Jetzt haben wir es amtlich. Wer sich ein Telefon anschafft, will auch von Hinz und Kunz belästigt werden, selbst wenn er nicht im öffentlichen Telefonbuch eingetragen ist und keine Einwilligung der anrufenden Firma gegenüber vorliegt. So jedenfalls die aktuelle Meinung einer Hamburger Richterin. Offenbar mangelt es dieser Dame an der Vorstellungskraft, daß ein Telefon auch dazu angeschafft worden sein könnte, um für Geschäftspartner, Freunde, kurz für einen ausgewählten Personenkreis erreichbar zu sein. Dies würde jedenfalls jeder klar denkende Mensch vermuten, wenn schon einem Telefonbucheintrag für den betreffenden Anschluss nicht zugestimmt wurde. Aber die Wege von Justitia sind unergründlich... Jedenfalls wird man sicher damit rechnen können, daß entsprechende Firmen dieses Urteil (Amtsgericht Hbg. St.Georg, Az.918C413/03) zum Anlaß nehmen werden, ihre Konsumbotschaften wieder tatkräftiger unter's Volk zu bringen. Auf daß man vor lauter Telefongeklingel nicht mehr zum Arbeiten kommt. Wer das nicht will, braucht sich ja kein Telefon anzuschaffen .
Grüße
Funkenzupfer