14.10.06 (12:12)
Nun ist die letzte Hürde genommen. Das Bundesverfassungsgericht Karlsruhe genehmigte die Ermittlung von Handy-Rufnummern und -Standorten!
IMSI-Catcher - Vom Bundesverfassungsgericht genehmigt
Nun dürfen die Strafverfolgungsbehörden hochoffiziell die sogenannten IMSI-Catcher (IMSI= International Mobile Subscriber Identity) einsetzen, das bestätigte das Bundesverfassungsgericht. Im Übrigen ist das Bundesverfassungsgericht kein Gericht der Instanzen, es ist ein Spezialgericht, um u. a. "Akte der Staatsgewalt" sorgfältig zu prüfen.
Wie aber funktioniert der Catcher? Der IMSI-Catcher simuliert die Basisstation des zu überwachenden Handys. Ein aktives Handy (die SIM-Karte) tauscht sich immer wieder mit dieser Basisstation aus, stets beim einschalten, danach in Intervallen. Diese Abfragen an die Basiststation werden nun an den Catcher umgeleitet und an die Ermittlungsbehörde übermittelt, der aktuelle Standort des Handy-Nutzers ist dann bekannt. Dieses Verfahren ist nicht mit der simplen "Funkzellen-Überwachung" zu vergleichen.
Hat die zu überwachende Person wie üblich mehrere Handys im Einsatz, so wird die Position der aktuellsten Nummer übermittelt, ggf. eine Telefonüberwachung geschaltet.
Bevor wieder Diskussionen um den Einsatz und die "armen Bürger" entstehen sei gesagt, dass die Bundesanwaltschaft seit 2002 genau vier Mal von dieser Möglichkeit Gebrauch machen musste, in drei Fällen war man erfolgreich.
Die Humanistische Union legte eine Verfassungsbeschwerde ein, die der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts nun einstimmig abschmetterte. Da es nur um die Kommunikation technischer Geräte untereinander ging, könne von einer angenommenen Verletzung des Fernmeldegeheimnisses keine Rede sein. Das informationelle Selbstbestimmungsrecht ist ebenfalls unberührt, da Daten unbeteiligter Dritte lediglich verglichen, jedoch auch anschließend gelöscht werden. Man ging noch einen Schritt weiter und verzichtet auf die Unterrichtung Dritter, da die Eingriffsintensität sehr gering sei. Die Catcher dürften jedoch nicht dazu eingesetzt werden. Gespräche simultan abzuhören. Dazu bedarf es anderer Hilfsmittel und Genehmigungen.
Die Schwierigkeiten der Strafverfolgung, seit Beginn des Handyzeitalters, sind somit wieder eine Stufe geringer.