielmehr Kosten aufgebürdet, die für Aufgaben des Staates anfallen. Denn nicht er soll durch diese Maßnahme geschützt werden, sondern wir alle. Da liegt der konzeptionelle Fehler.

    Ich habe kein Problem damit, es grundsätzlich so zu lösen, dann aber bitte konsequent und in *allen* Bereichen. Öffentliche Sicherheit wird damit zu einer privat finanzierten Angelegenheit, sicher ganz im Sinne des Marktes. Die Frage, ob dies dann der Sicherheit tatsächlich zuträglich ist, lasse ich jetzt einmal offen. Doch ist nicht einzusehen, warum bei der Telekommunikation (im weitesten Sinne) der Einzelne, der im Regelfall eben nicht der Täter ist, für seine Überwachung zahlt, während in allen anderen Fällen weiterhin der Staat Kostenträger für Prophylaxe ist. Das meine ich mit Ungleichbehandlung, und diese ist durch nichts zu rechtfertigen.

    Grundsätzlich ist so eine Datenspeicherung ja nicht ganz verkehrt, solange die anfallenden Daten wirklich in den richtigen Händen bleiben und jeder Mißbrauch (auch von Seiten des Staates selbst!) systemimmanent ausgeschlossen ist. Daran sind jedoch erhebliche Zweifel angebracht...


    Grüße
    Funkenzupfer.

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