Fast jeder von uns hat schon etwas bei ebay ge- oder verkauft. Und fast jeder hat sich schon über Formulierungen oder gar die Ware schwarz geärgert.
Warum eigentlich? Der Gesetzgeber unterscheidet die Gewährleistung und die Garantie eindeutig.
Gewährleistung bedeutet: Verkäufer stehen dafür ein, dass ihr Produkt fehlerfrei ist. Für Mängel an der verkauften Ware können sie zwei Jahre lang in die Pflicht genommen werden. Private Händler können allerdings – im Unterschied zu gewerblichen – die Gewährleistung vertraglich ausschließen. Dafür reichen vier Worte: „Unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung.“
Garantie ist eine freiwillige Zusatzleistung!
Die Verbraucherzentrale NRW untersuchte 300 ebay-Auktionen von Mitgliedern, die mindestens 100 Bewertungen hatten.
2/3 dieser Verkäufer waren nicht in der Lage als Privatmann die Gewährleistung "wasserdicht" auszuschließen.
Ein weiteres Problem ist, dass Händler zu Gewährleistungsansprüchen verpflichtet sind! Der Kunde hat dann zum Beispiel das Recht auf Nachbesserung, auf Minderung des Kaufpreises oder auf Rücktritt vom Kaufvertrag.
Tritt in den ersten sechs Monaten nach dem Kauf ein Mangel auf, muss der Händler nachweisen, dass er das Produkt fehlerfrei verkauft hat. Danach liegt die Beweislast allerdings beim Kunden. Für den ist es meist schwierig, zu beweisen, dass er das Produkt inklusive Mangel gekauft hat. Ein Recht auf Gewährleistung hat auch, wer einen gebrauchten Gegenstand kauft – in diesem Fall allerdings nur ein Jahr
Und was liest man bei ebay: Kein Umtausch - Keine Garantie - Keine Rücknahme = alles falsch und nicht rechtsgültig!
Eine arglistige Täuschung liegt vor, wenn der Verkäufer bei Gebrauchtwaren einen offenkundigen Mangel verschweigt.
Nächstes Problem: Verkäufer haben einen Shop und prahlen mit ihrem Händlerstatus, gleichzeitig schließen Sie jedoch Gewährleistungsansprüche als Privatmann aus. Hier werden sich noch die Gerichte mit der Problematik beschäftigen, erste Urteile sind gefällt. Es geht auch darum, ob der Verkäufer ein Gewerbe betreibt, welches melde- und Steuerpflichtig ist!
Ebenso auf das 14-Tägige Umtauschrecht, den Widerruf des Vertrags achten!
Die Vorschriften gelten z.B. für Verträge, die ausschließlich per Fernkommunikation abgeschlossen wurden, ganz gleich ob die Bestellungen im Versandhandel, per Telefon, Telefax oder Brief abgewickelt werden. Gleiches gilt für E-Commerce im Internet, wenn der Verkäufer sein Geschäft regelmäßig per Fernabsatz betreibt. Wer hingegen gelegentlich telefonisch im Tante-Emma-Laden bestellt, kann nicht widerrufen. Ein Widerruf ist ebenfalls ausgeschlossen, wenn der Kaufgegenstand direkt bezahlt und mitgenommen wird und sein Preis unter 40 EURO liegt
Zwei Wochen Bedenkzeit erhalten Verbraucher auch dann, wenn sie Verträge nach Vorschriften über Verbraucherdarlehen, Finanzierungshilfen und Ratenlieferungsverträgen abgeschlossen haben. Das ist der Fall,
- wenn dabei Ratenzahlung vereinbart wurde
- der Kauf- mit einem Kreditvertrag verbunden ist
- eine Finanzierungshilfe wie beim Mietkauf gewährt wurde;
- wenn zusammengehörende Sachen wie die Lexikonbände nach und nach geliefert und ratenweise bezahlt werden sollen;
- wenn eine regelmäßige Lieferung gleichartiger Sachen, beispielsweise bei Zeitungsabonnements vereinbart wurde;
- wenn der Vertrag, etwa mit einem Buchclub, die regelmäßige Abnahme von Ware vorsieht.
Der Kaufpreis muss in allen Fällen dann aber mehr als 200 EURO betragen und über mehr als drei Monate kreditiert sein.
All diese Verträge lassen sich innerhalb von zwei Wochen widerrufen. Die Frist beginnt erst, wenn der Verkäufer unmissverständlich auf das Widerrufsrecht hingewiesen hat, und dem Käufer die Widerrufsbelehrung auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung gestellt hat (nicht telefonisch!).
TIPP:
Vor dem Bieten / Kaufen den Verkäufer bei ungültigem Ausschluss der Gewährleistung durch mangelhaften Text darauf aufmerksam machen, dass er eine Gewährleistung erbringen muss!
Private Verkäufer, egal ob Tageszeitung oder ebay etc., sollten dringend diese vier Worte benutzen, um gesetzlich auf der sicheren Seite zu sein:
„Unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung“
Quelle: Die Verbraucherzentralen der Länder