1. Startseite
  2. Forenübersicht
  3. Dashboard
  4. Forum
    1. Unerledigte Themen
  5. Tipps und Tricks
    1. Windows 11 Tipps
    2. Windows 10 Tipps
    3. Windows 8 Tipps
    4. Windows 7 Tipps
    5. Windows Vista Tipps
    6. Windows XP Tipps
    7. MS Office Tipps
    8. FritzBox Tipps
    9. Workshops - Anleitungen
  • Anmelden oder registrieren
  • Suche
Dieses Thema
  • Alles
  • Dieses Thema
  • Dieses Forum
  • Seiten
  • Forum
  • Erweiterte Suche
  1. win-tipps-tweaks.de Community
  2. Aktuelle News
  3. News

Telefon = Einladung zur Belästigung.

  • Funkenzupfer
  • 13. November 2005 um 18:36
  • Geschlossen
  • Funkenzupfer
    Meister
    Punkte
    11.480
    Beiträge
    2.009
    • 13. November 2005 um 18:36
    • #1

    Jetzt haben wir es amtlich. Wer sich ein Telefon anschafft, will auch von Hinz und Kunz belästigt werden, selbst wenn er nicht im öffentlichen Telefonbuch eingetragen ist und keine Einwilligung der anrufenden Firma gegenüber vorliegt. So jedenfalls die aktuelle Meinung einer Hamburger Richterin. Offenbar mangelt es dieser Dame an der Vorstellungskraft, daß ein Telefon auch dazu angeschafft worden sein könnte, um für Geschäftspartner, Freunde, kurz für einen ausgewählten Personenkreis erreichbar zu sein. Dies würde jedenfalls jeder klar denkende Mensch vermuten, wenn schon einem Telefonbucheintrag für den betreffenden Anschluss nicht zugestimmt wurde. Aber die Wege von Justitia sind unergründlich... Jedenfalls wird man sicher damit rechnen können, daß entsprechende Firmen dieses Urteil (Amtsgericht Hbg. St.Georg, Az.918C413/03) zum Anlaß nehmen werden, ihre Konsumbotschaften wieder tatkräftiger unter's Volk zu bringen. Auf daß man vor lauter Telefongeklingel nicht mehr zum Arbeiten kommt. Wer das nicht will, braucht sich ja kein Telefon anzuschaffen :twisted: .

    Grüße
    Funkenzupfer

    \"Wo kämen wir hin, wenn alle sagten, wo kämen wir hin, und niemand ginge, um einmal zu schauen, wohin man käme, wenn man ginge.\" (Kurt Marti)

  • hyrican
    Meister
    Punkte
    12.575
    Beiträge
    2.486
    • 14. November 2005 um 16:10
    • #2

    Hast du nen Link zum Urteil? Wüßte gern worum es im Detail geht.

    hyrican

    Man muß nicht alles wissen,man muß nur wissen wo man es findet!!!Kein Support per PN!!!

  • Funkenzupfer
    Meister
    Punkte
    11.480
    Beiträge
    2.009
    • 14. November 2005 um 20:20
    • #3

    Es geht im Urteil konkret um Anrufe zum Zwecke der Marktforschung, die Begründung des Gerichtes läßt sich aber genauso auf beliebige Werbeanrufe anwenden...

    Erstaunliche Erkenntnis:

    Zitat

    "Nach Ansicht des Gerichtes ist unter dem Aspekt der Erreichbarkeit das Kommunikationsmittel Telefon eher dem Briefkasten vergleichbar als dem der SMS oder e-mail."

    Na so ein Schwachfug! Ich wußte gar nicht, daß mein Briefkasten nervtötend klingelt, wenn die Post kommt :lol: :lol: :lol: ...

    Hier der Volltext: http://www.kanzlei-prof-schweizer.de/bibliothek/urt…x.html?id=12951

    Grüße
    Funkenzupfer.

    \"Wo kämen wir hin, wenn alle sagten, wo kämen wir hin, und niemand ginge, um einmal zu schauen, wohin man käme, wenn man ginge.\" (Kurt Marti)

  • hyrican
    Meister
    Punkte
    12.575
    Beiträge
    2.486
    • 14. November 2005 um 21:32
    • #4

    Nein, das Urteil läßt sich nicht auf "normale" Werbeanrufe übertragen:
    "Und gerade insoweit unterscheidet sich der vorliegende Fall von den Fällen in denen -über welches Kommunikationsmittel auch immer- Werbung gemacht wird. Werbung ist gerade keine Kommunikation in dem Sinne, dass beide Partner miteinander kommunizieren. Selbst wenn der Beworbene auch kommuniziert, interessiert seine Aussage den Werbenden nicht, sondern Zweck ist allein die Beeinflussung des Beworbenen. Kommunikation stellt sich insoweit als "Einbahnstraße" dar. Gerade deshalb eignen sich für Werbung Medien wie Wurfsendungen, Faxe, mails, SMS aber auch Radio und Fernsehen, eine Reaktion des Beworbenen ist weder nötig noch erwünscht. Insoweit könnte man auch davon ausgehen, dass Anschlussinhaber direkte Werbeanrufe in ihrer Privatsphäre prinzipiell ablehnen, weil sie der Suggestivwirkung der Werbung wenigstens in ihrem Privatbereich entgehen wollen und das Telefon zum Zwecke "echter" Kommunikation, nicht aber als Möglicheit der Werbung Dritter angeschafft haben. Das kann hier aber dahinstehen, da eine direkte Werbung nicht vorliegt."
    Also ist es Marktforschern erlaubt dich anzurufen weil deine Meinung da interessant ist.
    Wenn du einen nervtötenden Klingelton hast solltest du dir ein anderes Telefon zulegen*grins*. Ich seh das Urteil jedenfalls nicht so wild.

    hyrican

    Man muß nicht alles wissen,man muß nur wissen wo man es findet!!!Kein Support per PN!!!

Registrierung

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!

Benutzerkonto erstellen

Letzte Beiträge

  • Wie finde ich die besten Fototapeten für mein Zuhause?

    LukasSchmidt 31. März 2025 um 16:24
  • Was habt ihr euch zuletzt gekauft?

    LarsKlars 3. März 2025 um 10:08
  • Word 2010: Silbentrennung aktivieren

    Mannitwo 28. November 2024 um 16:24
  • Die Kunst des Einschenkens von Bier.

    Mannitwo 22. November 2024 um 17:45
  • "Foundation" bei Apple TV+: Zwei Folgen so teuer wie ein Kinofilm

    kinleyperson 17. September 2024 um 11:35

Benutzer online in diesem Thema

  • 1 Besucher
  1. Kontakt
  2. Impressum
  1. Datenschutzerklärung
  2. Nutzungsbedingungen
Community-Software: WoltLab Suite™ 6.0.21