Internetanbieter müssen Kunden Auskunft über gesammelte Daten geben
Internetanbieter müssen laut Gerichtsbeschluss die von ihnen gesammelten Kundendaten auf Anfrage an die Nutzer weitergeben. "Dazu genügt eine formlose Anfrage", erklärt Thilo Weichert, Datenschutzbeauftragter von Schleswig-Holstein. Am besten wendet man sich an den jeweiligen Datenschutzbeauftragten des Unternehmens, dieser muss aber nicht namentlich ebnannt werden. Es genügt somit die Anschrift: An den Datenschutzbeauftragten der/des XXX.
Allerdings sollte man nicht nur oberflächlich anfragen, sondern gleich darauf hinzuweisen, dass man die Verbindungsdaten einsehen möchte. "Sonst passiert es wohl häufig, dass die Unternehmen nur die Informationen liefern, die der Kunde bei Vertragsabschluss selbst gegeben hat." Dazu gehören zum Beispiel seine Adresse oder der von ihm gewählte Tarif. Oft werden die Kunden laut Weichert natürlich über einen längeren Zeitraum hingehalten. "Erst wenn man mit dem Anwalt oder der Verbraucherzentrale droht, bewegt sich was." Will der Anbieter die Daten nicht rausrücken, sollten sich die Betroffenen beim Datenschutzbeauftragten ihres Bundeslandes melden.
Nach einem aktuellen Urteil des Landgerichts Darmstadt (Az. 25 S 118/2005) dürfen Internetanbieter nur Daten speichern, die für Rechnungserhebung notwendig sind. Die bei jeder Verbindung neu vergebene und für die Rechneridentifikation notwendige IP-Adresse etwa muss demnach sofort nach Beendigung der Verbindung vom Provider gelöscht werden. Mit Hilfe der IP-Adresse ließe sich sonst herausfinden, auf welchen Websites der Nutzer unterwegs war.
Quelle: http://www.heise.de