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proBino - Onlineabzocke mit dubiosen Rechnungen

  • Anonymous
  • 17. Oktober 2005 um 17:44
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    • 17. Oktober 2005 um 17:44
    • #1

    proBino ist ein deutscher Online-Anbieter und zockt derzeit österreichische Haushalte ab - zumindest wird das versucht.

    Ob diese Abzocke auch bei uns versucht wird ist noch ungewiss, aber nicht auszuschließen!

    Auf der Webseite verspricht der Anbieter Konsumenten regelmäßig bei Veranstaltern einzutragen, über die der Konsument gratis Produktproben und Gutscheine erhält. Wer sich jedoch in die Liste eintragen lässt, muss 84 Euro für ein Jahres-Abo zahlen.

    Vorgehen

    Und so geht "proBino" laut AK (Arbeiterkammer Austria) vor: Der Internetdienst verweist auf die IP-Adresse - also die numerische Computeradresse - unter der angeblich bestellt worden ist.

    *adnews*

    Zum potenziellen Opfer könnte man aber schon viel früher werden, nämlich dann, wenn man sich auf anderen Web-Seiten an Gratis-Gewinnspielen beteiligt. Werden dort gewollt Name, Adresse, Geburtsdatum, oder auch ungewollt IP-Adresse bekannt gegeben, bestehe die Gefahr, dass diese Daten für andere Zwecke weiterverkauft und missbraucht werden, hieß es am Montag in einer Aussendung der Arbeiterkammer.

    Zahlreiche Beschwerden machten die Verbraucherschützer hellhörig!

    Sollte auch hierzulande so eine Rechnung ins Haus flattern, so ist der Verhaltenstipp ganz einfach. Nichts bestellt heißt nichts bezahlen. Notfalls auch an eine Verbraucherzentrale des jeweiligen Bundeslandes wenden und gut ist es!

    Quelle: derStandard.at

  • Gebbomaus
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    • 21. Oktober 2005 um 18:56
    • #2

    Hallo Leute,

    als ihr seid nicht alleine mit dieser Geschichte der Trittbrettfahrerin Petra Pirrung und Proby bzw Probeno bzw Freshwin.de .

    Es ist die selbe Masche wie Probino.de der Gebrüder Corvers und auf die ist gerade die Jagdsaison eröffnet worden.

    Also wenn schreiben von dem Inkasso Büro " Proinkasso " Auftauchen braucht Ihr noch keine Angst zu haben das am nächsten Tag der Gerichtsvollzieher vor der Tür steht. Diese Mahnung hat auch eigentlich noch garnichts zu sagen und es gibt auch nette Rückschreiben die man sowohl der Proby als auch der Proinkasso senden kann.

    Bitte mail an Rick24146@yahoo.de oder gebbomaus@hotmail.com

    Das Thema Probino wird derzeit hier sehr hart Behandelt und ich kann sagen das auch schon die Presse an dem Fall drann ist:

    http://www.gti-verbraucherschutz-forum.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?board=902

    ggf falls müßt ihr euch zum schreiben Anmelden aber ist Kostenlos.

    Soweit es jetzt aussieht geben sich Pirrung und Corvers die Klinke in die Hand und man muß dringend etwas Unternehmen - was wir auch versuchen .

    Da die von uns verwendeten Vorlagen aber auch für Proby genutzt werden können sowie für Proinkasso ( es sind 2 Vorlagen ) könnt Ihr diese gerne bekommen.

    Lasst euch auf keinen Fall unter Druck setzen oder drohen !

    Für weitere fragen stehe ich euch gerne zur Verfügung.

    Gruß

    Gebbomaus

  • Anonymous
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    • 21. Oktober 2005 um 19:01
    • #3

    Hallo und willkommen hier bei uns!

    Fragen? Jede Menge...

    Wer bist du, steckt eine Mannschaft dahinter oder kämpft man noch alleine? Gibt es eine Strategie oder einen bereits gewählten Rechtsanwalt?

    Wie kamst du auf unseren Beitrag?

  • Gebbomaus
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    • 21. Oktober 2005 um 20:14
    • #4

    Ich hab euch gefunden .. als ich bei google nochma probino eingegeben habe und es sind schon die Medien eingeschaltet und es ist schon eine Polizeidienststelle in Hofheim wo dieser Kn... wohnt informiert dort liegen auch schon jede mengen an Anzeigen vor ...

    Bei uns stecken eigentlich viele drin weil jeder der was weiss schreibt es und einige kümmern sich um die arbeit ( Medien , Polizei usw ) ...

    Gruss Gebbomaus

  • Alundra
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    • 23. Oktober 2005 um 19:40
    • #5

    Hallo,

    ich war leider auch so blöd und war auf der Seite von denen. Ich habe die Anmeldung zwar abgebrochen, als ich las dass es doch Geld (84,- € ) kostet, aber nun ist mir von deren Inkassobüro ein Schreiben über 160,- € ins Haus geflattert. Hast du vielleicht einen Tipp, wie ich mich nun verhalten soll?
    Liebe Grüße
    Gaby

  • Anonymous
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    • 23. Oktober 2005 um 19:43
    • #6

    Hallo Gaby, hat doch prima funktioniert mit dem anmelden hier, was?


    Nun, der erste Schritt: NICHT Bezahlen! Lass dich nicht enschüchtern und schreibe zusätzlich an einen der oben eingeblendeten E-Mail-Addys. Da kannst du nachfragen, ob es schon ein Standard-Schreiben für Geschädigte gibt.

    Haben die dir eine Frist gesetzt, dann antworte kurz und prägnant vor Ablauf der Frist, dass du nicht bezahlen wirst sondern bei Aufrechterhaltung der Forderung einen Rechtsanwalt mit der Wahrung deiner Interessen beuaftragen wirst. KÜNDIGE sofort den Vertrag, schriftlich, denn das Widerrufsrecht muss gelten. Mach das per Einschreiben mit Rückantwort/Rückschein, also auf jeden Fall schriftlich!!!

    Wann hast du dich genau eingeloggt?

    Leider verstehen die keine normale Sprache, sprich freundliche Bitten. Und nicht telefonieren oder mailen, ja?

  • Alundra
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    • 24. Oktober 2005 um 12:26
    • #7

    Hallo,

    ich habe mich gestern Abend noch schnell registriert und auch die Schreiben für Geschädigte bekommen und schon zur Post gebracht. Klappte alles ganz toll. Nochmals vielen Dank :D Mal sehen, wie es nun weiter geht.
    Liebe Grüsse
    Gaby

  • Anonymous
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    • 24. Oktober 2005 um 12:30
    • #8

    Dann ist ja alles okay!

    Halte uns bitte auf dem laufenden, ja? Toi Toi Toi!!!

  • Anonymous
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    • 27. Oktober 2005 um 15:45
    • #9

    Das habe ich aus den NEWS gefischt!!! Interessant!!!

    Zitat von useconsul

    Habe am 8.10.05 eine Rechnung von ProBino über 84 Euro und ein Jahresvertrag zu Warenproben und Gutscheine erhalten. Bestelldatum war 23.9.05. - War mir völlig unbekannt, habe nie bewust geordert. Sofort noch am selben Tag dieser Bestellung widersprochen. Rückmail von ProBino: Leider ist kein Widerruf vorhanden und die Frist verstrichen, somit ist der Vertrag rechtskräftig.- Nun habe ich heute eine Zahlungsaufforderung über 160 Euro erhalten (84 E zzgl. 76 E Inkasso + Gebühren). Inkassofirma: ProInkasso! Hängen die irgendwie zusammen? - So kann man seinen "unrechtmäßigen" Gewinn verdoppeln. - eine reine Abzocke !!!! - Vorsicht - Ich habe diese Angelegenheit einem RA übergeben und überlege mir, das der Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Internetkriminalität zu überlassen. -
    Würde mich über eure Kommentare und Erfahrungsberichte freuen.

    Bitte Bescheid geben wie es denn weiterging, ja? Danke!

  • Alundra
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    • 27. Oktober 2005 um 18:07
    • #10

    Hallo,
    auch ich habe von Probino eine Rechnung per Mail erhalten. Obwohl ich mich da nicht eingetragen hatte. Sicherheitshalber habe ich auch widerrufen und die gleiche Antwort erhalten. "Leider ist kein Widerruf vorhanden und die Frist verstrichen, somit ist der Vertrag rechtskräftig.
    Dann kam diese Mail

    Sehr geehrte/r Damen und Herren,

    Wir haben einen Zeitstempel mit der exakten Uhrzeit sowie ihre IP-Nummer! Dies
    ist absolut ausreichend und versteht sich als "digitale Signatur" und ist
    genauso gültig wie eine Unterschrift per Hand!

    Sollten sie sich nicht eingetragen haben, gehen sie bitte zu der nächsten
    Polizeideinststelle und machen sie eine Anzeige gegen Unbekannt, wegen dem
    Missbrauchs Ihrer Daten!
    Wir werden selbstverständlich der Polizei dabei helfen die Person zu finden,
    welche sie eingetragen hat und unsere Forderung an diese Person weiterzugeben!


    Wir möchten Sie dennoch drauf hinweisen, sollten Sie sich doch eingetragen
    haben, und die Polizei dies aus Ihren Ermittlungen feststellen. Werden Sie mit
    enormen kosten belastet und die Staatsanwaltschaft wird eventuell gegen Sie
    Strafrechtlich vorgehen.

    Testen Sie unseren Service und begleichen Sie die offene Rechnung und Sie
    werden merken, dass Ihre Entscheidung sich bei uns anzumelden richtig war.


    ------------------------------------
    Mit freundlichen Grüßen

    Diese wurde um 1.20 nachts geschrieben ;) Das sind ja richtige Streber.

    Damm erhielt ich ein Schreiben vom Inkassobüro "Proinkasso". Gehören so weit ich es mitbekommen habe zusammen. Ich teilte Ihnen freundlich mit, dass ich nichts bestellt habe und auch nichts bezahlen werde.
    Danach erhielt ich die erste Mahnung. Allein diese Reihenfolge ist schon zum Lachen. Ich sandte jeder der beiden Firmen ein Schreiben, welches ich hier als Vordruck erhielt. Gestern erhielt ich von Prinkasso 2 Mahnungen (eine um 11.05 und 11.18 Uhr) . Ich lasse mich da nicht verrückt machen.
    Nun hinzu kommt, dass die nun in der Beweispflicht sind, dass es meine IP ist, welche die mir genannt haben. Und diese IP ist leider nicht meine :)
    Also mal abwarten

  • Anonymous
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    • 27. Oktober 2005 um 18:09
    • #11

    Hast du den Vordruck des Widerrufs per Einschreiben mit Rückantwort/Rückschein versandt???

    Diese Taktik der Einschüchterung sollte genutzt werden um eine Offensive daraus zu machen. Geh ruhig zur Polizei, aber lass dort Ermittlungen GEGEN diese Firma einleiten. Je mehr Anzeigen, desto besser für den ermittelnden Staatsanwalt!

  • Anonymous
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    • 31. Oktober 2005 um 13:57
    • #12

    Hier etwas Neues von eben!

    Zitat

    Auch eine Bekannte von mir ist betroffen, die sich dort bei Probino nie eingetragen hat. Nach umfassender Recherche in den Foren ist "Nicht-Zahlen" angesagt. Meine Empfehlung ist, sich mit dem Sachbearbeiter der Polizei: Herr Schuber, Kripo Hofheim Taunus, Tel.: 06192-2079-377 zu unterhalten...denn dort liegt das Thema "Probino" längst und dort werden die Beschwerden und Anzeigen gesammelt. Danach ist man bedeutend beruhigter !


    Mit freundlichen Grüßen

    Jens Roth

    Tel.: *****

    Fax.: *****

    Mail: Jens.Roth******


    Amtsgericht
    Aschaffenburg
    HRB ****

    Bankverbindung
    BLZ ******

    Kto-Nr. ********

    Alles anzeigen

    Die mir bekannten und hier nicht erforderlichen Daten wurden unkenntnlich gemacht.

  • kelu69
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    • 31. Oktober 2005 um 14:26
    • #13

    Da bin ich ja froh, dass es nicht nur mir so erging und ich glücklicherweise diese Seite gefunden habe.
    Gratisproben sind für mich immer noch kostenlose Ware. Und so füllte ich die erste Seite besagter Firma aus. Auf der 2. Seite wurden die Kosten aufgelistet. Da klickte ich dann auf <Zurück> und dieser Fall war für mich abgeschlossen. :roll:
    Denkste. Nach einer Woche kam die Rechnung 84 Euro. Da mailte ich gleich zurück, dass ich nichts bezahlen werde, da ich diesen Vorgang ja abgebrochen habe. Eine Woche war Ruhe und ich erhielt die 1. Mahnung. Darauf mailte ich wieder zurück und erklärte nochmals den Sachverhalt. Drei Tage später nahm die Firma Stellung zu meinen E-Mails, wo diese mir mitteilt, dass schon die IP-Adresse und die Zeit zur Rechnungstellung reicht. So eine Unverschämtheit. :evil:
    Ich habe dann proBino per E-Mail mitgeteilt, dass ich mich an die Medien bzw. Polizei wenden werde. Beim Verbraucherschutz möchte ich mich auch kundig machen. :twisted:

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    • 31. Oktober 2005 um 14:36
    • #14

    Erst einmal herzlich willkommen bei uns!

    Hast du schon rechtzeitig schriftlich Widerspruch eingelegt??? Das wäre wichtig. Diese berühmte Frist von 14 Tagen sollte man, wenn möglich, einhalten.

    Nur per Einschreiben mit Rückantwort/Rückschein und Datum des Poststempels ist entscheidend!

    E-Mails bringen nicht viel, aber speichere die auf alle Fälle ab, vor allem die Antworten mit Datum und Uhrzeit! Also komplette Sicherung!

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    • 31. Oktober 2005 um 14:39
    • #15

    SO, DAS KAM EBEN GANZ AKTUELL:

    Zitat

    Hallo Herr Kaiser !

    Nach Rücksprache (vor 10 Minuten) mit Herrn Schuber, Kripo 65719 Hofheim (Taunus), Tel. 06192-2079-377 oder -302 (Abteilung) sollte dringend folgendes in allen verfügbar und zum Thema aktiven Foren kommuniziert werden:

    Alle die von Probino meinen auf die gleiche Weise betroffen zu sein, sollen auf gar keinen Fall ohne dort telefonisch Rat eingeholt zu haben Geld zahlen!

    Vielmehr ist seit zwei Wochen die genannte Dienststelle zuständig und freut sich über jeden Betroffenen der dort anruft und sein Problem schildert! Die in allen Foren beschriebenen Vorgänge sind dort bekannt. Die Kripo braucht an dieser Stelle die Mithilfe der Betroffenen !!!!

    Dies ist der organisierte Weg um schnell zu vernünftigen Ergebnissen zu kommen und den Menschen die Angst vor Mail-Verkehr dieser Art zu nehmen.

    Nehmt alle Kontakt zu dieser speziell eingesetzten Dienststelle auf! (Das öffentliche Interesse, die Medien, sind unmittelbar dran)

    Bitte diesen oder ähnlichen Text möglichst schnell und flächendeckend verbreiten, d.h. auch mit der Telefonnumer der Diensstelle


    Mit freundlichen Grüßen


    Jens Roth

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  • kelu69
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    • 31. Oktober 2005 um 14:47
    • #16

    Danke für die schnelle Antwort. Schriftlich Widerspruch habe ich noch nicht eingelegt. Ich dachte ja, man kann es so lösen.
    Aber die E-Mails habe ich gespeichert und ausgedruckt. Diese wollte ich dann auch mit zur Polizei nehmen.
    Ist das o.k.?

  • Anonymous
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    • 31. Oktober 2005 um 14:50
    • #17

    Rufe doch gleich mal an, Nummer habe ich ja eingeblendet, verlange Herrn Schuber oder einen anderen in den Sachverhalt involvierten Kollegen bitte. Stichwort: ProBino

    Und gib Bescheid, was man dir so rät, ja? Das bestärkt die anderen Leser und Betroffenen.

  • Funkenzupfer
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    • 1. November 2005 um 00:39
    • #18

    Was da abläuft ist ja mal wieder gaaaanz toll. Mehr sag' ich dazu besser nicht.
    Es ist ja auch wirklich nicht immer ganz einfach im wilden WWW zu unterscheiden wer die "Guten" und wer die "Bösen" sind. Ob man da mal ein paar Wegweiser aufstellen könnte? Wird aber wohl eher nichts daraus, denn für einige Firmen wäre das ja dann "geschäftsschädigend", und mit diesem Schlagwort erstickt man hierzulande ja nur allzugern jegliche unliebsame Kritik und macht Medien mundtot.

    Ohne mich nun durch sämtliche 580 Beiträge des ersten Probino-Threads im GTI-Forum hindurchgequält zu haben, ist mir beim Überfliegen der ersten -zig Beiträge immer wieder die Frage hinsichtlich der in den Schreiben des Unternehmens angegebenen IP's aufgefallen. Ob das im weitern Verlauf dort geklärt wurde, weiß ich nicht. Trotzdem an dieser Stelle ein paar Worte zu diesem Thema aus technischer Perspektive, das ist das, was wir von XP-Tipps-Tricks nicht nur für bereits Betroffene tun können.

    1.) IP's sind die Nummern, welche einen an ein Netzwerk (auch das Internet ist ein solches) angeschlossenen Computer gegenüber den anderen Rechnern identifizieren, damit Daten an ihn geschickt werden können. Dies ist erforderlich, damit z.B. auch unser XP-Tipps-Tricks-Server weiß, wem er diese Seite hier grade zeigen soll, sonst käme bei keinem etwas auf dem Bildschirm an. Das ist also nicht vergleichbar mit dem Nummernschild eines Autos, denn ein solches funktioniert ja auch ohne letzteres, es ist eher schon wie eine Telefonnummer. Von einigen Methoden (Stichwort: "High Anonymity Proxy") abgesehen teilt also jeder der eine beliebige Seite im Internet besucht deren Server seine IP und meist noch einiges andere über die Lebensgewohnheiten seines PC's mit, Internetbrowser sind eine geschwätzige Spezies. Da die IP's protokolliert werden, kann man hinterher leicht behaupten, der Betreffende habe auf einer Website dies und jenes getan, nur weil er grade zufällig vorbeigesurft ist. Daß es u.U. nicht stimmt weiß dann nur der Betreffende selbst und derjenige, welcher die Behauptung - aus welchen Gründen auch immer - in die Welt setzt.

    2.) Die Gesamtheit aller 4,3 Mrd. (IPv4) verfügbaren IP-Adressen ist aufgeteilt unter den verschiedenen Teilnehmern am Internet, meist sind es ganze Blöcke von Adressen die an eine bestimmte Einrichtung oder Firma vergeben wurden. (Deshalb sind die IP's die man dynamisch von seinem Provider zugeteilt bekommt oftmals in einigen Stellen ähnlich, das ist aber nicht zwingend so.) Die Vergabe wird übrigens von einer zentralen Stelle, der IANA (Internet Assigned Numbers Authority) vorgenommen, sodaß es ausgeschlossen ist daß eine einzelne IP mehrfach vergeben wird. Zu unterscheiden hiervon sind die Adressen der PC's im LAN, welche aus dem für private Zwecke reservierten Adressraum gewählt werden müssen. Diese sind aber nicht öffentlich (aus dem Internet) zu erreichen und auch nicht eindeutig zuzuordnen (sie werden im Internet nicht geroutet).

    3.) Je nach Zugangsart zum Internet hat jeder Nutzer entweder stets die gleiche IP (="statische IP"), oder er bekommt jedesmal bei der Einwahl eine beliebige grade verfügbare aus dem Adressraum seines Anbieters zugeteilt ("dynamische IP"). Statische IP's sind i.d.R. bei großen Firmen, Hochschulen und öffentlichen Einrichtungen mit eigener Netzwerkinfrastruktur, seltener auch bei Privatpersonen mit speziellen Verträgen, zu finden. Mit dynamischen IP's wird meist der normale Freizeit-surfer von seinem Provider (sowohl bei DSL als auch bei Einwahl über 56k-Modem) abgespeist, da dieser davon ausgeht, daß niemals alle seine Kunden gleichzeitig im Internet sein werden.
    Aus dem Gesagten folgt, daß man - sofern man nichts anderes im Vertrag stehen hat - ständig mit unterschiedlichen IP's unterwegs ist. Nur der eigene Provider kann eindeutig zuordnen, welcher seiner Kunden wann mit welcher der IP's aus seinem Adresspool angemeldet war, tut dieses jedoch nicht für Privatpersonen sondern nur der Polizei gegenüber auf gerichtliche Anordnung. Dies ist sehr sinnvoll, ansonsten wäre dem Mißbrauch dieser Daten Tor und Tür geöffnet. Es reicht schon, was diverse Betrüger ohne Zugang zu diesen Infos anzustellen in der Lage sind.

    4.) Was man aber trotzdem machen kann, um herauszubekommen, ob an der von der betreffenden Firma behaupteten IP irgend etwas nicht stimmt: Da gibt es zwei Möglichkeiten. Zum einen protokollieren viele Zugangsgeräte zu DSL mit (z.B. die Fritz.Box unter "System-->Ereignisse"), welche IP man vom Provider für welchen Zeitraum zugeteilt bekam. Ein Blick in diese Logdatei, und schon weiß man woran man ist. Bliebe nur noch übrig zu beweisen, daß man zum fraglichen Zeitpunkt nicht grade bei Herrn und Frau Meier zu besuch war, und dort deren PC dazu benutzt hat einen Vertrag mit der Firma abzuschließen, oder bessergesagt das zu tun, was die für einen Vertragsabschluss halten, solange bis ihnen ein ordentliches Gericht hoffentlich bald einmal erklärt haben wird wie ein richtiger Vertragsschluß ausieht, und was es mit der "Digitalen Unterschrift" auf sich hat. Für Modemsurfer ist es genauso einfach. Da hier der Rechner meist direkt, also ohne Router, mit dem Internet verbunden ist, erhält z.B. eine Firewall auf dem Rechner Kenntnis von der jeweils zugewiesenen IP und kann kann diese auf Wunsch mitloggen, sofern nicht schon das verwendete Zugangstool in der Lage ist ein solches Protokoll zu erstellen. Falls man per Dauervertrag und nicht mit Call-by-Call eingeloggt ist, kann auch ein Einzelverbindungsnachweis des Providers helfen, sofern daraus die zugeteilten IP's hervorgehen. Einen Versuch ist es wert, denn als Nutzer hat man ein Anrecht auf Einsicht in die über einen selbst gespeicherten Daten.

    5.) Hat man trotz allem keine Protokolldatei zur Verfügung, weil man zum fraglichen Zeitpunkt noch keine Protokollierung aktiviert hatte, oder der Provider sich nicht kooperativ zeigt, kann man trotzdem eine grundsätzliche Frage klären: Gehört die von der Firma angegebene IP überhaupt zum Adressbereich meines Providers? Das erfährt man, indem man diese IP-Adresse in einer Datenbank der zuständigen RIR ("Regional Internet Registry") abfragt. Für Deutschland, Österreich und die Schweiz ist das RIPE NCC (Réseaux IP Européens Network Coordination Centre). Einen vereinfachten Zugang zu diesen Datenbanken bietet z.B. Daniel Rehbein aus Dortmund auf seiner Homepage an: Auskunft zu IP-Adressen und Domain-Namen Eine Seite auf der es sich lohnt weiter herumzustöbern, wie ich finde, aber das nur am Rande bemerkt. Stellt sich bei dieser Abfrage heraus, daß die behauptete IP von einem Dial-In-Server von ARCOR stammt, man selbst aber ist bei T-Online oder sonstwo angemeldet, hat man schon wieder ein sehr gutes Argument mehr in der Hand. Kleiner Wermutstropfen auch hier: Man hätte ja auch von woanders aus... Also scharf nachdenken, bei welchem Bekannten oder in welchem Internetcafe man zur fraglichen Zeit grade am PC gesessen hat... ;)

    Wer noch mehr Details über IP's erfahren möchte, dem sei zur Lektüre der entsprechende Eintrag in Wikipedia empfohlen: Stichwort IP-Adresse

    Ich hoffe, dieser kurze Abriss trägt ein wenig zur Klärung der Sachlage bei.
    Allen Betroffenen und dem GTI-Verbraucherforum wünsche ich viel Erfolg bei der Durchsetzung ihrer Rechte.

    Grüße
    Funkenzupfer.

    \"Wo kämen wir hin, wenn alle sagten, wo kämen wir hin, und niemand ginge, um einmal zu schauen, wohin man käme, wenn man ginge.\" (Kurt Marti)

  • kelu69
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    • 2. November 2005 um 21:10
    • #19

    Hallo, ich habe heute bei unserer Polizeidienststelle Anzeige gegen oben genannte Firma wegen Betruges erstattet.
    Der Polizeibeamte nahm auch Kontakt mit genannter Polizeibehörde in Hofheim (Taunus) auf.
    Meine Anzeige wird nun dorthin versendet.
    Zur Beweissicherung wurde mir vorgeschlagen, die Festplatte zu kopieren. Dazu müsste ich extra nach Gera. Dem habe ich noch nicht zugesagt. Vielleicht reicht ja auch mein Schriftverkehr. Bekannt ist proBino bei der Polizeidienststelle in Hofheim und nun auch im Altenburger Land. :wink:

  • Anonymous
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    • 3. November 2005 um 07:49
    • #20

    Dann empfiehlt sich ein Backup, das man auf CD oder DVD der Polizei für die Ermittlungsakten zur Verfügung stellt.

    Da fast jeder PC-Nutzer irgendeine Art des Backups bevorzugt gehe ich nicht auf alle Tools und Programme hierfür ein.

    WICHTIG: Festplatte unverändert lassen und warten. Dann behutsam ein Backup erstellen. Bei Fragen dazu unsere Suchfunktion benutzen oder gerne nachfragen in einem neuen Beitrag.

    Hier die Möglichkeit unter XP Home mit Bordmitteln ein Backup erstellen zu können: http://support.microsoft.com/default.aspx?scid=kb;de-de;q302894

    Wichtig: Wer Backup von XP aufspielt hat nicht mehr die automatische Systemwiederherstellung, die wird nämlich hierbei NICHT unterstützt.

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