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Grundsatzurteil: E-Mail für Polizei tabu?

  • Anonymous
  • 19. November 2005 um 14:21
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    • 19. November 2005 um 14:21
    • #1

    Grundsatzentscheidung zum Fernmeldegeheimnis für E-Mails

    Das Bundesverfassungsgericht plant eine Grundsatzentscheidung zum polizeilichen Zugriff auf E-Mails und auch auf Handy-Verbindungsdaten. Politiker befürchten einen schweren Rückschlag bei der Bekämpfung von Kinderpornografie oder ähnlich schwerwiegenden Delikten

    Anlass dieses erwarteten Urteils ist eine Wohnungsdurchsuchung bei einer Heidelberger Amtsrichterin, über die am kommenden Mittwoch verhandelt wird.

    Laut der Sprecherin des Verfassungsgerichts, soll der "Schwerpunkt der Prüfung" auf dem Schutz des Fernmeldegeheimnisses liegen.

    Insbesondere geht es darum, ob die Suche nach abgespeicherten E-Mails oder auch Telefonverbindungen nur unter den strengen gesetzlichen Voraussetzungen erlaubt ist, die für einen Eingriff in das Fernmeldegeheimnis gelten, was bisher selbstverständlich nicht der Fall war.

    In den meisten Fällen kleinerer und mittlerer Kriminalität wären die gespeicherten Daten damit nicht verwertbar bzw. dürften nicht erlangt werden.

    Bereits im Februar hatte eine Kammer des Verfassungsgerichts anlässlich einer Handy-Beschlagnahme just so entschieden, dass das Fernmeldegeheimnis greift. Ermittler übten daraufhin sofort massive Kritik an diesem "katastrophalen" Beschluss.

    In Baden-Württemberg hat man das Justizministerium hinter sich als Ermittler, denn der Justizminister selbst zweifelt die Verbindlichkeit des Urteils an!

    Sollte jetzt aber diese Entscheidung vom Zweiten Senat tatsächlich bestätigt und auch auf E-Mail-Inhalte ausgeweitet werden, wäre dies nach Ansicht von Landesjustizminister Ulrich Goll (FDP) "das faktische Ende der Bekämpfung von Kinderpornografie oder ähnlich schwerwiegenden Delikten und das könne ja wohl nicht wahr sein.

    Wieder ein Beispiel für Täterschutz statt Opferschutz? Sollte dieses Urteil so wie vermutet ausfallen ist die Beschlagnahme der Rechner und Handys selbstverständlich weiterhin nach Anordnung des zuständigen Gerichts legitim, jedoch die Auswertung der Daten nahezu sinnlos. Bisher führten die E-Mail-Kontakte und Handyspeicher stets zum Zusammenschluss des Täterkreises. Und nun? Ein Puzzle besetehend nur aus dem Rand...dem Rahmen...das Bild, und somit das positive Ergebnis der Bemühungen, bleibt im Dunkel...

    Quelle: http://www.spiegel.de

  • Funkenzupfer
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    • 19. November 2005 um 16:53
    • #2

    Tja, dann sollte man aber wenigstens konsequent sein und das Fernmeldegeheimnis vollständig gegenüber dem Staat aufheben. Sonst haben wir eine Ungleichbehandlung der verschiedenen Kommunikationswege, denn es glaubt doch niemand ernsthaft, daß Kinderschänder nicht auch mit "normalen" Telefonen telefonieren...
    Als nächstes wäre dann wohl das Briefgeheimnis fällig, ebenfalls mit Verweis auf die zu erwartenden positiven Auswirkungen auf die Strafverfolgung.
    Aber wie weit ist dann noch der Weg dahin, daß auch für die dirkte Kommunikation ohne technische Hilfsmittel, die jeder Bürger täglich führt, eine Aufzeichnungs- und Nachweispflicht für den Einzelnen eingeführt wird? Müßte doch eigentlich zwingend sein, damit ließe sich bestimt so einiges verhindern...

    Die Frage, die dahinter steht ist doch die: Wieviel Freiheit kann sich unsere Gesellschaft angesichts der allgegenwärtigen Bedrohung durch das "Böse" überhaupt noch leisten? Und wieviel Kontrolle kann sich eine Demokratie erlauben, bevor sie totalitäre Züge annimmt?

    Eines geht jedenfalls mit Sicherheit nicht: Unterschiedliche Behandlung verschiedener Kommunikationswege. Das wäre schlichtweg Unfug.

    Grüße
    Funkenzupfer.

    \"Wo kämen wir hin, wenn alle sagten, wo kämen wir hin, und niemand ginge, um einmal zu schauen, wohin man käme, wenn man ginge.\" (Kurt Marti)

  • Anonymous
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    • 19. November 2005 um 17:00
    • #3

    ...ich wusste es einfach, dass du "links von links" antwortest...

    Es gibt aus unserer Sicht keine Ungleichbehandlung...wir nehmen auch handschriftliche Briefe mit...und werten die auch aus.

    Und wenn ein Richter diesen Eingriff anordnet, dann haben wir allen Grund dazu. Wenn man dann diese Handhabe nimmt, dann ist dem Verbrecher geholfen, nicht dem Opfer und nicht dem Staat.

    Es geht hier nicht um unbescholtene Bürger sondern um Straftäter, das sollte man nicht vergessen.

    Es geht nicht darum jedem auf der Straße laufenden Passanten vorbeugend die Handys abzunehmen, den Rechner zu beschlagnahmen und alle Post etc. zu verwerten um vorbeugend tätig zu werden oder in Form einer Anscheinsgefahr Straftaten aufzudecken, es geht um Strafverfolgung, das ist ja wohl ein himmelweiter Unterschied, oder?

    Übrigens sammeln wir auch entlastende Beweise!!!

  • Funkenzupfer
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    • 19. November 2005 um 22:29
    • #4

    Hallo Kaiserfive,

    Deine Reaktion zeigt mir, daß das alles in der - zugegeben etwas verkürzten - Darstellung oben nicht ganz herübergekommen ist.

    Es ist ein Unterschied, ob man einen Brief bereits vor der Ankunft beim Empfänger abfangen kann, öffnen und sozusagen zensieren darf, wie dies bei E-Mails ja technisch möglich wäre. Es handelt sich dabei um zwei verschiedene Qualitäten: Zum einen das Abfangen der Daten (ob Telefongespräch, E-Mail beim Provider, Brief auf dem Postweg) und mithören/lesen *live* während der Übermittlung, Zum anderen das nachträgliche Einsammeln von Beweismaterial in Form von Telefonmitschnitten, Anrufbeantworter, Briefen oder E-Mails auf dem PC des Verdächtigen. Beides ist bereits seit langem fester Bestandteil der polizeilichen Ermittlungen. Ersteres jedoch ist aus gutem Grunde an strenge Kriterien geknüpft, die zu erfüllen sind. Und genau das sieht ja auch das bestehende Fernmeldegeheimnis schon vor, ich verstehe also die ganze Aufrgung darum nicht so ganz, wenn es jetzt auch auf die anderen Telekommnikationswege angewendet wird. Aufgrund von richterlicher Anordnungen kann nach wie vor ermittelt werden, und das ist auch gut so. Straftäter gehören nun einmal eingelocht. Wenn ein konkreter Verdacht vorliegt, hat niemand etwas einzuwenden, wenn diesem nachgegangen wird und eine Rundum-Überwachung stattfindet. Aber bitte nur dann. Sonst trifft es eben nicht nur den Straftäter, sondern den ganz gewöhnlichen Bürger. Der professionelle Straftäter wird sich dann anderer Übertragungswege bedienen, dumm sind die Burschen ja nicht...

    Langsam solltest Du es doch wissen, Kaiserfive. Ich mache es mir bei der Beurteilung nicht ganz so einfach, nur die Bürgerrechte hochzuhalten, mit "links von links" hat das gleich gar nichts zu tun. Dazu ist die gegenwärtige Situation einfach zu vielschichtig. Niemand kann heute noch guten Gewissens fordern, daß die Exekutive keinen Zugang zu den bislang einigermaßen privaten Bereichen erhalten solle. Diesen Zugang gibt es und gab es immer schon, und zwar gut begründet mit richterlicher Anordnung. Genau das aber ist der springende Punkt: "wenn ein Richter diesen Eingriff anordnet, dann haben wir allen Grund dazu" schreibst Du ja selbst. Dem stimme ich völlig zu, und ich möchte ja nur, daß das auch so bleibt. Trotz der zunehmenden Bedrohung nicht nur durch Terroristen ist es keine Antwort, die einem modernen Rechtsstaat angemessen wäre, nun einfach sämtliche Schutzrechte des Bürgers über Bord zu werfen, nur weil es neue Wege der Kommunikation gibt, die beim Verfassen der Gesetze noch nicht absehbar waren. Das hieße, das Kind mit dem Bade auszuschütten. Hier müssen zunächst einmal die Gesetze in dem Sinn angewendet werden, wie sie auch gedacht waren, es bringt nichts, bei Ermittlungen auf zufällig entstandene Gesetzeslücken zu setzen.

    Die Problematik ist viel tiefergehend, sie rührt an die Grundfesten unseres Rechtssystem. Wenn Kindesmißbrauch (beispielhaft für andere Straftaten) in unserem Rechtssystem nicht zu den allerschwersten Verbrechen zählt, und bei den Ermittlungen nicht die gleichen Instrumente zur Verfügung stehen wie z.B. bei Mord, dann stimmt doch an ganz anderer Stelle etwas nicht. Bei einer korrekten Gewichtung der einzelnen Straftatbestände ist es nämlich gar nicht erforderlich, die Schutzrechte des Bürgers weitergehend auszuhebeln, im Gegenteil, sie könnten sogar noch gestärkt werden, und doch kommen bessere Ermittlungserfolge dabei heraus. Man muß sich angesichts einiger unserer Paragraphen wirklich fragen: Ist unserer Gesellschaft ein Sachwert mehr wert und schützenswerter als ein Kind und dessen gesunde Entwicklung?

    Und es wäre für mich durchaus auch vorstellbar, das Post- und Fernmeldegeheimnis vollständig gegenüber Staatsorganen aufzuheben, wie ich auch in meiner ersten Antwort schon geschrieben habe. Das war kein Witz, sondern durchus ernst gemeint. Nur müssen wir halt bei so einem Schritt sehr genau überlegen, wie weit wir bereit sind, unsere Freiheit ein Stück weit aufzugeben, jeder einzelne ist da gefragt. Und jeder Einzelne muß sich dabei selbst fragen, ob er Opfern eines Verbrechens - bleiben wir ruhig beim Beispiel Kindesmißbrauch - in die Augen sehen kann, wenn wegen der Wahrung seiner persönlichen Freiheiten der Täter nicht dingfest gemacht werden könnte. Ich persönlich verzichte da gerne auf solche Rechte, die die Ermittlungen behindern. Aber nur solange auch gewährleistet ist, daß die Maßnahmen nicht willkürlich verhängt werden können, sondern eine Offenlegungs- und Rechenschaftspflicht gegenüber der Allgemeinheit besteht, die den Mißbrauch eben dieser Maßnahmen und der gesammelten Daten verhindert.

    Wir sollten dabei auch nicht außer Acht lassen, daß solche Eingriffe in die bürgerlichen Rechte zwar nicht in der gegenwärtigen Bundesrepublik eine unmittelbare Bedrohung darstellen, wohl aber ein hohes Gefährdungspotential aufweisen im Falle möglicher künftiger politischer Veränderungen. Niemand kann dafür garantieren, was dann mit den gesammelten Erkenntnissen und der Exekutive eingräumten Rechten alles angestellt wird, in welche Hände sie geraten, und wie sie dann mißbraucht werden... Das ist schließlich alles schon einmal vorgekommen, nicht nur in der deutschen Geschichte.

    Mit der Anspielung darauf, man müßte ja auch die direkte Kommunikation aufzeichnen, führe ich den Gedanken nur konsquent zuende. Denn was unterscheidet diese von der über ein Medium geführten Kommunikation qualitativ so tiefgreifend, daß eine unterschiedliche Behandlung bei der Überwachung zu rechtfertigen wäre? Doch nur die Tatsache, daß Überwachung beim Telefon schon damals mit relativ einfachen Mitteln zu realisieren war. Hätte früher die technische Möglichkeit zur dauernden Überwachung der direkten Kommunikation bereits bestanden, hätte der Gesetzgeber dieses sicherlich in die Paragraphen einbezogen. Heute ließe es sich realisieren, und spätestens in ein paar Jahren werden wir vor genau diese Frage gestellt sein, ob solche Aufzeichnungen dann verwendt werden dürfen oder nicht. Genau wie wir jetzt vor der Frage stehen, ob die neuen Kommnikationswege genau wie die herkömmlichen zu behandeln sind, oder ob der Schutz auch der herkömmlichen Wege in der heutigen Zeit nicht mehr aufrecht erhalten werden kann, einfach, weil das Bedrohungspotential sich verändert hat.

    Hier sind grundsätzliche Weichenstellungen für die Zukunft notwendig, nicht ein Vorbeimogeln an anstehenden Entscheidungen. Genau das aber scheinen sich einige Poilitiker und Ministerien zum Programm gemacht zu haben, indem sie die Grundsätzlichkeit der Fragstellung völlig außer Acht lassen und auf pragmatische Kurzzeiterfolge fixiert sind. Nur so läßt sich ihre Kritik an dem Urteil verstehen. Besser sollten sie es akzeptieren, und die Rahmenbedingungen entsprechend korrigieren. Dann gibt es kein Problem damit.


    Grüße
    Funkenzupfer.


    P.S.: Vielleicht sollte man auch einmal darüber Nachdenken, ob die gesamte Gesetzgebung nicht drastisch vereinfacht werden müßte, damit sie nicht so viele Schlupfwinkel für zwielichtige juristische Manöver bietet, mit denen Straftäter dann doch ihrer Strafe entgehen... Es kann auch irgendwo nicht sein, daß der Normalbürger die Gesetze nicht mehr mit klarem Menschenverstand begreifen kann, die er schließlich befolgen soll, sondern alles juristischer Auslegungen bedarf, welche oft gradezu absurd anmuten. Aber das ist ein anderes Thema.

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  • Anonymous
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    • 20. November 2005 um 09:18
    • #5

    Die Ausgangssituation war eindeutig, es ging eine Durchsuchung bei einer Richterin voraus, die die bereits angesprochenen, "scharfen" Kriterien gewiss erfüllte.

    Das Brief- und Fernmeldegeheimnis ist klar strukturiert, es geht um den Schutz des Einzelnen, dieser muss Bestand haben. Allein die Vorstellung, der Briefträger oder Nachbar öffnet die Post, fängt im WLAN ein paar Mails ein, die Urlaubsvertretung liest Mail-Nachrichten oder hört den AB ab...

    Hier ist geplant, und Richter entschieden in einer ersten Sitzung bereits so "hirnrissig", dass diese bei unbescholtenen Bürgern geltende Rechte des Fernmeldegeheimnisses auch bei Straftätern gelten sollen, wenn bereits der begründete Anfangsverdacht weiterführende Ermittlungen notwendig machten, die einen Sicherstellungs- und Durchsuchungsbeschluss rechtfertigten und dieser auch richterlich genehmigt wurde. Hier sind wir also voll in laufenden Ermittlungen im Zuge von Straftaten. Hier geht es bereits um einen konkret definierten Tatverdacht und die Aufklärung des Vergehens/Verbrechens.

    Abhörmaßnahmen im Vorfeld zur Aufklärung bevorstehender Straftaten sind auch möglich. Hier werden Telefone abgehört und, das ist neu, man denkt über Rechner anzapfen nicht nur nach.

    Allerdings kann man hier feststellen, dass die Kriterien für solch tiefgreifende Maßnahmen erheblich höher angesiedelt sind als die für eine Hausdurchsuchung! Hier muss eine Katalogstraftat vorliegen, die Staatsanwaltschaft prüft und der Richter genehmigt.

    Die Voraussetzungen sind irre hoch, zu Recht, denn hier könnte sonst tatsächlich der "Falsche" überwacht und bloßgestellt bzw. in der Öffentlichkeit später blamiert und ruiniert werden.

    Solche Maßnahmen sind nie vorbeugend ohne Grund möglich, immer nur bei Gefahr im Verzug (die gibt es kaum, da es fast ausnahmslos Bereitschaftsstaatsanwälte und -richter gibt) oder eben nach dem Erwirken eines Sicherstellungs- und Durchsuchungsbeschlusses. Auch dieser ist an Formen und Voraussetzungen gebunden und es ist immer möglich, einzelne Dinge zu beschränken, auszunehmen. Es macht keinen Sinn bei einem auf frischer tat angetroffenen Einbrecher den Rechner zu beschlagnahmen und auszuwerten, es sei denn, er vertickt die Beute bei ebay. Deshalb wird die Rechnerbeschlagnahme ggf. nachträglich genehmigt, rechtens ist sie allemal, die Auswertung jedoch nicht!

    Nun aber möchten die Richter festlegen, ob bei konkreten Straftaten die E-Mails und Telefonverbindungsdaten weiterhin geschützt bleiben, das kann ja wohl nicht wahr sein...

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