Grundsatzentscheidung zum Fernmeldegeheimnis für E-Mails
Das Bundesverfassungsgericht plant eine Grundsatzentscheidung zum polizeilichen Zugriff auf E-Mails und auch auf Handy-Verbindungsdaten. Politiker befürchten einen schweren Rückschlag bei der Bekämpfung von Kinderpornografie oder ähnlich schwerwiegenden Delikten
Anlass dieses erwarteten Urteils ist eine Wohnungsdurchsuchung bei einer Heidelberger Amtsrichterin, über die am kommenden Mittwoch verhandelt wird.
Laut der Sprecherin des Verfassungsgerichts, soll der "Schwerpunkt der Prüfung" auf dem Schutz des Fernmeldegeheimnisses liegen.
Insbesondere geht es darum, ob die Suche nach abgespeicherten E-Mails oder auch Telefonverbindungen nur unter den strengen gesetzlichen Voraussetzungen erlaubt ist, die für einen Eingriff in das Fernmeldegeheimnis gelten, was bisher selbstverständlich nicht der Fall war.
In den meisten Fällen kleinerer und mittlerer Kriminalität wären die gespeicherten Daten damit nicht verwertbar bzw. dürften nicht erlangt werden.
Bereits im Februar hatte eine Kammer des Verfassungsgerichts anlässlich einer Handy-Beschlagnahme just so entschieden, dass das Fernmeldegeheimnis greift. Ermittler übten daraufhin sofort massive Kritik an diesem "katastrophalen" Beschluss.
In Baden-Württemberg hat man das Justizministerium hinter sich als Ermittler, denn der Justizminister selbst zweifelt die Verbindlichkeit des Urteils an!
Sollte jetzt aber diese Entscheidung vom Zweiten Senat tatsächlich bestätigt und auch auf E-Mail-Inhalte ausgeweitet werden, wäre dies nach Ansicht von Landesjustizminister Ulrich Goll (FDP) "das faktische Ende der Bekämpfung von Kinderpornografie oder ähnlich schwerwiegenden Delikten und das könne ja wohl nicht wahr sein.
Wieder ein Beispiel für Täterschutz statt Opferschutz? Sollte dieses Urteil so wie vermutet ausfallen ist die Beschlagnahme der Rechner und Handys selbstverständlich weiterhin nach Anordnung des zuständigen Gerichts legitim, jedoch die Auswertung der Daten nahezu sinnlos. Bisher führten die E-Mail-Kontakte und Handyspeicher stets zum Zusammenschluss des Täterkreises. Und nun? Ein Puzzle besetehend nur aus dem Rand...dem Rahmen...das Bild, und somit das positive Ergebnis der Bemühungen, bleibt im Dunkel...
Quelle: http://www.spiegel.de