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Jabra BT500 defekt. Wer trägt die Kosten (Versandkosten)?

  • chainon
  • 21. Februar 2008 um 23:50
  • chainon
    Meister
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    • 21. Februar 2008 um 23:50
    • #1

    Hallo Community,

    mein Jabra Headset lässt sich nicht mehr starten, deshalb habe ich mit der Hotline von Jabra telefoniert, die sagten mir, dass ich das Gerät einschicken kann, aber die Versandkosten selber tragen muss. Darum geht es mir.

    Nachdem ich eine Rückemail von der Adresse erhalten habe muss ich mein Headset nach Netherland schicken.

    International:
    Päkchen ab 8,6 Euro
    Paket ab 17,00 Euro

    Dann kann ich doch das in ein neues besseres Bluetooth Headset zu investieren, oder?
    Amazon.de: Plantronics Voyager 520 Bluetooth Headset: Elektronik

    Muss ich überhaupt die Versandkosten tragen?

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  • Magic Mike
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    • 22. Februar 2008 um 00:45
    • #2

    Frage ist als allererstes mal, hast Du das Gerät denn in den Niederlanden gekauft? Wenn nicht musst Du das nämlich gar nicht da hinschicken.

    Rein rechtlich ist für die Garantie nämlich der Verkäufer zuständig, der muss sich dann auch um den Versand und die Kosten kümmern. (bei manchen "Geiz ist geil" Discountern versuchen einem die Verkäufer aber das Gegenteil weiszumachen, aber nicht abwimmeln lassen!!)

    Wenn Du das Gerät direkt beim Hersteller gekauft hast, musst Du es auch auf Deine Kosten zurückschicken. Du kannst allerdings die Kosten falls das Gerät wirklich defekt ist auch vom Hersteller/Garantiegeber zurückverlangen.
    (Wobei ich nicht weiss, ob und wie das gilt, wenn der Verkäufer, also in diesem Falle der Hersteller seinen Sitz gar nicht in Deutschland hat, denn dann greifen ja eigentlich keine deutschen Gesetze)

    Ganz anders ist es aber wenn das Gerät gar nicht defekt ist/war, dann hast Du Pech gehabt und bleibst sowieso auf den Kosten sitzen.

    Wer nicht weiss wovon er redet sollte besser die Klappe halten.
    Also: Schnauze Welt!

  • *Blue*
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    • 22. Februar 2008 um 07:47
    • #3

    Moin

    Hast du denn noch Garantie auf das Headset ?
    Online oder im Laden gekauft?

    In beiden Fällen solltest du einmal in die AGBs des Hänlders schauen .
    Wenn dort nichts zu den Versandkosten (zb.Kosten trägt der Käufer) aufgeführt ist trägt immer der Händler/Verkäufer diese.

    Ich würde auf jedenfall ersteinmal versuchen das Gerät einzuschicken.
    Natürlich Versandkostenfrei.

    Sach mal Becheid wie es weiter geht.

    Gruß

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  • chainon
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    • 22. Februar 2008 um 08:31
    • #4

    Ja ich habe noch Garantie bis zum 24 Aprill 2008 Kauftdatum ist der 24 Aprill 2006 bei Mindfactory AG Ihr Computer Online Shop für Hardware und Software habe ich das Bluetooth Headset damals gekauft.

    Das Headset startet nicht mehr und beim laden des Headsets springt das LED vom roten leuten nicht ins grüne, wie sonst.
    Ich habe es schon Tage lang geladen, da passiert nicht.
    Der Support-Mensch sagte Akku ist defekt und kostenpflichtig einschicken!!!!:mad:

    Wie kann ich den das Headset kostenlos zu GN Netcom European Repair Centre schicken? Einfach zur Post und sagen, dass das Päkchen kostenlos dort hinschicken lassen?
    Geht das?
    AGB? Habe auch schon gesucht und nichts gefunden von Jabra.

    Zusammenfassend
    Garantie: Ja
    Gekauft im Onlineshop
    Hersteller Jabra vielleicht gekauft von GN Netcom siehe
    Jabra

    Danke für die Hilfe

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  • *Blue*
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    • 22. Februar 2008 um 08:42
    • #5
    Zitat von Bang


    Wie kann ich den das Headset kostenlos zu GN Netcom European Repair Centre schicken? Einfach zur Post und sagen, dass das Päkchen kostenlos dort hinschicken lassen?
    Geht das?
    AGB? Habe auch schon gesucht und nichts gefunden von Jabra.



    Das wird die Post wohl nicht mitmachen.
    Wenn du in den AGBs nichts findest würde ich den Holine Fuzzi noch einmal kontakten.

    Der Akku ist fest eingebaut und kann nicht einzeln getauscht werden?

    Du könntest dich aber auch einmal an Mindfactory wenden.
    Die müssen eigendlich für ihre Verkaufsware gerade stehen.

    Mindfactory Call-Back

    Allerdings wäre hier eine Rechnung nötig.
    Wenn du die noch hast stehen deine Chancen bestimmt gut.

    Gruß

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  • Magic Mike
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    • 22. Februar 2008 um 10:50
    • #6
    Zitat

    Du könntest dich aber auch einmal an Mindfactory wenden.
    Die müssen eigendlich für ihre Verkaufsware gerade stehen.

    Genau das meinte ich mit:

    Zitat

    Rein rechtlich ist für die Garantie nämlich der Verkäufer zuständig

    Du musst das Gerät definitiv nicht zum Hersteller sondern zum Verkäufer der Ware schicken.

    Und wenn der versucht das abzuwimmeln, nicht beirren lassen, die müssen sich darum kümmern.

    Zitat

    Daher ist die Praxis des Einschickens an den Hersteller, welche gerade im Bereich Vertrieb von elektrischen Geräten sehr beliebt ist, an sich nicht statthaft, soweit der Käufer eine Ersatzlieferung verlangt. Solange der Verkäufer die Sache ohne Umstände austauschen kann, ist diesem Wunsch des Käufers zu entsprechen. Geht der Verkäufer hierauf nicht ein und beharrt auf der Einsendung, so verletzt er seine Pflicht zur Nacherfüllung und macht sich schadenersatzpflichtig

    Zitat

    Da sich die Pflicht zur Gewährleistung aus dem Kaufvertrag ergibt, gibt diese auch nur Ansprüche gegen den Verkäufer, nicht aber gegenüber dem Hersteller oder Zwischenhändlern in der Lieferkette

    Versuche einfach mal dem Verkäufer auf die "Füsse zu treten" und weise ihn darauf hin, das er gesetzlich zur Gewährleistung verpflichtet ist.
    (das Wort "Gewährleistung" ist in diesem Falle immer wichtig, der rechtliche Unterschied ist nämlich: Gewährleistung ist gesetzlich Pflicht, Garantie bezeichnet eine freiwillige Leistung!!)

    Das einzige Problem an der Geschichte ist, Du hast das Teil schon länger als sechs Monate, d.h. eigentlich musst Du beweisen, dass der Mangel (und eine "verfrühte Abnutzung" ist auch nur ein Mangel) schon bei der Lieferung bestanden hat.

    Das kann aber auch in Form einer eidesstattlichen Versicherung erfolgen, in der Du angibst das Gerät nur zu einem "bestimmungsgemässen Gebrauch" verwendet zu haben und deshalb nur die Möglichkeit besteht dass das Gerät bei Auslieferung einen "versteckten Mangel" hatte und Du diesen nun "unverzüglich" geltend machst. (die drei in "" gesetzten Formulierungen sind sehr wichtig, da sie sich genau auf gesetzlich verankerte Rechte beziehen)

    Aber anscheinend hat Mindfactory da öfter Probleme mit!
    Siehe hier: [url=http://forum.geizhals.at/t252495,-1.html]Mindfactory wider EU-Recht, nach 6 Mon nix mit Garantie/Gewährleistung[/url]

    Kam als erster Eintrag bei google als ich "Handelsgesetz Garantie Gewährleistung" eingegeben hatte :twisted:

    Mehr an Info würde den Rahmen des ganzen hier sprengen, aber Du kannst mir ja mal ne PN schicken wenn Du noch Fragen hast (als Grosshandelskfm habe ich das alles mal ausführlich lernen müssen :D)

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  • chainon
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    • 28. Februar 2008 um 18:53
    • #7

    Ich habe mir Zeit gelassen, aber jetzt doch entschieden das Jabra Bluetooth Headset zu versenden, da ich sparen möchte.

    Das Jabra Heaset BT500 eingepackt in ein wattierten Briefumschlag und zur Post. (etwa doppelt so groß wie ein normales Briefumschlag)

    Und siehe da die nette Dame hat mir nur 2 Euro berechnet. :D

    Der Umschlag enthielt 3 Zettel und das Headset.

    Na dann bin ich sehr gespannt, wie die Geschichte ausgeht.

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  • chainon
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    • 6. März 2008 um 22:08
    • #8

    Heute habe ich Post von GN Netcom European Service Centre B.V.

    Drinne war ein Jabra BT 500.

    Und es funktioniert. Alles Super :D

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  • *Blue*
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    • 7. März 2008 um 15:51
    • #9

    Na da kann man mal sehen:
    Kundendienst kann auch Kundenfreundlich sein.

    Freut mich für dich.

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  • Funkenzupfer
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    • 7. März 2008 um 19:53
    • #10

    Prima. Und wie lautet die Antwort auf die Frage aus der Threadüberschrift? Wer trägt denn nun die exorbitanten Versandkosten von 2 Euro nebst Verpackung :D ?

    \"Wo kämen wir hin, wenn alle sagten, wo kämen wir hin, und niemand ginge, um einmal zu schauen, wohin man käme, wenn man ginge.\" (Kurt Marti)

  • chainon
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    • 7. März 2008 um 21:53
    • #11

    Na der Kunde in diesem Fall. Da fällt mir ein, dass ich bei Amazon mal ein falsches Buch bestellt hatte und das Buch + Versandkosten wiedererstattet bekommen habe.;)

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