(fuz) Nachdem nun durch den Sony-Trojaner (wir berichteten) offenkundig wurde, wie große Konzerne der Musikindustrie sich schamlos über bestehendes Recht hinwegsetzen, um ihre Machtpositionen beim Urheberrecht durchzusetzen, kann es nur wenig verwundern, daß sie sich auch in anderen Bereichen kaum um Gesetze kümmern:
Bereits im Juli diesen Jahres mußte Sony BMG klein beigeben, und jetzt folgt die Warner Music Group. Welche kriminellen Handlungen sind es diesmal, die zu unterlassen sich die Konzerne gegenüber der Staatsanwaltschaft nun verpflichten mußten? Ganz einfach: Bestechung. Radiosender erhielten Zuwendungen (Betriebskostenübernahme, teure "Geschenke" und Reisen...), geknüpft an die Gegenleistung, die Titel dieser Musikkonzerne besonders häufig zu senden. Damit wurden Hörer und Chart-Platzierung zum eigenen Vorteil manipuliert.
Wie fast nicht anders zu erwarten, wurden die Konzerne nicht verurteilt, sondern konnten durch einen "Kuhhandel" mit der Staatsanwaltschaft ihre Bestrafung abwenden: Warner muß 5Mio US$ an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen. Ein guter Tausch, sieht doch das amerikanische Recht für die Bestechung von Radiostationen und deren Mitarbeitern eine Strafe von bis zu einem Jahr Gefängnis für die Beteiligten vor...
Die Konzerne der Musikindustrie sollten sich wenigstens ein bischen mehr Mühe geben, ihre kriminellen Aktivitäten nicht an die Öffentlichkeit gelangen zu lassen, wenn sie zugleich über ihre Lobbyverbände ihre Rechte gegenüber Bürgern für sich einklagen lassen. Besser wäre es allerdings, sie würden sich einfach selbst an die Gesetze halten, auch wenn es manchmal etwas unbequem ist.
Angesichts der nachgewiesenen Straftaten, die diese Unternehmen begangen haben, stellt sich die Frage: Wie hoch ist hier die Dunkelziffer? Was schlummert noch alles in den Tiefen der trüben Gewässer, in denen der Musikdampfer derzeit zu schwimmen scheint? Wie es scheint, ist das Unrechtsbewußtsein in dieser Branche nur dann gut ausgebildet, wenn es dem eigenen Vorteil zuträglich ist.
Wäre es da nicht denkbar, daß die - wie das Beispiel zeigt - in Sachen Bestechung von Personen mit öffentlich einflußreicher Position sehr geübten Konzerne ihre Fähigkeiten nicht auch im Bereich der gesetzgebenden Organe führender Wirtschaftsnationen zur Anwendung bringen? Die seltsamen Verwerfungen innerhalb der Gesetzestexte, die vielen unklar gehaltenen Formulierungen und Paragraphen, die sich teilweise gegenseitig widersprechen und ausschließen, kurz: die Schaffung von gesetzlichen Grauzonen, in denen hochdotierte Firmenanwälte gegenüber einzelnen Privatpersonen ein leichtes Spiel haben, das alles begründet zumindest einen Anfangsverdacht. Wir dürfen gespannt sein, ob da in einigen Jahren oder Jahrzehnten einmal etwas ans Tageslicht kommt... Wundern sollte es angesichts der bisherigen Vorfälle jedenfalls niemanden mehr.
Der Sachverhalt im Volltext: http://www.oag.state.ny.us/press/2005/nov…roup%20Corp.pdf
Quelle: http://www.oag.state.ny.us