Na endlich...ich selbst wollte eine Karaoke-DVD für die PS2 meiner Kids kaufen. Fragte den Verkäufer, ob die denn auf der PS2 laufen, es folgten seltsame Ausreden...dann bei ebay gemeldet und ein halbes Jahr nichts mehr gehört...dann endlich eine Antwort. Nun das Finale! Quelle: Sag ich nicht...
Urteil: 22 Monate auf Bewährung, zudem laut Urteil des AG Leipzig (Az. 205 LS 208 JS 4630/02) vom vergangenen Freitag 48.000 Euro Strafe, ja!
Und, man höre und staune, der Gewinn wurde abgeschöpft:
Knapp 190.000 Euro wurden beschlagnahmt! Das Geld war auf dem Konto des Sohnes. Aber auch da ist es nicht sicher :lol:
Was machte der Kerl? Er kaufte in den USA nicht lizenzierte Karaoke-DVDs, zahlte keine Steuern und verhökerte bei ebay und Co diese Dinger...ein fast "normales" Vorgehen, leider.
Nun, ein Urteil mehr in der Piraterie-Szene...ob es abschreckt? Hmmm...