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GEMA will Musikdienst MP3flat vernichten

  • Anonymous
  • 4. Februar 2007 um 19:21
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    • 4. Februar 2007 um 19:21
    • #1

    04.02.2007 (19.20)
    Die Gema ist glaube ich die zurzeit meistgehasste Gesellschaft, die es hier zu Lande gibt. Nun holt sie schon wieder zum Rundschlag aus.

    Webdienst Mp 3flat – GEMA holt zum Vernichtungsschlag aus



    Der GEMA(Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) ist schon wieder ein Web Dienst ein Dorn im Auge. Diesmal betrifft es den beliebten Dienst MP3flat(Wir berichteten). Dieser Dienst stellt jedem User, nach Anmeldung, kostenlose Musik, gespeichert als MP3, zum Download bereit. Die Songs selber, werden von dem Onlinedienst während Webradiosendungen mitgeschnitten. MP3flat argumentiert, dass sie ja keine Vervielfältigung anfertigen, sondern das machen, was jeder Nutzer machen darf: Vor dem Sender sitzen und deren ausgestrahltes Programm (für das vom Sender brav GEMA gezahlt wird) als Privatkopie mitzuschneiden.
    Dagegen geht die GEMA vor und erwirkte am 29. Januar 2007 beim Landgericht Köln eine einstweilige Verfügung gegen die Betreiber des Radio-Recorder-Dienstes "Mp3flat.com".
    Das Landgericht Köln verbot daher den Betreibern die Vervielfältigung geschützter Musikwerke im Rahmen des Dienstes ohne Zustimmung der GEMA. Die von den Betreibern vorgebrachten Argumente vermochten das Gericht nicht zu überzeugen.

    Zurzeit ist die Web Site immer noch online. Mitschnitte sind weiterhin möglich. Schade, dass kein Archiv mehr vorhanden ist. Das ist wohl die Auswirkung des oben genannten Urteils. Habe gerade mein Profil neu eingerichtet und morgen kann ich dann über die genauen Ausmaße berichten.

    Quelle: The Inquirer

  • Funkenzupfer
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    • 5. Februar 2007 um 02:39
    • #2

    Über die Zulässigkeit des bestehenden Dienstes in der gegenwärtigen Form wurde dabei noch nicht geurteilt, auch wenn die GEMA in ihrer Pressemitteilung durch die Wortwahl gerne glauben machen möchte: Deren Aussage
    "Die von den Betreibern vorgebrachten Argumente vermochten das Gericht nicht zu überzeugen"
    bezieht sich nur auf die Diskussion um den Erlaß einer einstweiligen Verfügung, und sagt nichts über die Zulässigkeit oder Unzulässigkeit der zu verhandelnden Sache selbst aus. Die Verfügung soll prophylaktisch verhindern, daß sich Schäden ins unermeßliche steigern. Je nachdem wie der Rechtsstreit endet, kann dadurch nun aber auch die GEMA selbst schadenersatzpflichtig geworden sein.

    Ob der Aufzeichnungsdienst nun also urherberrechtskonform ist oder nicht, wird das Gericht noch zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden müssen. Die Chancen für einen Weiterbetrieb stehen durchaus nicht schlecht. Denn: Solange der Dienst nichts anderes realisiert als die Internet-Version einer Timer-Aufzeichnung eines beliebigen handelsüblichen Videorekorders, läßt sich ein Verbot nur mit haarsträubenden juristischen Winkelzügen begründen.

    Wir werden weiter berichten.

    Grüße
    Funkenzupfer.

    \"Wo kämen wir hin, wenn alle sagten, wo kämen wir hin, und niemand ginge, um einmal zu schauen, wohin man käme, wenn man ginge.\" (Kurt Marti)

  • antidote
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    • 11. Februar 2007 um 22:38
    • #3
    Zitat von Funkenzupfer

    ......Denn: Solange der Dienst nichts anderes realisiert als die Internet-Version einer Timer-Aufzeichnung eines beliebigen handelsüblichen Videorekorders, läßt sich ein Verbot nur mit haarsträubenden juristischen Winkelzügen begründen.......


    Hatten nicht die Online-Videorekorder juristisch teilweise ziemliche Bauchlandungen hingelegt?

    Never argue with an idiot. He'll drag you down to his level and beat you by experience - Lesen schadet der Dummheit-Honi soit qui mal y pense

  • Anonymous
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    • 22. Februar 2007 um 17:58
    • #4

    So jetzt hat die GEMA es vollbracht.

    Gestern Abend nahm der Provider Host Europe den Dienst vom Netz, da die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte(GEMA) mit rechtlichen Schritten gedroht hat.
    Wie es nun weiter geht, steht in den Sternen.

    Die ganze Meldung könnt Ihr hier, bei WinFuture nachlesen.

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