Handyverbot am Steuer
Ein Handy darf beim Autofahren in die Hand genommen werden, um es zum Beispiel an einen anderen Platz zu legen. Ordnungswidrig handelt man also nicht, solange man dabei nicht telefoniert, urteilte das Oberlandesgericht (OLG) Köln (Az.: 83 Ss-Owi 19/05). Auf das Urteil weist der Deutsche Anwaltverein in Berlin hin.
Im verhandelten Fall hatte ein Autofahrer eine Geldbuße und den berühmten Punkt in Flensburg bekommen, weil er mit dem Handy in der Hand erwischt worden war. Der Betroffene aber gab an, das Handy lediglich an einen anderen Ort gelegt zu haben, weil es in einem Ablagefach geklappert hatte.
Die erste Instanz ließ es bei der Geldbuße, weil aus seiner Sicht jegliches Benutzen eines Handy ordnungswidrig sei. Die OLG-Richter stellten nun klar, dass eine «Benutzung» nur beim echten Gebrauch von Handyfunktionen wie Telefonieren oder SMS-Versand vorliege.
Ein Urteil mit extrem weit reichenden Konsequenzen in zukünftig an die Behörden rückübersandten Anhörungsbögen...
Quelle: http://www.zdnet.de