1. Startseite
  2. Forenübersicht
  3. Dashboard
  4. Forum
    1. Unerledigte Themen
  5. Tipps und Tricks
    1. Windows 11 Tipps
    2. Windows 10 Tipps
    3. Windows 8 Tipps
    4. Windows 7 Tipps
    5. Windows Vista Tipps
    6. Windows XP Tipps
    7. MS Office Tipps
    8. FritzBox Tipps
    9. Workshops - Anleitungen
  • Anmelden oder registrieren
  • Suche
Dieses Thema
  • Alles
  • Dieses Thema
  • Dieses Forum
  • Seiten
  • Forum
  • Erweiterte Suche
  1. win-tipps-tweaks.de Community
  2. Aktuelle News
  3. News

Musikindustrie erneut bei Straftaten erwischt

  • Funkenzupfer
  • 23. November 2005 um 14:22
  • Geschlossen
  • Funkenzupfer
    Meister
    Punkte
    11.480
    Beiträge
    2.009
    • 23. November 2005 um 14:22
    • #1

    (fuz) Nachdem nun durch den Sony-Trojaner (wir berichteten) offenkundig wurde, wie große Konzerne der Musikindustrie sich schamlos über bestehendes Recht hinwegsetzen, um ihre Machtpositionen beim Urheberrecht durchzusetzen, kann es nur wenig verwundern, daß sie sich auch in anderen Bereichen kaum um Gesetze kümmern:
    Bereits im Juli diesen Jahres mußte Sony BMG klein beigeben, und jetzt folgt die Warner Music Group. Welche kriminellen Handlungen sind es diesmal, die zu unterlassen sich die Konzerne gegenüber der Staatsanwaltschaft nun verpflichten mußten? Ganz einfach: Bestechung. Radiosender erhielten Zuwendungen (Betriebskostenübernahme, teure "Geschenke" und Reisen...), geknüpft an die Gegenleistung, die Titel dieser Musikkonzerne besonders häufig zu senden. Damit wurden Hörer und Chart-Platzierung zum eigenen Vorteil manipuliert.

    Wie fast nicht anders zu erwarten, wurden die Konzerne nicht verurteilt, sondern konnten durch einen "Kuhhandel" mit der Staatsanwaltschaft ihre Bestrafung abwenden: Warner muß 5Mio US$ an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen. Ein guter Tausch, sieht doch das amerikanische Recht für die Bestechung von Radiostationen und deren Mitarbeitern eine Strafe von bis zu einem Jahr Gefängnis für die Beteiligten vor...

    Die Konzerne der Musikindustrie sollten sich wenigstens ein bischen mehr Mühe geben, ihre kriminellen Aktivitäten nicht an die Öffentlichkeit gelangen zu lassen, wenn sie zugleich über ihre Lobbyverbände ihre Rechte gegenüber Bürgern für sich einklagen lassen. Besser wäre es allerdings, sie würden sich einfach selbst an die Gesetze halten, auch wenn es manchmal etwas unbequem ist.

    Angesichts der nachgewiesenen Straftaten, die diese Unternehmen begangen haben, stellt sich die Frage: Wie hoch ist hier die Dunkelziffer? Was schlummert noch alles in den Tiefen der trüben Gewässer, in denen der Musikdampfer derzeit zu schwimmen scheint? Wie es scheint, ist das Unrechtsbewußtsein in dieser Branche nur dann gut ausgebildet, wenn es dem eigenen Vorteil zuträglich ist.

    Wäre es da nicht denkbar, daß die - wie das Beispiel zeigt - in Sachen Bestechung von Personen mit öffentlich einflußreicher Position sehr geübten Konzerne ihre Fähigkeiten nicht auch im Bereich der gesetzgebenden Organe führender Wirtschaftsnationen zur Anwendung bringen? Die seltsamen Verwerfungen innerhalb der Gesetzestexte, die vielen unklar gehaltenen Formulierungen und Paragraphen, die sich teilweise gegenseitig widersprechen und ausschließen, kurz: die Schaffung von gesetzlichen Grauzonen, in denen hochdotierte Firmenanwälte gegenüber einzelnen Privatpersonen ein leichtes Spiel haben, das alles begründet zumindest einen Anfangsverdacht. Wir dürfen gespannt sein, ob da in einigen Jahren oder Jahrzehnten einmal etwas ans Tageslicht kommt... Wundern sollte es angesichts der bisherigen Vorfälle jedenfalls niemanden mehr.

    Der Sachverhalt im Volltext: http://www.oag.state.ny.us/press/2005/nov…roup%20Corp.pdf

    Quelle: http://www.oag.state.ny.us

    \"Wo kämen wir hin, wenn alle sagten, wo kämen wir hin, und niemand ginge, um einmal zu schauen, wohin man käme, wenn man ginge.\" (Kurt Marti)

  • comvalley
    Gast
    • 24. Februar 2006 um 09:41
    • #2

    IFPI: Internetradios müssen verboten werden

    Traditionellen Hörfunk erlauben, Nischenprogramme verbieten

    Was nicht in die traditionelle Marketingmaschinerie der Medienindustrie passt, muss verboten werden: mit dieser Logik setzt sich die IFPI momentan für das Verbot von Internetradios ein, die sie im Gesetzentwurf für den 2. Korb der Urheberrechtsgesetznovellierung verankert wissen will. Die neuen Möglichkeiten, die das Internet bietet, um die Hörer zu erreichen, sollen untersagt werden, einzig ausgenommen: der "traditionelle Hörfunk".

    Konkret fordert die IFPI die "Eingrenzung des Sendeprivilegs auf traditionellen Hörfunk. Die Begrenzung der Rechte von ausübenden Künstlern und Tonträgerherstellern auf einen reinen Vergütungsanspruch ist für neue Übertragungsformen (Near-on-Demand-Dienste und Internet-"Radio") wegen des damit verbundenen Eingriffs in die Erstverwertung nicht hinnehmbar." Dorn im Auge sind dem Verband die Möglichkeiten von Webradios, die mittels Spartensendungen und der vermehrten Einflussmöglichkeiten der Hörer auf das Programm Zielgruppen besser erreichen können - und für diese, wie die IFPI behauptet, den CD-Kauf überflüssig macht.

    Was dem Verband vorschwebt: Radioprogramm, in dem die Hörer bitteschön gar nichts zu sagen haben. Denn bereits der traditionelle Hörfunk werde den Ansprüchen des Sendeprivilegs nach Ansicht der IFPI nicht mehr gerecht. Dass "gegen bloße Vergütung (ohne Einflussmöglichkeit von ausübenden Künstlern und Tonträgerherstellern) gesendet werden" darf, stört die Verwertungsmaschinerie. Hinnehmen will man das Sendeprivileg nur noch in "einem redaktionell gestalteten Programm mit unterschiedlichen Inhalten und ohne interaktive Elemente (also ohne Einflussnahme durch den Hörer)", damit die "Erstverwertung nicht gefährdet wird".

    Übersetzt kann man das natürlich auch dahingehend deuten, dass die Maschinerie der Heavy Rotations und der gezielten Vermarktung von Massenware nicht durch kleine, unabhängige Sender gestört werden soll. Seit der neuen Möglichkeiten des Internet haben diese die Möglichkeit, Nischenprogramme jenseits des Mainstreams, abgestimmt auf die Bedürfnisse von kleineren Hörergruppen mit nicht massentauglichem Musikgeschmack zu senden. Erwünscht ist die Hörerfreundlichkeit offenbar nicht, wie gewohnt sind die Kunden offenbar der Feind, den es auf die Verwertungsinteressen der großen Labels zuzurichten gilt, anstatt dass man ihm die Möglichkeit verschafft, das zu hören, was er mag. Jenes auch und gerade im Radio, welches neben den Tauschbörsen wohl das Medium schlechthin darstellt, um auf neue Künstler aufmerksam zu werden - und im Umkehrschluss, unbekannten Künstlern die Möglichkeit gibt, sich eine Fangemeinde zu schaffen.

    Diesen Vorgang will man aber offenbar lieber selber steuern. Die Methoden dabei sind gelinde gesagt dubios: Sony zahlte letztens schlappe 10 Millionen Euro Strafe, der Grund: Bestechung von Radio-DJs. Staatsanwalt Spitzer, der die Klage in New York betrieb, fand klare Worte für die Bestechungsmaschine: "Unsere Untersuchungen ergeben, dass anders als von den Hörern angenommen Songs nicht entsprechend ihres künstlerischen Werts und ihrer Beliebtheit gespielt werden, sondern die Ausstrahlung oft nur von unveröffentlichten Geldzahlungen an Radiosender und ihre Beschäftigten abhängt. Das jetzige Abkommen ist ein Modell zum Durchbrechen der Einflüsse von Bestechungsgeldern der Musikindustrie".

    Auch in Deutschland steht die Vermarktungsmaschinerie und die undurchsichtigen Verwicklungen zwischen große Labels, Radios, Magazinen und Veranstaltern in der Kritik - verglichen mit der Sony-Schlappe in den USA wird zwar ein vergleichsweise
    kleinerer Rahmen angenommen, in dem entsprechende Seilschaften gepflegt werden, aber dass man den Status Quo verteidigen will, daran läßt die IFPI mit ihren jetzigen Verlautbarungen keinen Zweifel: nicht der Hörergeschmack soll entscheiden, was gespielt wird, sondern die Industrie. Wenn durch das Netz neue Möglichkeiten zu mehr Hörer- (und damit Kunden)nähe geschaffen werden, müssen selbige verboten werden: schließlich könnte in den Nischenbereichen ja Konkurrenz entstehen.

    Nebenbei: Intelligente Aufnahmesoftware wie Audiojack oder Streamripper will die IFPI auch kriminalisieren. Aber das wundert nun wirklich niemanden mehr.

    Informationen zur IFPI: http://www.ifpi.de/news/news-694.htm
    Quelle: http://www.gulli.com

Registrierung

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!

Benutzerkonto erstellen

Letzte Beiträge

  • Wie finde ich die besten Fototapeten für mein Zuhause?

    LukasSchmidt 31. März 2025 um 16:24
  • Was habt ihr euch zuletzt gekauft?

    LarsKlars 3. März 2025 um 10:08
  • Word 2010: Silbentrennung aktivieren

    Mannitwo 28. November 2024 um 16:24
  • Die Kunst des Einschenkens von Bier.

    Mannitwo 22. November 2024 um 17:45
  • "Foundation" bei Apple TV+: Zwei Folgen so teuer wie ein Kinofilm

    kinleyperson 17. September 2024 um 11:35
  1. Kontakt
  2. Impressum
  1. Datenschutzerklärung
  2. Nutzungsbedingungen
Community-Software: WoltLab Suite™ 6.0.21